Fragen und Antworten zur Europawahl
- Einziges EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird.
- Es vertritt die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Hinblick auf die Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgen.
- Das Parlament ist eines der beiden gesetzgebenden Gremien. Zusammen mit dem Rat kann es Legislativvorschläge annehmen und ändern und über den EU-Haushalt entscheiden. Ferner überwacht es die Arbeit der Kommission und der anderen EU-Einrichtungen und arbeitet mit den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, damit diese sich einbringen können.
- Die Mitglieder des EU-Parlaments debattieren, gestalten und verabschieden Gesetze, die für unser tägliches Leben zentral sind.
- Das EU-Parlament verteidigt Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der ganzen EU und fördert Demokratie und Menschenrechte in der ganzen Welt.
- Das EU-Parlament wählt den Präsidenten / die Präsidentin der Europäischen Kommission und stellt sicher, dass die EU-Institutionen ihre Arbeit richtig machen.
- Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden durch die EU-Bürgerinnen und -Bürger gewählt.
- Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt, zuletzt am 9. Juni 2024. Hier wurde das Europäische Parlament zum zehnten Mal gewählt.
- Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht.
- Folgende allgemeine Grundsätze sind jedoch von allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden:
- Die Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
- EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, können dort oder in ihrem Heimatland wählen und sich zur Wahl stellen.
- Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger darf nur eine Stimme abgeben, also auch nur in einem Mitgliedstaat wählen.
- Etwa 350 Millionen Wahlberechtigte in 27 Mitgliedstaaten.
- Circa 65 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland.
- 2024 konnten erstmals alle Deutschen und in Deutschland wohnhaften EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen gehen.
- Seit der Europawahl 2024 gibt es 720 Abgeordnete im Europäischen Parlament.
- Verteilung auf die Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, das bedeutet: Abgeordnete aus einem bevölkerungsreichen Land vertreten mehr Menschen als Abgeordnete aus kleineren Staaten, um diesen Staaten parlamentarische Mitbestimmung zu ermöglichen.
- Deutschland wird von 96 Abgeordneten vertreten und besitzt somit die meisten Sitze.
- Es kann eine Partei oder eine politische Vereinigung gewählt werden. Diese legen mit einer Wahlliste die Reihenfolge ihrer Kandidatinnen und Kandidaten fest, die ersten zehn sind auf dem Stimmzettel aufgeführt.
- Die nationalen Parteien sind in europäischen Parteien organisiert, die im Europäischen Parlament in Form von Fraktionen vertreten sind. In der aktuellen Legislaturperiode gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament.
- Bei der konstituierenden Sitzung (= erste Plenarsitzung) wählt das neue Europäische Parlament einen Präsidenten oder eine Präsidentin und die neu gewählten Abgeordneten schließen sich gemäß ihren politischen Ausrichtungen zu Fraktionen zusammen.
- Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Europäischen Parlaments (2024 bis 2029) fand am Dienstag, 16. Juli 2024, in Straßburg statt. In dieser wurde Amtsinhaberin Dr. Roberta Metsola für zweieinhalb Jahre als Präsidentin des Parlaments wiedergewählt.
- Eine Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete umfassen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt werden müssen (derzeit in mindestens 7 Mitgliedstaaten).
- In einer weiteren Sitzung wählt das Parlament den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Europäischen Kommission. Nach der Europawahl 2024 wurde EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 18. Juli 2024 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.