Übersicht der Tour-Haltestellen:
10. Mai 2024 | Stuttgart | Europaaktionstag – Kleiner Schlossplatz / Königstraße | 12.30 bis 17.30 Uhr |
13. Mai 2024 | Aalen | Marktplatz / Rathausplatz | 11.30 bis 17.00 Uhr |
15. Mai 2024 | Ulm | Schuhhausplatz / östlicher Münsterplatz | 11.00 bis 16.00 Uhr |
16. Mai 2024 | Biberach | Marktplatz | 12.00 bis 17.00 Uhr |
17. Mai 2024 | Friedrichshafen | Buchhornplatz | 09.00 bis 14.30 Uhr |
21. Mai 2024 | Lörrach | Egon-Hugenschmidt-Platz | 12.00 bis 17.00 Uhr |
22. Mai 2024 | Villingen-Schwenningen | Bickenstraße / Niedere Straße | 09.00 bis 13.00 Uhr |
24. Mai 2024 | Emmendingen | Marktplatz | 09.30 bis 13.30 Uhr |
27. Mai 2024 | Rottenburg | Marktplatz | 15.00 bis 20.00 Uhr |
28. Mai 2024 | Pforzheim | Leopoldplatz | 12.00 bis 17.00 Uhr |
29. Mai 2024 | Karlsruhe | Marktplatz | 15.00 bis 20.00 Uhr |
31. Mai 2024 | Heilbronn | Kiliansplatz | 13.00 bis 18.00 Uhr |
6. Juni 2024 | Leimen | Georgi-Marktplatz | 11.00 bis 15.00 Uhr |
7. Juni 2024 | Ludwigsburg | Marktplatz | 15.00 bis 19.00 Uhr |
Fragen und Antworten zur Europawahl
- EU-weit vom 6. bis 9. Juni 2024.
- In Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024.
- In Baden-Württemberg finden zeitgleich die Kommunalwahlen statt.
- Einziges EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird.
- Es vertritt die Interessen der EU-Bürgerinnen und -bürger im Hinblick auf die Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgen.
- Das Parlament ist eines der beiden gesetzgebenden Gremien. Zusammen mit dem Rat kann es Legislativvorschläge annehmen und ändern und über den EU-Haushalt entscheiden. Ferner überwacht es die Arbeit der Kommission und der anderen EU-Einrichtungen und arbeitet mit den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, damit diese sich einbringen können.
- Die Mitglieder des EU-Parlaments debattieren, gestalten und verabschieden Gesetze, die für unser tägliches Leben zentral sind.
- Das EU-Parlament verteidigt Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der ganzen EU und fördert Demokratie und Menschenrechte in der ganzen Welt.
- Das EU-Parlament wählt den Präsidenten / die Präsidentin der Europäischen Kommission und stellt sicher, dass die EU-Institutionen ihre Arbeit richtig machen.
- Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden durch die EU-Bürgerinnen und -Bürger gewählt.
- Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt, zuletzt im Jahr 2019.
- 2024 wird zum zehnten Mal gewählt.
- Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht.
- Folgende allgemeine Grundsätze sind jedoch von allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden:
- Die Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
- EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, können dort oder in ihrem Heimatland wählen und sich zur Wahl stellen.
- Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger darf nur eine Stimme abgeben, also auch nur in einem Mitgliedstaat wählen.
- Etwa 350 Millionen Wahlberechtigte in 27 Mitgliedstaaten.
- Circa 65 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland.
- 2024 können erstmals alle Deutschen und in Deutschland wohnhaften EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen gehen.
- Derzeit gibt es 705 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Nach der Europawahl 2024 werden es 720 Sitze sein.
- Verteilung auf die Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, das bedeutet: Abgeordnete aus einem bevölkerungsreichen Land vertreten mehr Menschen als Abgeordnete aus kleineren Staaten, um diesen Staaten parlamentarische Mitbestimmung zu ermöglichen.
- Deutschland wird von 96 Abgeordneten vertreten und besitzt somit die meisten Sitze.
- Es kann eine Partei oder eine politische Vereinigung gewählt werden. Diese legen mit einer Wahlliste die Reihenfolge ihrer Kandidatinnen und Kandidaten fest, die ersten zehn sind auf dem Stimmzettel aufgeführt..
- Die nationalen Parteien sind in europäischen Parteien organisiert, die im Europäischen Parlament in Form von Fraktionen vertreten sind. In der aktuellen Legislaturperiode gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament.
Briefwahl Inland
- Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern.
- Füllen Sie den Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die automatisch von der Gemeinde an Ihre Wohnanschrift gesendet wird) aus und senden Sie diesen per Post an Ihre Gemeinde zurück.
- Der Briefwahlantrag kann bei der Gemeinde auch schriftlich per E-Mail, Fax oder bei einigen Gemeinden auch online gestellt werden.
- Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis Freitag 18 Uhr vor dem Wahltag. Bei einer späten Antragstellung empfiehlt sich wegen der Postlaufzeiten die persönliche Beantragung und Abholung bei der Gemeinde. Dort kann die Briefwahl auch sogleich an Ort und Stelle ausgeübt werden.
Briefwahl Ausland
- Auch aus dem Ausland ist die Wahlteilnahme per Briefwahl möglich.
- Deutsche, die vorübergehend im Ausland und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind: Auch hier kann der Antrag auf einen Wahlschein per E-Mail, Fax oder online bei Ihrer Gemeinde gestellt werden.
- Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen per Post einen persönlich unterschriebenen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis an die Gemeinde schicken, in der sie vor dem Fortzug gemeldet waren.
- Der Wahlbrief wird zusammen mit den Wahlunterlagen an die Wohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Anschrift geschickt.
- Beim Zurücksenden des Wahlbriefs aus dem Ausland muss darauf geachtet werden, dass der Brief ausreichend frankiert ist.
- Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Kreuzen Sie Ihre Stimme unbeobachtet auf dem Stimmzettel an und legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Erklärung inklusive Ort und Datum auf dem Wahlschein.
- Den Stimmzettelumschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag stecken und diesen zukleben.
- Innerhalb Deutschlands können Sie den Umschlag unfrankiert in die Post der Deutschen Post AG (gelbe Briefkästen) geben (aus dem Ausland ausreichend frankiert) oder bei der auf dem Umschlag angegeben Stelle direkt abgeben.
- In Deutschland können die Wahlberechtigten ihre Stimme von 8.00 bis 18.00 Uhr abgeben.
- Bis 15.00 Uhr kann bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder in den besonderen Fällen des § 24 Absatz 2 Europawahlordnung ein Wahlschein beantragt werden.
- Wahlbriefe müssen bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
- Am Wahltag wird nach 18.00 Uhr das vorläufige Wahlergebnis ermittelt und im Laufe der Wahlnacht verkündet.
- Das endgültige bundesweite Wahlergebnis wird voraussichtlich erst im Juli 2024 feststehen und öffentlich bekannt gegeben werden.
- Bei der konstituierenden Sitzung (= erste Plenarsitzung), die am Dienstag, 16. Juli 2024, stattfinden soll, wählt das neue Europäische Parlament einen Präsidenten oder eine Präsidentin und die neu gewählten Abgeordneten schließen sich gemäß ihren politischen Ausrichtungen zu Fraktionen zusammen.
- Eine Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete umfassen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt werden müssen (derzeit in mindestens 7 Mitgliedstaaten).
- In einer weiteren Sitzung wählt das Parlament den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Europäischen Kommission.