Die Landesregierung hat am Dienstag, 3. Juni 2025, den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erarbeitung der Regeln zur Verfügung gestellt. Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung erleichtern es Schulen, sich breit anerkannte und auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelungen zu geben.
Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben.
„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben. Davor haben bislang einige wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen. Hier geht es um sensible Punkte wie Eigentumsrechte oder Kommunikation mit den Eltern. Bei der Regelung geht es uns darum, vor Ort einen Prozess anzustoßen und passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.
Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei bei den Schulen selbst – im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Damit erhalten Schulen Rechtssicherheit und zugleich die Möglichkeit, auf die jeweilige Altersstruktur, das pädagogische Konzept und konkrete Herausforderungen flexibel zu reagieren.
Eher restriktive Haltung empfohlen
Trotz des Freiraums, der für die individuelle Situation vor Ort immer gegeben sein muss, empfiehlt Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser eine eher restriktive Haltung: „Handys und Tablets sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Wir müssen unseren Schülerinnen und Schülern natürlich beibringen, wie sie Informationstechnologie sinnvoll nutzen und medienpädagogische Fragen auch mit Blick auf den Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats im Unterricht behandeln. Aber die private Nutzung von Handys und anderen Geräten muss in der Schule und der Nachmittagsbetreuung mit aller Kraft zurückgedrängt werden. Der dauernde Blick aufs Handy in den Pausen oder im Unterricht stört die Konzentration und führt zur Vereinsamung. Wir geben den Schulen deshalb das Werkzeug in die Hand, das sie brauchen, um eine förderliche Lernumgebung herzustellen.“
Mit dem neuen Landesgesetz beschließt Baden-Württemberg einen bildungspolitischen Kurs, der zunehmend auch von Wissenschaft und Elternschaft eingefordert wird: Mehr Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung, digitale Kompetenz mit definierten Zielen und ein bewusster Umgang mit Technik – nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulalltag.
Befähigung zu verantwortlichem Umgang mit digitalen Endgeräten
Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung der privaten Handynutzung in Schulen ist eingebettet in die größere Initiative des Landes, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Endgeräten zu befähigen. Kretschmann: „Schule muss den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln, dass sie sich mündig und selbstbestimmt in einer zunehmend digitalen Welt bewegen können. Denn nach Schulschluss hilft die Schulordnung nichts mehr. Darauf muss die Schule vorbereiten.“ Baden-Württemberg hat deshalb schon im Rahmen der Bildungsreformen in Folge der Rückkehr zum neunjährigen allgemein bildenden Gymnasium zum kommenden Schuljahr ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ an allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen beschlossen.