Bürokratieabbau

Behördengänge künftig bequem online erledigen

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Ein Mann sitzt mit einem Tablet im Wohnzimmer (Bild: © StockRocket - stock.adobe.com)

Die Landesregierung hat ein Arbeitsprogramm zum Bürokratieabbau für 2019/2020 beschlossen. Mit fast 60 Vorhaben werden bürokratische Hürden abgebaut. Viele Behördengänge können in Zukunft bequem vom heimischen Sofa aus online erledigt werden. Förderprogramme werden vereinfacht. Es kommt zu spürbaren Entlastungen.

„Heute hat die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, das Arbeitsprogramm 2019/2020, beschlossen. Mit dem Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode zum Bürokratieabbau legen wir das größte Programm in der Geschichte unseres Landes vor – mit fast 60 Vorhaben aus unterschiedlichen Bereichen bauen wir bürokratische Hürden ab und stellen die Weichen für eine dynamische und digitale Verwaltung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettsitzung in Stuttgart.

Unnötige bürokratische Hürden werden abgebaut

„Was so trocken klingt, steht tatsächlich mitten im Leben“, führte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann, aus. Er hält für die Landesregierung in Sachen Bürokratieabbau die Fäden in der Hand. „Viele Behördengänge können in Zukunft bequem vom heimischen Sofa aus online erledigt werden. Egal, ob es um die Einreichung von Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren oder um die Anmeldung des eigenen Hundes geht. Das sind gute Nachrichten für alle, die nicht gerne Wartemarken im Bürgerbüro ziehen“, so Stegmann.

Kretschmann machte deutlich: „Wir wollen uns nicht selbst durch Überregulierung fesseln. Verwaltungsverfahren sollen einfacher werden, unverständliche Antragsunterlagen der Vergangenheit angehören. Weniger Zeit mit Bürokratie, mehr Zeit für Gestaltung der Zukunftsaufgaben, das ist ein Kernanliegen der Landesregierung. Davon sollen vor allem auch die Unternehmen im Land profitieren.“

Spürbare Entlastungen

In vielen Fällen werde bei Anträgen die eigene Unterschrift gar nicht mehr nötig sein. Dafür hätten alle Ministerien ihre Vorschriften daraufhin überprüft, wo sie auf Unterschriften verzichten können. „Heute hat die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Unterschrift in 89 Fällen durch elektronische Möglichkeiten ergänzt. In 17 Fällen fällt die Schriftform ganz weg. Insgesamt wird es künftig bei einem Drittel aller bestehenden Vorschriften zu spürbaren Entlastungen kommen“, teilte Stegmann mit.

„Fast die Hälfe aller Maßnahmen betrifft die Digitalisierung, denn sie bietet viele Möglichkeiten, Prozesse effektiver und leichter zu machen. Sicher wissen alle „Häuslebauer“, wieviel man bisher für Baugenehmigungsverfahren kopieren musste und wie oft die eigenhändige Unterschrift fällig war. In Zukunft wird vieles davon wegfallen, denn Unterlagen können elektronisch übersandt werden und an vielen Stellen genügt statt einer Unterschrift eine einfache E-Mail“, so der Staatssekretär.

„Einfacher wird beispielsweise auch die Studienplatzbewerbung, denn das Abiturzeugnis kann zukünftig über QR-Code abgerufen werden. Und die Anmeldung für weiterführende Schulen erfolgt die über eine zentrale Online-Plattform“, führte Stegmann aus. „Auch die Beantragung einer Meldebescheinigung wird künftig durch den Abbau bürokratischer Hürden wesentlich erleichtert. Diese Dinge können künftig bequem online über die Plattform service-bw erledigen werden.“

Förderprogramme werden vereinfacht

Auch die Förderprogramme sollen künftig vereinfacht werden. „Sicherlich kennen auch Sie jemanden, der schon lieber einmal auf eine Förderung verzichtet hat, weil der Antrag schlicht viel zu kompliziert war. Oder weil er schon die Voraussetzungen nicht wirklich verstanden hat. Hier werden wir es einfacher machen“, so Staatssekretär Stegmann. Noch komplizierter sei es oft, wenn sich die EU an der Förderung beteiligt – gerade in der Landwirtschaft. Nicht immer lohne sich der zusätzliche Aufwand, der durch den erhöhten Verwaltungs- und Kontrollaufwand entstehe. In den Fällen fördere man – soweit der Haushalt das zulasse – die Projekte aus eigenen Geldern.

Die Landesregierung hat zudem im Rahmen des Jahresberichts für das vergangene Jahr berechnet, welchen Aufwand neue Normen mit sich bringen. 2018 gab es keine neue Belastung für Bürgerinnen und Bürger. Die Wirtschaft wurde insgesamt mit 260.000 Euro jährlich belastet. Mit drei Vierteln trägt die Hauptlast die Verwaltung.

„Deshalb werden wir uns aber nicht ausruhen. Wir schauen uns auch bestehende Regeln und die Verwaltungspraxis an, wo wir zu Erleichterungen kommen können“, so Staatssekretär Stegmann, „und wir werden einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung einer zukunftsgewandten Verwaltung legen.“ Das sei keine Zukunftsmusik. Stegmann: „Wir setzen das bereits heute um, Hand in Hand.“

Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Der Chef der Staatskanzlei wurde als Koordinator für Bürokratieabbau der Landesregierung eingesetzt. Seit Oktober 2018 ist Staatssekretär Florian Stegmann mit dieser Aufgabe betraut. Gemeinsam mit den Amtschefinnen und Amtschefs aller anderen Ministerien werden grundsätzliche Fragestellungen im Amtschefausschuss Bürokratieabbau entschieden.

Der unabhängige Normenkontrollrat Baden-Württemberg, der seit 1. Januar 2018 im Amt ist, berät die Landesregierung in Sachen Bürokratieabbau.

Jahresbericht der Landesregierung zum Bürokratieabbau 2018 (PDF)

Arbeitsprogramm der Landesregierung zum Bürokratieabbau 2019/2020 (PDF)

Mediathek: Bilder von der Regierungspressekonferenz zum Herunterladen

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