Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Stephanie Aeffner aus Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) für die Dauer der Wahlperiode des Landtags zur neuen ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten in Baden-Württemberg bestellt, nachdem das Kabinett dem Personalvorschlag von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zugestimmt hatte.
Die 40-jährige Sozialpädagogin Aeffner sitzt selbst im Rollstuhl und ist die erste persönlich Betroffene im Amt der baden-württembergischen Landes-Behindertenbeauftragten. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Landes-Behindertenbeirat die Bestellung von Aeffner unterstützt.
„Stephanie Aeffner ist seit vielen Jahren haupt- und ehrenamtlich für und mit Menschen mit Behinderungen engagiert. Sie besitzt umfangreiche Erfahrungen in deren Beratung und Begleitung und ist für das Amt der Landes-Behindertenbeauftragten hervorragend qualifiziert“, sagte Kretschmann. Die Tatsache, dass Frau Aeffner selbst im Rollstuhl sitzt, befähige sie zudem auf besondere Weise, die Interessen von Menschen mit Behinderungen glaubwürdig und kenntnisreich vertreten zu können. Dem bisherigen Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer dankte Kretschmann für dessen engagierte Arbeit in den vergangenen fünf Jahren.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter konsequent voranbringen
Für Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha ist die Bestellung von Stephanie Aeffner das beste Beispiel dafür, wie aus Betroffenen Beteiligte werden. „‚Nichts über uns ohne uns‘ – dieser berechtigten Forderung von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Landesregierung in den kommenden Jahren gerecht werden“, so der Minister. Er bekräftigte, den in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren konsequent weiterzuführen. „Ich bin sicher, dass es uns zusammen mit der neuen Landes-Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner gelingen wird, viele weitere Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.“
Schon viel erreicht für Menschen mit Behinderungen
Zu den größten Fortschritten in der Politik für Menschen mit Behinderungen während der vergangenen Jahre gehöre Minister Lucha zufolge das 2015 in Kraft getretene neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Damit wurden zum ersten Mal alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen. Mit dem Wohn-, Pflege- und Teilhabegesetz hat die Landesregierung zudem für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine bundesweit einmalige Vielfalt an Wohnformen geschaffen, zum Beispiel Wohngemeinschaften und zivilgesellschaftlich organisierte Wohnformen. Durch eine Änderung des Schulgesetzes wurde Eltern von Kindern mit Behinderungen erstmals ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Frage eingeräumt, welche Schulform ihre Kinder besuchen können.
Gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen sicherstellen
„Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung sich dafür entschieden hat, einen Menschen mit einer Behinderung in das Amt der ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten zu berufen. Meine Hoffnung ist, dass ich als persönlich Betroffene zeigen kann, was Menschen mit Behinderungen leisten können. Und ich will andere ermutigen, ebenfalls für ihre Interessen einzutreten“, so Stephanie Aeffner. Ihr sei bewusst, dass sie zu einer kleinen privilegierten Gruppe von Menschen mit Behinderungen gehöre. „Ich habe eine sehr gute Ausbildung, eine Arbeitsstelle und lebe mit meinem Partner in einer eigenen Wohnung. All das ist für viele andere Menschen mit Behinderungen noch lange keine Selbstverständlichkeit. Ich werde mich deshalb in den kommenden Jahren mit aller Kraft dafür einsetzen, dass auch die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf selbstbestimmt ihren Alltag gestalten und selbst entscheiden können, wie und wo sie leben und arbeiten wollen.“
Landes-Behindertenbeauftragte
Der/die ehrenamtlich tätige Landes-Behindertenbeauftragte ist als Nicht-Regierungsmitglied unabhängig und weisungsungebunden. Er/sie wirkt auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen hin und berät und unterstützt hierbei Politik und Verwaltung. Außerdem fungiert er/sie als Beschwerde- und Qualitätssicherungsstelle für behinderte Menschen und deren Verbände. Der/die Landes-Behindertenbeauftragte in dieser Legislaturperiode wurde erstmals in einem vom Sozial- und Integrationsministerium durchgeführten Interessenbekundungsverfahren aus mehreren Interessentinnen und Interessenten ausgewählt.