Seit dem 1. Januar 2018 wird bei allen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erstmals berechnet, welche Folgekosten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung entstehen. Insgesamt sind dem Gremium bisher 38 Normen vorgelegt worden.
„Durch das Prüfsystem des Normenkontrollrats wird erstmals deutlich und für jeden nachvollziehbar, welche Bürokratiekosten neue Vorschriften bei der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern mit sich bringen. Es hat sich bereits bewährt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien intensiv geschult wurden. Die Häuser gehen dadurch immer sicherer mit dem neuen und anspruchsvollen Prüfsystem um“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen. „Ich wünsche mir, dass der Rat weiter dazu beiträgt, in der Exekutive einen Kulturwandel in Sachen Bürokratie einzuleiten: Künftig sollen möglichst aufwandsschonende Lösungen für den Gesetzesvollzug gefunden werden.“
Der Normenkontrollrat soll die Ministerien dabei zu unterstützen, dass bei neuen Regelungen der Landesregierung der Erfüllungsaufwand berechnet und ausgewiesen wird. Seit dem 1. Januar 2018 wird bei allen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erstmals berechnet, welche Folgekosten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung entstehen. Dem Rat werden wöchentlich Regelungsvorhaben zugeleitet. Insgesamt sind dem Gremium bisher 38 Normen vorgelegt worden.
Rat trägt zu Kulturwandel in Bürokratie bei
Der Normenkontrollrat soll der Landesregierung außerdem Vorschläge unterbreiten, wie bei geltendem Recht Bürokratiekosten gesenkt werden können. Dazu hat das Gremium inzwischen mit den meisten Organisationen, die im Land die Interessen von Normadressaten vertreten – wie der Wirtschaft, den Kommunen, und Vereinen – Kontakt aufgenommen.
Darüber hinaus führt der Normenkontrollrat seit Anfang Mai mithilfe des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen eine Umfrage bei etwa 40 Kammern und Verbänden durch. Dabei werden konkret umsetzbare Entbürokratisierungsvorschläge gesammelt, die vor allem die Verwaltungspraxis betreffen. „Während beim Bund vor allem die Gesetzgebung bürokratische Lasten auslöst, ist im Land vorrangig der Gesetzesvollzug durch die Landes- und Kommunalverwaltungen der Bürokratiekostentreiber. Hier wollen wir vieles verbessern und vereinfachen“, so Dr. Meister-Scheufelen.
Auch beim wichtigen Thema Ehrenamt bereitet der Normenkontrollrat derzeit eine Studie zu Vereinen und Ehrenamt vor. Hierbei sollen sämtliche Regelungen geprüft werden, die gemeinnützige Vereine bei ihrer Gründung, ihrem Betrieb und ihren vielfältigen Aktivitäten – wie etwa Veranstaltungen – einhalten müssen. Mit der Studie will das Gremium die damit verbundenen Bürokratiebelastungen messen und Erleichterungen herausarbeiten. „Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass es den Vereinen immer schwerer fällt, Ehrenamtliche zu finden. Dies hat viele Gründe – doch ein wesentlicher Grund liegt in der enormen Zunahme an Bürokratie, über die sich viele ehrenamtlich tätige Menschen beklagen. Bürokratische Anforderungen sollen auch in diesem Bereich auf ein vertretbares Maß reduziert werden“, so die Vorsitzende Dr. Gisela Meister-Scheufelen.
Normenkontrollrat Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet, der seit 1. Januar 2018 im Amt ist. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. Rudolf Böhmler, Prof. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin Gerda Stuchlik an.