In der vergangenen 15. Legislaturperiode haben die Landtagsfraktionen und die Landesregierung eine Reform der direkten Demokratie auf kommunaler wie Landesebene verabredet und umgesetzt.
Bis zu der Reform waren im Land die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide so hoch, dass sie in der Praxis kaum zu erreichen waren. Nach der Reform müssen nur noch 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger – und nicht mehr 16,7 Prozent – für ein erfolgreiches Volksbegehren unterschreiben. Außerdem können die Unterschriften frei gesammelt werden statt wie bisher nur in Amtsstuben. Und man hat dafür in Zukunft sechs Monate Zeit (früher: 2 Wochen).
Darüber hinaus wurde das Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen abgesenkt. Bei einer Volksabstimmung über Gesetze müssen nur noch 20 Prozent statt wie früher ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger zustimmen, um dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen.
Auf Landesebene wird außerdem ein neues direktdemokratisches Instrument eingeführt: der Volksantrag. Wenn ein Volksantrag von 0,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger (ca. 39.000 Unterschriften) unterstützt wird, muss sich der Landtag mit ihr befassen.
Auch vor Ort ist nach der Reform mehr direkte Demokratie möglich. In den Städten und Gemeinden werden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die Quoren abgesenkt, die Fristen verlängert und der Themenkatalog erweitert.
Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen
Bürgerbeteiligung ist aber mehr als die Stärkung der direkten Demokratie. Eine moderne Demokratie braucht neue Wege der Beteiligung und des Dialogs.
Die Landesregierung hat dafür einen Leitfaden für eine neue Planungskultur beschlossen. Der sieht vor, dass die Landesverwaltung die Menschen bei Großprojekten in Zukunft umfassend beteiligen muss. Und das über den gesamten Verlauf eines Projekts – von der frühen Planung bis zum Bau. Dabei gilt: Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall geeignete Formate wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung, Runde Tische oder Schlichtungsverfahren ausgewählt.
Die Landesregierung möchte, dass Bürgerinnen und Bürger früh und umfassend informiert und in die Willensbildung mit einbezogen werden. Deshalb wird die Landesregierung die Verfahren der Bürgerbeteiligung anwenden und weiter entwickeln.
Auch in der Verwaltung stärken wir die Bürgerbeteiligung. Das Thema spielt in der Aus- und Weiterbildung von Beamten und Angestellten eine wichtige Rolle. So werden die Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Durchführung von Projekten sensibilisiert. Die Landesregierung möchte auch weiterhin in die Kompetenzen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren und Strukturen aufbauen, damit Bürgerbeteiligung besser gelingen kann.
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Gerade das Internet bietet für die Bürgerbeteiligung große Chancen. Denn die Bürgerinnen und Bürger können sich einfach und unkompliziert von zu Hause aus einbringen. Die Landesregierung hat deshalb im März 2013 ein Online-Beteiligungsportal gestartet und wird es weiter ausbauen. Hier können Bürgerinnen und Bürger Gesetzentwürfe der Landesregierung kommentieren. Außerdem können sie sich bereits in einem sehr frühen Stadium zu aktuellen Projekten und Vorhaben einbringen.
Das Beteiligungsportal ist eine echte baden-württembergische Besonderheit – und ein spannendes und zukunftsweisendes Demokratie-Experiment, mit dem wir das Wissen und die Kreativität der Menschen im Land für unsere Politik nutzen wollen.
Landeswahlrecht reformieren
Damit der Landtag die baden-württembergische Gesellschaft künftig in ihrer ganzen Breite besser abbildet, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass das Wahlrecht verändert wird, indem eine Landesliste eingeführt wird. Darüber wird sie mit den im Landtag vertretenen Parteien in Gespräche eintreten.
Transparente Verwaltung
Wir stehen für transparentes Regierungshandeln. Denn Transparenz schafft Vertrauen. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang zu Informationen von Ministerien und Behörden. Sie haben das Recht, Einsicht in Akten und Auskunft zu bestimmten Angelegenheiten zu verlangen Die Behörde muss die Informationen zeitnah bereitstellen. Außerdem informieren die Verwaltungen die Bürgerinnen und Bürger künftig proaktiv. Das heißt: Sie veröffentlichen möglichst viele Informationen von sich aus direkt im Internet.
Die Landesregierung möchte darüber hinaus mit den Landtagsfraktionen prüfen, ob ein öffentlich einsehbares Lobbyregister eingeführt werden soll. In dieses Register müssten sich alle Interessensgruppen eintragen lassen, die von Landtag und Regierung gehört werden wollen. Das Lobbyregister würde dazu dienen, mehr Transparenz in der Politik sicherzustellen und Einflüsse von Interessengruppen und Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse besser nachvollziehbar zu machen. Dies stärkt das Vertrauen in die Entscheidungsfindung.