Gesundheit

Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes

Mit der Aktualisierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes will das Land den Gesundheitsschutz aller Menschen in Baden-Württemberg verbessern. Gerade Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Gruppen sollen besser geschützt werden.

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Die Landesregierung hat die Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes mit Neuerungen für den Schutz Passivrauchender auf den Weg gebracht. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf am Dienstag, 8. Juli 2025, für die Anhörung freigegeben. Mit der Neufassung des Gesetzes soll das aus dem Jahr 2007 stammende und zuletzt im März 2009 geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz abgelöst werden.

Mit der Aktualisierung unseres Landesnichtraucherschutzgesetzes setzen wir ein klares Ausrufezeichen für den Gesundheitsschutz aller Menschen in Baden-Württemberg.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Mit der Aktualisierung unseres Landesnichtraucherschutzgesetzes setzen wir ein klares Ausrufezeichen für den Gesundheitsschutz aller Menschen in Baden-Württemberg. Der Schutz vor Passivrauchen ist eine Frage der Verantwortung. Hier haben wir verschiedene Interessen mit Bedacht abgewogen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte: „Gerade Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Gruppen haben ein Recht auf saubere Luft. Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. Das gilt auch für hippe neue Produkte wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer. Mit der Gesetzesnovelle sorgen wir für klare, zeitgemäße Regeln. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass wir die Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Prozess einbinden und ihre Perspektiven ernst nehmen. Gesundheitsschutz gelingt am besten gemeinsam. So schaffen wir einen modernen und wirksamen Schutz für alle.“

Bürgerforum parallel zur Verbändeanhörung

Eine Besonderheit des Gesetzentwurfes ist, dass parallel zur Verbändeanhörung ein Bürgerforum durchgeführt wird. Zufällig ausgewählte Bürger können zum vorgelegten Gesetzentwurf Stellung nehmen und der Landesregierung ihre Empfehlungen für das weitere Verfahren mitgeben. Mit diesem Bürgerforum wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen, durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration umgesetzt. Zudem findet eine Onlinebeteiligung statt.

„All das zahlt auf das Ziel ein, die Menschen einzuladen und zu ermuntern, sich politisch einzubringen und selbst aktiv zu werden. Mit der Dialogischen Bürgerbeteiligung holen wir die Stimmen der Menschen ins Gesetzgebungsverfahren und stärken so die Akzeptanz und Wirksamkeit unserer Maßnahmen. Bürgerforen sind Räume, in denen die Beteiligten zuhören, Argumente aus vielen unterschiedlichen Perspektiven austauschen und über ihre persönlichen Interessen hinaus das Ganze in den Blick nehmen. Ich bin schon sehr gespannt auf die Vorschläge“, unterstrich der Ministerpräsident. Die Politik des Gehörtwerdens habe die Kultur im Land positiv verändert. Kretschmann: „Nirgendwo sonst in der Republik können sich die Menschen so intensiv einbringen und an der Politik beteiligen wie in Baden-Württemberg – zu Gesetzen und politischen Vorhaben, online wie offline. Das stärkt die Zufriedenheit der Menschen mit der Demokratie.“

Entwurf schließt E-Zigaretten und Tabakerhitzer ein

Als wesentlichste Änderung im Gesetz sollen neben der klassischen Zigarette nun auch E‑Zigaretten, Tabakerhitzer und Co. in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Dort, wo nicht gequalmt werden darf, dürfen künftig auch E-Zigaretten und Co. nicht benutzt werden. Die neuen Rauch- und Benutzungsverbote sollen dabei unabhängig davon gelten, ob in der Zigarette oder E-Zigarette und Co. nikotinhaltige oder cannabishaltige Erzeugnisse geraucht beziehungsweise gedampft werden. Denn auch nikotin- und cannabisfreie Substanzen setzen bei deren Verbrennung, Erhitzung oder Verdampfung gesundheitsschädliche Stoffe in die Umgebungsluft frei.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens. Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder, Jugendliche, Schwangere, alte Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen. Mit dem neugefassten Landesnichtraucherschutzgesetz wird der Gesundheitsschutz bürokratiearm und vollzugstauglich weiter gestärkt.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Online-Beteiligung zum Landesnichtraucherschutzgesetz

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