Minderheiten

Vierte Sitzung des Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma

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Staatssekretärin Theresa Schopper (4.v.r.) mit den Mitgliedern des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma anlässlich der vierten Sitzung am 23. Februar 2017 in der Villa Reitzenstein in Stuttgart

Der Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma ist in der Villa Reitzenstein in Stuttgart zu seiner vierten Sitzung zusammengekommen. Der Rat sei wichtiger Impulsgeber der Zusammenarbeit, so die Koordinatorin des Gremiums, Staatssekretärin Theresa Schopper.

„Der Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma hat sich zu einem wichtigen Motor der Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Landesverband der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg entwickelt. In den letzten Jahren konnten in dem Gremium zahlreiche Projekte angestoßen und diskutiert werden“, sagte die Koordinatorin des Rates, Staatssekretärin Theresa Schopper, anlässlich der vierten Sitzung des Rates.

Rat ist wichtiger Impulsgeber der Zusammenarbeit

Daniel Strauß, Vorsitzender des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg und Mitglied des Rates fügte hinzu: „Besondere Erfolge der bisherigen Arbeit im Rat sind für mich die Verankerung des Minderheitenschutzes und der Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in den neuen Bildungsplänen sowie die Einrichtung einer Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg.“

In der vierten Sitzung lag der Schwerpunkt der Beratungen insbesondere auf dem Erhalt von Grabstätten von im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma, der Verbesserung der Wohnsituation von Sinti und Roma und aktuellen Projekten des Landesverbandes sowie kommenden Gedenkveranstaltungen.

„Der Rat wird weiterhin als wichtiger Impulsgeber der Zusammenarbeit fungieren“, zeigte sich Schopper überzeugt.

Weitere Informationen

In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die deutschen Dänen, die friesische Volksgruppe, die Sorben und Wenden sowie die deutschen Sinti und Roma. Allen gemeinsam ist, dass sie eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte besitzen und schon seit Jahrhunderten in Deutschland heimisch sind. Nach dem föderalen System in Deutschland sind insbesondere die Bundesländer dafür zuständig, die Kultur, Sprache und Identität der auf ihrem Gebiet lebenden Minderheiten zu fördern.

Baden-Württemberg hat im November 2013 als erstes Bundesland einen Staatsvertrag mit den deutschen Sinti und Roma geschlossen, der die Anerkennung und Förderung auf eine rechtsverbindliche Grundlage stellt.

Das durch einen Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und dem Verband deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg e.V. geschaffene Gremium des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma ist mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg sowie der Ministerien, mit Abgeordneten des Landtags sowie einem Vertreter der Kommunalen Landesverbände besetzt und soll die Zusammenarbeit zwischen der Minderheit der Sinti und Roma und dem Land stärken.

Staatsministerium: Zusammenarbeit mit den deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg

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