Die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben den Staatsvertrag zur Novellierung des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR-Änderungsstaatsvertrag) gebilligt und das Vorunterrichtungsverfahren der Landtage eingeleitet.
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, sagte: „Der SWR genießt mit seinen Qualitätsangeboten in der Bevölkerung nicht nur im Südwesten eine hohe Akzeptanz und großes Vertrauen. Mit der Reform soll der Sender moderner und effizienter aufgestellt werden. Unter dem Motto: ‚Klasse statt Masse‘ soll das Programm vielfältig, regional und digital alle Menschen im Sendegebiet erreichen. Das neue Mediennutzungsverhalten ist vor allem bei den Jüngeren digital, darauf müssen sich auch Hörfunk und Fernsehen einstellen, dazu geben wir ihnen mehr Flexibilität an die Hand“. Rundfunkrat und Verwaltungsrat werden künftig schlanker und sich zeitgemäß etwa durch Gremien aus der Digitalwirtschaft und jüngere Erwachsene weiterentwickeln.
Fokus auf mehr Effizienz und Sparsamkeit
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sagte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein relevanter Faktor, wenn es um die öffentliche Meinungsbildung geht. Deshalb gilt es, dem SWR moderne gesetzliche Rahmenbedingungen zu bieten, um seinen Auftrag in Baden-Württemberg und innerhalb der ARD zu erfüllen und sich als starkes Medienhaus in der digitalisierten Medienwelt zu behaupten. Mit dem Fokus auf mehr Effizienz und Sparsamkeit überwinden wir Doppelstrukturen, die noch aus der Fusion von SDR und SWF aus dem Jahr 1997 resultieren, und professionalisieren die Aufsichtsgremien. Die Fusion des SWR ist ein Zeichen dafür, wie nachhaltig und sinnvoll Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebündelt werden können. Hiervon braucht es generell mehr.“
Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien hätten laut den beiden Ministerpräsidenten nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellten auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Die wachsende Dynamik in der Medienwelt erforderten eine höhere Flexibilität sowohl in der Organisationsstruktur des SWR als auch in der Beauftragung seines Angebotsportfolios. Insgesamt sei das gemeinsame Ziel, den SWR zeitgemäß fortzuentwickeln und die Leitungsstrukturen sowie die Gremien effizienter zu gestalten und zu modernisieren.
Vielzahl von Beteiligungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung
Der gemeinsam von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erarbeitete Entwurf eines Staatsvertrags zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk wurde am 5. November 2024 auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen hatten bis zum 26. November 2024 die Gelegenheit, zu dem Staatsvertragsentwurf Stellung zu nehmen. Die Vielzahl der Beteiligungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung spiegeln das Interesse an der zukunftsfesten Ausgestaltung eines starken und leistungsfähigen SWR in der digitalisierten Medienwelt wider. In zahlreichen Beiträgen wird das Bestreben der Novelle, Regionalität zu stärken, Flexibilisierung im Hörfunkbereich zu ermöglichen, Leitungsstrukturen zu modernisieren und die Qualität und Effizienz der Aufsicht zu stärken, begrüßt.
Der Änderungsstaatsvertrag soll im April 2025 von den Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unterzeichnet werden und am 1. September 2025 in Kraft treten.
Beteiligungsportal Baden-Württemberg: SWR-Staatsvertragsnovelle
Pressemitteilung vom 5. November 2024: SWR-Staatsvertragsentwurf in der öffentlichen Anhörung