Medien

SWR-Staatsvertragsentwurf in der öffentlichen Anhörung

Der Staatsvertrag für den Südwestrundfunk (SWR) soll novelliert werden. Bis zum 26. November 2024 können Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen dazu Stellung zu nehmen.

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Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.

Nachdem sich die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 5. November 2024 mit dem Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) befasst haben, besteht nun die Möglichkeit, sich mit Anmerkungen und Hinweisen zum Vertragsentwurf zu äußern.

Reformprozess noch nicht abgeschlossen

Baden-Württembergs Medienstaatssekretär und Bevollmächtigter des Landes beim Bund Rudi Hoogvliet sagte nach dem Ministerrat am Dienstag, 5. November 2024: „Der SWR hat in den vergangenen Jahren wichtige Reformen hin zu einem modernden digitalen Medienhaus für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Dieser Reformprozess ist aber noch nicht abgeschlossen und muss durch einen zukunftsfesten Staatsvertrag für den SWR flankiert werden, in der nun auch die Fusion von SDR und SWF, die vor nunmehr 26 Jahre umgesetzt wurde, zu Ende geführt wird. Ich bin überzeugt, dass wir das mit dem vorgelegten Anhörungsentwurf erreichen werden und damit die hohe Akzeptanz, die der SWR mit seinen Qualitätsangeboten in der Bevölkerung genießt, auch in der Zukunft gewährleisten. Zugleich ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass wir im Sinne der Politik des Gehörtwerdens neben betroffenen Institutionen nun allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit eröffnen, zu unserem gemeinsam mit Rheinland-Pfalz vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen.“

Die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „Ziel der Reform des SWR Staatsvertrages ist es, die wichtige Bedeutung des Senders und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken und gleichzeitig den Sender modern und zeitgemäß fortzuentwickeln. Es geht um mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik, um mehr Programm und Innovationen zu ermöglichen. Deshalb werden wir wie im Reformstaatsvertrag den Auftrag qualitativ aufwerten und das Angebot beispielsweise beim Hörfunk anpassen und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern. Kurz gesagt: Mehr Klasse statt Masse! Für die Menschen im Südwesten sind die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität sehr wichtig: Selbstverständlich nehmen wir bei all diesen Anpassungen nicht nur den SWR selbst, sondern auch unsere vielfältige private Rundfunkbranche in den Blick.“

Grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags

Die Novelle sieht eine grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags vor. Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Durch die grundlegende Novelle des SWR-Staatsvertrags soll der SWR stark und leistungsfähig in der digitalisierten Medienwelt aufgestellt werden. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Hörfunkangebote an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Auch strukturell sollen der SWR zeitgemäß fortentwickelt, die Leitungsstrukturen effizienter gestaltet und die Gremien modernisiert werden.

Der gemeinsam von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erarbeitete Entwurf eines Staatsvertrags zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk wurde am 5. November 2024 auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht.

Ab sofort besteht nun für alle Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen die Gelegenheit, bis zum 26. November 2024 zu dem Staatsvertragsentwurf Stellung zu nehmen.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: SWR-Staatsvertragsnovelle

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