Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat sich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Unter der Vorsitzenden Gisela Meister-Scheufelen soll das unabhängige Beratergremium die Wettbewerbsfähigkeit im Land stärken und zu Kostenvermeidung und Bürokratieentlastung führen.
„Mit der unabhängigen Expertise des Normenkontrollrates werden wir Bürokratielasten im Land substantiell begrenzen und abbauen“, sagte Staatsminister Klaus-Peter Murawski, der vom Kabinett mit Wirkung zum 1. Januar 2018 als „Koordinator der Landesregierung für Bürokratieabbau“ ernannt wurde, bei der Übergabe der Ernennungsurkunden an die Mitglieder des Normenkontrollrates Baden-Württemberg. „Im Ergebnis verbessern wir die Qualität unserer Folgenabschätzung mit der Einsetzung eines Normenkontrollrates noch einmal substantiell. Denn in einem kritisch-konstruktiven Austausch mit den Mitgliedern des Normenkontrollrats werden wir als Regierung unsere Gesetzgebung künftig noch präziser am Ziel eines möglichst effizienten Vollzugs der Regelungen ausrichten können.“ Neben der Berechnung der Folgekosten bleibe der seit dem Jahr 2015 weiterentwickelte Nachhaltigkeitscheck bestehen und müsse dem Normenkontrollrat vorgelegt werden. „Damit spielen die Auswirkungen von Regelungen auf eine nachhaltige Entwicklung im Land auch weiterhin eine zentrale Rolle beim Erlass von Landesrecht“, betonte der Staatsminister.
Unabhängiger Sachverstand bringt Druck ins System
Vor der Urkundenübergabe traten die Mitglieder des Normenkontrollrates zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, nachdem der Ministerrat am Dienstag, den 12. Dezember 2017, die Rechtsgrundlagen zur Arbeit des Normenkontrollrats verabschiedet hat. „Baden-Württemberg knüpft an einen überzeugenden Ansatz zur systematischen Begrenzung von Bürokratielasten an, der sich auf Bundesebene seit über zehn Jahren bewährt hat“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrates Baden-Württemberg Dr. Gisela Meister-Scheufelen. „Der nationale Normenkontrollrat hat es vorgemacht: Unabhängige Expertise bringt Druck ins System.“ Dazu habe das neu geschaffene Landesgremium in seiner konstituierenden Sitzung erste Beratungen zu seiner strategischen Ausrichtung aufgenommen. Außerdem sei Bernhard Bauer zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. Ab dem Jahr 2018 wird der Normenkontrollrat in der Regel in einem zweiwöchigen Sitzungsturnus tagen.
Land setzt unabhängiges Beratergremium zum Bürokratieabbau ein
Staatsminister Klaus-Peter Murawski übergab Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Bernhard Bauer, Dr. h. c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Gerda Stuchlik am Mittwoch die Urkunden zur Bestellung als ehrenamtliche Mitglieder des Normenkontrollrates Baden-Württemberg. Die Bestellungszeit beträgt fünf Jahre.
Am Dienstag verabschiedete der Ministerrat die rechtlichen Grundlagen zur Einsetzung des Normenkontrollrates: Die Verwaltungsvorschrift für den Normenkontrollrat Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Erarbeitung von Regelungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Der Erlass des rechtlichen Rahmens ist Voraussetzung für eine operative Arbeitsaufnahme des Normenkontrollrates und schreibt insbesondere einen umfassenden Kontroll- und Beratungsauftrag des Gremiums zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung fest.