Forstwirtschaft

Ministerrat macht Weg frei zu neuem Forstgesetz

Wald (Bild: © Archiv ForstBW - Fotografin Ulrike Klumpp)

Die Landesregierung hat das Forstreformgesetz beschlossen. Es ist ein Musterbeispiel an Beteiligung, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der heimischen Waldwirtschaft und ist ein zentraler Meilenstein zur Reform der Forststrukturen im Land.

„Am heutigen Dienstag hat der Ministerrat das Forstreformgesetz beschlossen und für das parlamentarische Verfahren dem Landtag zugeleitet. Das ist ein guter Tag für die rund 240.000 Waldbesitzer im Land, die waldbesitzenden Städte und Gemeinden, die täglich rund zwei Millionen Waldbesucher und nicht zuletzt auch für die beim Landesbetrieb ForstBW Beschäftigten. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlagen und Strukturen, um einerseits den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen und andererseits unser bundesweit anerkanntes forstliches Engagement im Körperschafts- und Privatwald weiterhin aufrecht erhalten zu können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerratssitzung.

Zentraler Meilenstein zur Reform der Forststrukturen im Land

„Das Forstreformgesetz hat einen breiten gesellschaftlichen Abstimmungsprozess durchlaufen und trägt den vielfältigen Interessen der Gesellschaft an den Wald und die Waldbewirtschaftung Rechnung. Die heutige Entscheidung des Kabinetts ist ein zentraler Meilenstein zur Reform der Forststrukturen im Land“, sagte Forstminister Peter Hauk.

„Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Beratung und forstliche Betreuung für private und körperschaftliche Waldbesitzer auf hohem fachlichen Niveau abzusichern und fortzusetzen. Dem baden-württembergischen Weg der forstlichen Beratung und Betreuung wird durch die regelmäßige Bundeswaldinventur mit stets überdurchschnittlich guten Resultaten eine hohe Effektivität bescheinigt“, erklärte Hauk. Die wettbewerbsrechtliche Absicherung für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der Forstverwaltung im Land erfolge insbesondere durch die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) für den Staatswald. „Mit der Errichtung der AöR erfüllen wir auch den Koalitionsvertrag, der vorausschauend noch während des Kartellstreits vereinbart wurde und bereits genau diese Lösung vorgesehen hatte.“

„Angesichts der aktuellen großen Herausforderungen für die Wälder und Forstbetriebe, die durch den Klimawandel und seine Folgewirkungen bestehen, ist es dringend erforderlich, unser forstliches Handeln auf neue Fundamente zu setzen und zukunftsfähig auszurichten. Die aktuell zu befürchtende Borkenkäferkatastrophe macht dramatisch klar: Wir brauchen jetzt nach Jahren der Unsicherheit durch das Kartellverfahren schnell wieder stabile und schlagkräftige Strukturen für unsere Forstverwaltung. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf können wir dies in überzeugender Weise umsetzen“, betonte der Minister. Der Gesetzesentwurf werde nun an den Landtag überstellt und dort beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Ende der Einheitsforstverwaltung

Das Bundeskartellamt führte über Jahre einen wettbewerbsrechtlichen Streit gegen das Land wegen der Praxis der gemeinsamen Holzvermarktung in der Einheitsforstverwaltung. Obgleich das Land in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof vollumfänglich den Prozess gewann, wurde die Beendigung der Einheitsforstverwaltung trotzdem unvermeidbar. Insbesondere das zwischenzeitlich geänderte Bundeswaldgesetz, das EU-Beihilferecht und auch das Wettbewerbsrecht erfordern strukturelle Änderungen in der Forstverwaltung. Das Land gliedert dafür den Staatswald und seine Bewirtschaftung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts aus der Forstverwaltung aus. Die Forstverwaltung selbst berät weiterhin die Waldbesitzenden neutral und kostenfrei und wird auf Basis von Gestehungskosten den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden Angebote der forstlichen Betreuung eröffnen. Für das Land ist von besonderer Relevanz, diesen Waldbesitzenden ein kompetentes und fachlich hochwertiges Beratungs- und Betreuungsangebot zu unterbreiten, um eine landesweit flächendeckende Waldbetreuung zu gewährleisten.

ForstBW

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