Luftreinhaltung

Luftqualität in Stuttgart und im Land wird kontinuierlich besser

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Luftmessstation Stuttgart Am Neckartor (Foto: © dpa)

Die Maßnahmen der Landesregierung zur Luftreinhaltung zeigen Wirkung. In den vergangenen Jahren ist die Luft in den Städten in Baden-Württemberg deutlich besser geworden. Der Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid und der Grenzwert für Feinstaub konnten eingehalten werden. Das Land beschleunigt nun die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, um die Luft weiter zu verbessern und Fahrbeschränkungen für Euro-5/V-Diesel zu vermeiden.

Die Luftqualität in Baden-Württemberg ist in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Maßnahmen stetig besser geworden. Die Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) hat in den vergangenen Jahren im ganzen Land spürbar abgenommen. Die Feinstaubgrenzwerte werden inzwischen überall eingehalten. Und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid hielten im zurückliegenden Jahr 2018 sechs derjenigen 18 Orte ein, die 2017 noch darüber lagen. Allerdings liegen die NO2-Werte an etlichen Orten im Südwesten noch immer über den von der EU vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzwerten. Über diese Entwicklung informierte Verkehrsminister Winfried Hermann das Landeskabinett.

Maßnahmen wirken – weitere Anstrengungen nötig

„Insgesamt hat sich die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher Luftreinhaltemaßnahmen deutlich verbessert. Gleichzeitig sind weiterhin große Anstrengungen für die Luftreinhaltung notwendig, um die Grenzwerte weiter zu senken. Es geht einerseits um eine weitere Verbesserung der Luftqualität und des Gesundheitsschutzes der Menschen in Stuttgart und andererseits um die Vermeidung von Fahrverboten für Euro 5/V-Dieselfahrzeuge. Wir sind dabei auf einem guten Weg und werden weiter mit großem Nachdruck daran arbeiten, dieses Ziel schnell zu erreichen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir sind sehr zuversichtlich, die flächendeckenden Fahrverbote für Euro 5/V vermeiden zu können.“

„Daher hat sich der Koalitionsausschuss heute auch geeinigt, dass vorrangig in Stuttgart weitere Messstellen aufgestellt werden und auch in allen anderen belasteten Städten zusätzliche Messungen durchgeführt werden“, so Kretschmann. Um repräsentativere Werte zu erhalten, sollen solche Messstationen aufgestellt werden, die umfänglich nach Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) messen und solche mit Passivmeldern. „Zur Aufstellung dieser zusätzlichen Messstationen richten wir eine gemeinsame koalitionäre Arbeitsgruppe ein“, so Kretschmann.

Minister Hermann erklärte: „Der rückläufige Trend bei der Luftbelastung zeigt, dass unsere Maßnahmen wirken. Dazu zählt vor allem der Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs mit mehr Bussen und Bahnen, besseren Takten und günstigeren Tarifen. Ferner fördern wir die Elektromobilität und den Radverkehr. Auch der Ausbau der intelligenten Verkehrssteuerung sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotten zeigen Wirkung.“

Maßnahmenpaket für saubere Luft wird weiter konsequent umgesetzt

Die Landesregierung setzt weiter konsequent ein von der Koalition im vergangenen Jahr vereinbartes umfassendes Maßnahmenpaket von insgesamt 450 Millionen Euro um. Eine Arbeitsgruppe werde die Zeitpläne zur Umsetzung in der nächsten Woche weiter präzisieren. Minister Hermann betonte: „Um entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten, ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen, um die Belastung mit Luftschadstoffen zu verringern und damit Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V zu vermeiden.“

So unterstützt das Land die Vereinfachung der Tarifzoneneinteilung im Verbundgebiet des VVS vom 1. April 2019 an mit insgesamt 42 Millionen Euro, wodurch Fahrten im Durchschnitt um 25 Prozent verbilligt werden. Weiter werden mit der Einführung des neuen BW-Tarifs und der finanziellen Unterstützung der Landesregierung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro die Ticketpreise gerade im Hinblick auf die Anschlussmobilität weiter verbilligt.

„Für die drei Park-Ride-Anlagen innerhalb der Umweltzone wird es eine praktikable Lösung, sprich Ausnahmeregelungen, geben“, kündigte der Ministerpräsident an.

Bündel an verschiedenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Zusätzlich setzt die Landesregierung ein Bündel innovativer Maßnahmen für Luftreinhaltung um:

  • Expressbuslinien zur Erhöhung der Fahrgastkapazitäten.
  • Ausbau der Fahrzeugförderung für elektrische Busse, Lkw, Flottenfahrzeuge und Lastenfahrräder im Zuge der Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität III um zusätzliche 40 Millionen Euro.
  • Unterstützung von Erprobungen der Stadt Stuttgart zur Luftreinigung durch Mooswände und zur intensiven Reinigung der Straßenoberfläche.
  • Filterung von Feinstaub PM10 in der Umgebungsluft mit Erweiterung auf Filterung von Stickstoffdioxid (NO2).
  • Realisierung von fotokatalytischen Lärmschutzwänden und Straßenoberflächen unter anderem im Bereich des Stuttgarter Neckartors nach Ende der Feinstaubalarm-Saison 2018/2019 (vorbehaltlich der Prüfung gesundheitlicher Auswirkungen von Titandioxid).
  • Unterstützung des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Unternehmen in der Region Stuttgart.
  • Intelligente Verkehrssteuerung zur Verkehrsverstetigung und zur Reduzierung von Staus und Emissionen in Stuttgart und im Umland: Intelligente Lichtsignalanlagen, Elektronische Anzeigetafeln zur Übermittlung von Reisezeiten beziehungsweise -verlusten sowie Test und Einsatz eines Baustellenkoordinierungs- und -informationssystems.

Bei der Luftreinhaltung sei allerdings auch jeder Einzelne in der Verantwortung. „Die Politik sorgt für Alternativen, Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel müssen die Bürger selbst“, so der Verkehrsminister. Auch die Unternehmen könnten ihren Beitrag leisten durch Jobtickets für ihre Beschäftigten oder durch ein betriebliches Mobilitätsmanagement.

Einzelne Grenzwerte werden mittlerweile eingehalten

Erfreulich sei, dass im Jahr 2017 erstmals der Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft (bei 18 zulässigen Überschreitungen) und im Jahr 2018 der Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 in Höhe von 50 µg/m³ Luft (bei 35 zulässigen Überschreitungen) im ganzen Land eingehalten wurde. Kritisch bleibt die Belastung mit Stickstoffdioxid im Jahresmittel. 2017 lagen Überschreitungen des EU-weit geltenden Grenzwertes von 40 µg/m³ Luft in 18 Orten vor. Hiervon konnten 2018 in sechs Orten die Grenzwerte eingehalten werden. „Die bisher erreichten Grenzwerteinhaltungen sind ein sichtbarer Erfolg der zahlreichen Maßnahmen, die das Land und die betroffenen Kommunen im Interesse des Gesundheitsschutzes ergriffen haben“, erläuterte Minister Hermann.

Sorgfältige Messungen an mehreren Stellen in Stuttgart

Im Fokus der öffentlichen Debatte steht derzeit die Luftbelastung in der Landeshauptstadt. Im Stadtgebiet Stuttgart wurde von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Jahr 2018 ganzjährig an elf Messstationen gemessen. Davon sind verkehrsnah: Am Neckartor, Am Neckartor Schloßgarten, Arnulf-Klett-Platz, Hauptstätter Straße, Hohenheimer Straße, Pragstraße (zwei Standorte) und Waiblinger Straße. Folgende Stationen bestehen im städtischen Hintergrund: Bad Cannstatt, Schubartstraße und Stadtgarten. Zu den Messstationen gehören auch sogenannte Passivsammler, die über eine längere Strecke entlang der Straße die NO2-Belastung messen und somit sicherstellen, dass die von der Messstation erfassten Daten repräsentativ sind.

Im städtischen Hintergrund und erstmals 2018 auch an der Waiblinger Straße wurden alle Grenzwerte eingehalten. Sehr hohe Belastungen gibt es dagegen weiter an den Stationen Am Neckartor, Pragstraße und Hohenheimer Straße. Im Vergleich zum Vorjahr konnte an diesen Messstellen eine Minderung zwischen zwei und zehn µg/m³ erreicht werden. Die größte Minderung im Vergleich zum Vorjahr 2017 wurde mit zehn µg/m³ an der Station Arnulf-Klett-Platz erzielt. Die im Vergleich zum Jahr 2015 größte Minderung um 16 µg/m³ wurde ebenfalls an den beiden Stationen Am Neckartor und Arnulf-Klett-Platz gemessen.

Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich insbesondere auf die Station Stuttgart Am Neckartor. Erstmals wurde das Stuttgarter Neckartor in den Jahren 2001/02 beprobt. Ausschlaggebend waren das hohe Verkehrsaufkommen und der geringe Luftaustausch. Die heutige Position der Messstation besteht seit 2004. Dabei wurden bereits in den Jahren 2004 bis 2008 mit Passivsammlern sogenannte Profilmessungen im näheren Umfeld der Messstelle unternommen. Dabei wird an zusätzlichen Punkten rund um die Messstation gemessen, um sicherzustellen, dass die von der Messstation erfassten Werte für den Straßenabschnitt repräsentativ sind. Die Profilmessungen wurden im Jahr 2016 erneut aufgenommen und dauern an.

Hohe Werte direkt am Neckartor, aber positive Entwicklung in der Umgebung

Minister Hermann sagte: „Im Bereich des Neckartors wird der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ Luft an allen Messstellen - auch an den Wohngebäuden – weiterhin überschritten. Die höchste Belastung wird an der Messstelle Am Neckartor erreicht, die anderen Messstellen bewegten sich bis 2017 in ähnlicher Größenordnung. Die Positionierung der Messstelle entspricht allen gesetzlichen Vorgaben der 39. BImSchV.“

Im Jahr 2018 zeigen die Messwerte am Neckartor eine positive Entwicklung. Zwar sanken die Werte an der Messstation selbst lediglich um zwei µg/m³. Aber an den Messpunkten entlang der Strecke ging die Belastung gegenüber 2017 deutlich um sechs bis neun µg/m³ zurück. Daher liegen die Werte für das Neckartor in einer Spanne von 57 bis 71 µg/m³.

Straßennahe Belastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Baden-Württemberg (PDF)

Messwerte Stickstoffdioxid Stuttgart 2018 (PDF)

Mittelwerte von Stickstoffdioxid Stuttgart 2015 bis 2018 (PDF)

Ministerium für Verkehr: Luftreinhaltung

Update: 19. Februar 2019

Beschluss des Koalitionsausschusses zu Sofortmaßnahmen zur Luftreinhaltung (PDF)

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