Die Landesregierung hat eine große Bildungsreform mit zahlreichen Neuerungen für die Schullandschaft auf den Weg gebracht. Sie nimmt besonders Kinder mit weniger guten Startbedingungen in den Blick. Ein weiterer Schwerpunkt ist das neue neunjährige Gymnasium. Das Gesetz geht nun in die Anhörungsphase.
Das neue Schulgesetz, das der Ministerrat am Dienstag, 23. Juli 2024, für die Anhörung freigegeben hat, enthält zahlreiche Neuerungen für die baden-württembergische Schullandschaft. Zum ersten Mal überhaupt liegt der Schwerpunkt einer Bildungsreform dabei explizit auf dem Anfang der Schulkarriere, noch vor der ersten Klasse.
Kultusministerin Theresa Schopper sagte im Anschluss an die Kabinettssitzung: „Wir bringen heute eine große Bildungsreform auf den Weg – das ist ein echter Paradigmenwechsel für unser Schulsystem. Die Landesregierung nimmt dabei besonders die Kinder in den Blick, die weniger gute Startbedingungen haben. Mindestens jedes fünfte Kind erreicht in der Grundschule die Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen nicht. Hier steigen wir bewusst schon vor der Einschulung ein und machen Sprachförderung zum absoluten Mittelpunkt. Denn klar ist: Das Beherrschen der Sprache ist der Schlüssel zum Lernerfolg.“
SprachFit – auf den Anfang kommt es an
Aufwachsend ab dem Schuljahr 2024/2025 beginnt unter dem Namen SprachFit bereits im Jahr vor der Einschulung ein intensives Sprachtraining für alle Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung einen intensiven sprachlichen Förderbedarf zeigen. Der Endausbau mit landesweit insgesamt 4.200 Gruppen wird im Schuljahr 2027/2028 abgeschlossen sein.
Für Kinder, die bei Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen oder noch nicht die nötigen Vorläuferfertigkeiten besitzen, werden außerdem ab 2026/2027 in Grundschulen so genannte Juniorklassen eingerichtet. Dort werden sie ein Schuljahr lang intensiv auf die Grundschule vorbereitet. 832 Standorte werden dafür stufenweise aufgebaut. Im Schuljahr 2028/2029 soll der flächendeckende Ausbau erreicht sein. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verbindlichkeit der Sprachförderung eintreten.
„Wir haben die klare Priorität, dass am Ende der Grundschulzeit jede und jeder die Basiskompetenzen beherrschen muss. Das heißt: sicher Lesen, Schreiben und Rechnen. Denn wer in den frühen Jahren zurückbleibt, wer nicht gut Deutsch sprechen kann oder wer beim Addieren und Subtrahieren unsicher ist, hat später kaum noch eine Chance, das wieder aufzuholen“, betonte Schopper.
Ein neues G9 für eine neue Zeit
Ein weiterer Schwerpunkt der Bildungsreform ist das neue neunjährige Gymnasium, das ab dem Schuljahr 2025/2026 mit den Klassen 5 und 6 aufwachsend die Regelform sein wird. Die Schulen können dabei G8-Züge einrichten. Inhaltlich handelt es sich nicht um eine Rückkehr zur früheren Form des neunjährigen Gymnasiums, sondern die neun Schuljahre werden zeitgemäß ausgestaltet.
„Klar ist: Nur, wenn wir unseren Kindern die richtigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Herausforderungen von morgen mitgeben, bleibt Baden-Württemberg auch zukünftig ein starkes Land mit hoch qualifizierten Menschen und einer innovativen Wirtschaft. Deshalb ist mir die digitale Bildung und die Demokratiebildung besonders wichtig“, so Schopper.
Das Kultusministerium hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ein innovatives G9-Konzept erarbeitet, das die Ansprüche und Herausforderungen der Zukunft in den Blick nimmt.
„Wir setzen bei der Weiterentwicklung des Gymnasiums dort an, wo Baden-Württemberg in der Vergangenheit stark war und auch in der Zukunft stark bleiben soll: Bei den Naturwissenschaften. Zusätzlich erweitern wir die Kompetenzen in Informatik, Medienbildung und Künstlicher Intelligenz“, sagte Schopper.
Im Rahmen der G9-Umstellung wird auch eine verbindlichere Grundschulempfehlung eingeführt. Bereits ab nächstem Schuljahr gilt die Regel: „2 aus 3“. Das bedeutet: Für den Besuch des Gymnasiums sind in Zukunft neben dem Wunsch der Eltern entweder die Empfehlung auf Grundlage entsprechender schulischer Leistungen oder aber – alternativ – die erfolgreiche Teilnahme am landesweiten Kompetenztest „Kompass 4“ ausschlaggebend. Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest den Zugang zum Gymnasium ermöglichen. Durch diese Maßnahmen soll vermieden werden, dass Kinder, die den Leistungserwartungen am Gymnasium nicht gerecht werden können, dauerhaft frustriert werden und im schlimmsten Fall die Freude am Lernen verlieren.
Das neue G9 umfasst fünf zentrale Innovationen:
- Basiskompetenzen: Das Beherrschen der Grundlagen ist essenziell. Darum wird ein Schwerpunkt auf die Grundlagenfächer in der Unterstufe gelegt. Konkret bedeutet das: Jeweils eine Stunde mehr in den Klassen 5 und 6 für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache mit klarer Diagnostik und daran anschließender adaptiver Förderung in Gruppen mit passendem Leistungsniveau („flexible grouping“).
- Die MINT-Fächer gewinnen noch mehr an Bedeutung. Deshalb werden besonders die Fächer Mathematik, Physik und Chemie gestärkt. Für Klasse 7 ist ein projekthaft angelegter naturwissenschaftlicher Unterricht im Ankerfach Physik vorgesehen. Außerdem werden die Kompetenzen im Bereich Informatik/Künstliche Intelligenz und Medienbildung in einem eigenen Schulfach für alle Schülerinnen und Schüler verankert.
- Demokratiebildung: Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht es bei den jungen Menschen ein besonderes Verständnis und Achtung für die Demokratie und ihre im Grundgesetz verankerten Werte. Darum wird der Bereich unter Einbezug außerschulischen Engagements in Klasse 11 im Fach Gemeinschaftskunde vertieft. Der Bereich Demokratiebildung / Gesellschaftswissenschaften wird zudem insgesamt über die Fächer Geografie und Gemeinschaftskunde gestärkt. Die zusätzliche Unterrichtszeit ist auf die Themen Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fokussiert und erfolgt im praxis- und projektorientierten Unterricht.
- Berufliche Orientierung: Für ein besseres Verständnis der eigenen Fähigkeiten und den damit verbundenen beruflichen Perspektiven wird die berufliche Orientierung im Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung ausgebaut und um neue verbindliche Praktikums- und Praxiselemente ergänzt.
- Individuelles Schülermentoring: An den Übergängen von der Unter- zur Mittelstufe sowie von der Mittel- zur Oberstufe können Schülerinnen und Schüler in den entscheidenden Entwicklungsphasen künftig besser unterstützt werden.
„Mit diesen Schwerpunktsetzungen reagieren wir auf Wissenschaft und Praxis und setzen darüber hinaus einen Großteil der Empfehlungen unseres Bürgerforums zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums um“, sagte Kultusministerin Schopper.
Informatik, KI und Medienbildung an allen weiterführenden Schulen
Die neuen Innovationselemente werden in Teilen auch an den Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen umgesetzt. So wird in jeder Klassenstufe künftig eine Stunde Medienbildung, Künstliche Intelligenz (KI), Informatik unterrichtet.
„Ohne Informatik und KI kommt heute kaum ein Berufsbild aus. Mit der Bildungsreform werden deshalb die besonderen Profile und die Leistungsfähigkeit des Bildungsangebots an Realschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Haupt-/Werkrealschulen geschärft und weiterentwickelt“, so Schopper.
Bei den Realschulen wird außerdem die Orientierungsstufe auf ein Jahr verkürzt. Die Kinder werden dann bereits in Klasse 6 auf dem grundlegenden (zum Hauptschulabschluss führenden) oder dem mittleren Niveau unterrichtet, sodass bereits ein Jahr früher homogenere Klassenverbände geschaffen werden können.
Da Gemeinschaftsschulen unterschiedliche Lernniveaus innerhalb eines Klassenverbands unterrichten, wird hier stattdessen das zentrale Element des Coachings gestärkt und erstmals auch mit Ressourcen unterfüttert.
Außerdem wird an Realschulen und Gemeinschaftsschulen neben der fundierten beruflichen Orientierung auch der Weg zum Abitur gestärkt – besonders über die beruflichen Gymnasien.
In allen Schularten werden zudem die schulartindividuellen, lebenspraktischen und berufsbezogenen Profile weiter betont.
Der Werkrealschulabschluss, den es in dieser Form nur in Baden-Württemberg gibt, wird nicht fortgeführt. Die Standorte bleiben jedoch erhalten und leisten weiterhin ihre wichtige Arbeit, junge Menschen zu einem ersten Abschluss und in eine gute berufliche Perspektive zu bringen. Es gilt weiter: Kein Abschluss ohne Anschluss. Werkrealschulen können ihren Schülerinnen und Schülern im Verbund mit oder in der Weiterentwicklung zu Real-schulen oder Gemeinschaftsschulen einen klaren Pfad zu einem mittleren Abschluss aufzeigen.
Insgesamt erweitert die Landesregierung die Möglichkeit zur Verbundbildung im gesamten Schulsystem deutlich.
Das Gesetz geht nun in die Anhörungsphase. Die erste Lesung im Landtag ist noch für dieses Jahr vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die wichtigsten Fragen zum neuen Bildungspaket der Landesregierung gesammelt und beantwortet:
Nein. Derzeit gibt es in ganz Baden-Württemberg noch 227 öffentliche Werkrealschulen und zwei reine Hauptschulen. Daran ändert sich nichts.
Nicht weitergeführt wird aber der Werkrealschulabschluss, den die Werkrealschulen bislang neben dem Hauptschulabschluss anbieten. Schülerinnen und Schüler, die 2024/2025 in die Klasse 5 der Werkrealschule kommen, können in Klassenstufe 10 ihre Prüfung noch wie bisher ablegen. Danach werden die Werkrealschulen nur noch den Hauptschulabschluss anbieten.
Baden-Württemberg hat deutschlandweit das am meisten zergliederte Schulsystem. Den Werkrealschulabschluss gibt es bundesweit nur in Baden-Württemberg – und er wird von Schülerinnen und Schülern immer seltener gewählt. Das zeigen die Zahlen deutlich (zum Beispiel 2013 rund 12.000 Werkrealschulabschlüsse, 2022 nur noch rund 4.000). Um das Schulsystem zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten, wird es diese Form des Abschlusses deshalb in Zukunft nicht mehr geben.
Die Werkrealschulen haben in Zukunft drei Möglichkeiten:
- Sie können sich in Verbünden mit Realschulen zusammenschließen.
- Sie können zu Gemeinschafts- oder Realschulen werden.
- Sie können Werkrealschule bleiben und bieten künftig nur noch den Hauptschulabschluss an.
So erhalten wir funktionierende Schulstandorte und können zugleich durch die Verbünde langfristig auch kleinere Standorte sichern.
Ja. Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss, wie schon bisher, erwerben an den
- Haupt-/Werkrealschulen,
- Realschulen und
- Gemeinschaftsschulen.
Baden-Württemberg kehrt ab dem Schuljahr 2025/26 zum neunjährigen Gymnasium als Regelform zurück. Wir beginnen zunächst mit den Klassen 5 und 6 – und dann aufwachsend. Außerdem gibt es weiter die Möglichkeit, in acht Jahren zum Abitur zu gelangen. Die G9-Schulen können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie solche G8-Züge einrichten.
Es wird nicht die Grundschulempfehlung wieder eingeführt, wie es sie früher gab. Wir stellen die Grundschulempfehlung vielmehr auf eine breitere, wissenschaftlichere Basis. Wir schauen noch gezielter auf die Fähigkeiten jedes Kindes. Eine valide Empfehlung stärkt die Bildungsgerechtigkeit.
Ziel ist es, dass weniger Kinder das Gymnasium in den Klassen 8 und 9 wegen nicht ausreichender Leistungen verlassen müssen. Ein Schulwechsel aufgrund schlechter Noten kann frustrieren und im schlimmsten Fall die Freude am Lernen nehmen. Deswegen wird die Grundschulempfehlung aussagekräftiger. Für den Besuch des Gymnasiums sind in Zukunft neben dem Wunsch der Eltern entweder die Empfehlung auf Grundlage entsprechender schulischer Leistungen oder aber – alternativ – die erfolgreiche Teilnahme am landesweiten Kompetenztest „Kompass 4“ ausschlaggebend. Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest den Zugang zum Gymnasium ermöglichen.
Die Grundschulempfehlung wird nur für das Gymnasium verpflichtend, weil nur dort ausschließlich auf einem Niveau (E-Niveau/Gymnasialniveau) unterrichtet wird. Die Realschule bietet dagegen bereits bislang zwei Bildungswege (G-Niveau und M-Niveau) an, die entweder zum Hauptschul- oder zum Realschulabschluss führen. Eine verbindliche Grundschulempfehlung ist deshalb nicht nötig. Wer in der Realschule auf welchem Niveau unterrichtet wird, entscheidet sich künftig nach der fünften, anstatt wie bislang nach der sechsten Klasse.
Der Fachkräftemangel ist branchenübergreifend eine Herausforderung. Wir ergreifen zahlreiche kurz- und langfristige Maßnahmen, um Personal zu gewinnen und zu entlasten: So haben wir die Zahl der Studienplätze stark erhöht. Bereits in diesem Jahr konnten wir mehr als 1.000 neue Lehrkräfte an den Grundschulen einstellen. Zudem haben wir Kampagnen zur Fachkräftegewinnung gestartet und den Direkteinstieg ausgeweitet.
Die Bildungsallianz war der Versuch, sich auf politischer Ebene über wichtige Reformen in Baden-Württembergs Bildungssystem zu verständigen. Deshalb waren hier die Spitzen der Landtagsfraktionen beteiligt. Aber die Landesregierung ist im ständigen Dialog mit der Wissenschaft sowie Schulpraxis und tauscht sich auf allen Ebenen intensiv mit Akteuren aller Schularten, mit den Personalvertretungen, der Schulaufsicht, den Verbänden und Elternvertretern aus. Bei der aktuellen Ausarbeitung der einzelnen Konzepte sind Wissenschaft und Praxisvertretungen beteiligt. Die Schulgesetzänderung kommt – wie jedes Gesetz – erst in den Landtag, wenn ein Anhörungsverfahren durchlaufen ist, in dem auch die entsprechenden Verbände mitwirken.
Wir modernisieren das allgemein bildende Gymnasium fachlich und pädagogisch. Dabei berücksichtigen wir die Ergebnisse nationaler wie internationaler Vergleichsstudien (PISA, IQB-Bildungstrend, Jugendstudie), die Herausforderungen des Lernens in der digitalen Welt und die Empfehlungen des Bürgerforums zur Dauer des allgemein bildenden Gymnasiums. Deswegen führen wir die fünf Innovations-Elemente ein. Dabei geht es vor allem um zukunftsweisende Fächer und moderne Lernformen.
Nicht erfüllen können wir die Forderung aus dem Gesetzentwurf, die Umstellung sofort für viele Jahrgänge zu machen. Der Gesetzesentwurf der Initiative sieht vor, dass sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 jederzeit frei entscheiden können, ob sie weiter im G8 Bildungsgang bleiben oder auf G9 umschwenken oder auch wieder zurück. Eine solche Art der Umstellung wäre mit großen Nachteilen für die Schulen und damit auch für die Schülerinnen und Schüler verbunden, den doch eigentlich geholfen werden soll. Das hat auch das Bürgerforum zu G9 so gesehen: Lieber schrittweise, dafür aber mit guter Qualität.
Deshalb hat auch der Landtag den Volksantrag abgelehnt und das Kultusministerium hat einen eigenen, viel umfassenderen Gesetzentwurf erarbeitet, der alle Schularten berücksichtigt, die Sprachförderung voranbringt, eine validere Grundschulempfehlung einbezieht und so weiter.
Die Bürgerinitiative hat viel erreicht: Das neunjährige allgemeinbildende Gymnasium wird zum Schuljahr 2025/2026 für die Klassen 5 und 6 aufwachsend eingeführt. Der Landtag hat allerdings bereits im April 2024 den Volksantrag abgelehnt, der einen sofortigen Wechsel für weitere Klassenstufen zum Ziel hatte.
Danach wurde die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt. Dieses wurde vom Innenministerium sorgfältig geprüft mit dem Ergebnis, dass der Antrag abgelehnt werden musste. Weder stammt der Antrag von den ursprünglich benannten Vertrauensleuten, noch genügt der Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Das Bürgerforum hat sich sehr weitgehend und vertieft mit Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktikern in das Thema eingearbeitet. Es hat nicht nur die Gymnasien, sondern alle Schularten mitgedacht. Die Empfehlungen sind praktisch und politisch umsetzbar, weshalb sie umfassend aufgegriffen wurden. Das betrifft zum Beispiel die Option für G8, die aufwachsende Einführung, mehr berufliche Orientierung, die Stärkung der MINT-Fächer und mehr demokratische Bildung.
Die inklusiv beschulten Kinder profitieren genauso von den Innovationen und werden vor Ort wie bisher unterstützt. Darüber hinaus arbeitet das Kultusministerium stetig an der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Unterstützungsangebote.
Die Änderung von Gesetzen braucht Zeit. Sie müssen sorgfältig erarbeitet und vorab abgestimmt werden, Verbände und Öffentlichkeit werden angehört und dann wird im Landtag in den Ausschüssen und im Plenum darüber beraten, bevor ein Gesetz beschlossen wird. Das Kultusministerium hat unter Hochdruck die Schulgesetzänderungen formuliert, nun nimmt alles seinen gewohnten Lauf. Das Anhörungsverfahren und die Behandlung im Landtag dauern voraussichtlich bis Februar 2025, sodass die meisten Änderungen dann ab dem Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten werden. Beispielsweise gelten dann die neue Grundschulempfehlung, das neue G9 für Klasse 5 und 6 oder die neuen Konzepte für Realschule und Gemeinschaftsschule. Die Sprachförderung startet hingegen langsam mit verschiedenen Regionen und freiwillig, sodass wir genügend Fachkräfte finden bzw. ausbilden können. Deshalb wird die Sprachförderung dann erst im Schuljahr 2028/2029 für alle mit intensivem Sprachförderbedarf verbindlich.