Das Staatsministerium stellt klar, dass die signalisierte Zustimmung zur Ausweitung der Sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien weder aus aktuellem Anlass beschlossen wurde, noch ihre Begründung in der Gewaltbereitschaft mancher Gruppen junger Männer aus diesen Ländern hat.
Die Entscheidung fiel schon im Frühsommer 2016 nach einem langen Abwägungsprozess, in dem vor allem der Frage nachgegangen wurde, ob es angesichts der Menschenrechtssituation in den besagten Ländern vertretbar wäre, diese zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Die sehr geringe Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern war von Beginn an schon ein Anlass, besagte Länder als sichere Herkunftsländer zu definieren. Als sich die Bundesregierung dem Ministerpräsidenten gegenüber bereit erklärte, in einer Protokollerklärung festzuhalten, Personen aus sogenannten vulnerablen Gruppen wie Homosexuellen, verfolgten Journalisten, religiösen Minderheiten mit gleicher Sorgfalt zu prüfen wie Flüchtlinge aus sonstigen Ländern, konnte Baden-Württemberg Zustimmung signalisieren.
Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU festgehalten, dass Baden-Württemberg der Ausweitung auf die Länder Tunesien, Marokko und Algerien zustimmen würde, sofern die hohen verfassungsrechtlichen Hürden eingehalten würden.