Justiz

Land will religiös und politisch geprägte Symbole vor Gericht verbieten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Richter im Landgericht Stuttgart

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes beschlossen. Der Entwurf sieht ein Verbot religiös und politisch geprägter Symbole bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten vor.

„Es war uns wichtig, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Grundrechten und der Neutralität – und zwar unter Berücksichtigung der besonderen Situation in der Justiz – zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Schonender Ausgleich zwischen Grundrechten und Neutralität der Justiz

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen daher dem Entwurf eines Gesetzes zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zufolge in einer Sitzung oder bei Amtshandlungen, bei denen Beteiligte oder Zeugen anwesend sind, keine Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die bei objektiver Betrachtung eine religiöse oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Ebenso erfasst sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, wenn diese ihnen durch ein Gesetz übertragene richterliche Aufgaben ausüben. Das Verbot religiöser und politischer Symbole gilt auch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung richterliche Tätigkeiten ausüben oder als Sitzungsvertreterinnen und -vertreter der Staatsanwaltschaft auftreten. Von der Neuregelung nicht betroffen sind dagegen Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter, denn sie sollen die Breite und Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden.

Keine sichtbaren religiösen und politischen Symbole in öffentlichen Sitzungen

Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, sagte: „Die Neutralität der Justiz ist eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaats. Sie wird durch das äußere Erscheinungsbild der Angehörigen der Justiz dokumentiert. Sichtbare religiöse und politische Symbole in öffentlichen Sitzungen passen nicht zur verfassungsrechtlich gebotenen strikten Neutralität der Justiz.“

Bisher gibt es in Baden-Württemberg für Gerichte und Staatsanwaltschaften lediglich allgemeine Vorschriften über das Tragen einer Amtstracht. Spezielle gesetzliche Regelungen, die sich auf religiöse, weltanschauliche oder politische Symbole beziehen, bestehen nicht. Mit dem Entwurf sollen für Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes die bestehenden Amtsvorschriften ergänzt werden.

Anlass für die Neuregelung war auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juni 2016. Danach bedarf es für ein Verbot gegenüber einer Rechtsreferendarin, bei Ausübung des staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienstes ein Kopftuch zu tragen, einer gesetzlichen Grundlage. Daraufhin hatten sich auch in Baden-Württemberg Rechtsreferendarinnen an die für die Ausbildung zuständigen Oberlandesgerichte gewandt und mitgeteilt, künftig bei Ausübung des staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienstes Kopftuch tragen zu wollen. Bislang hatten Rechtsreferendarinnen, die sich aus religiösen Gründen zum Tragen eines Kopftuchs verpflichtet sahen, in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer Ausbildung stets auf den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst verzichtet. Ihnen wurden dann gleichwertige alternative Ausbildungstätigkeiten zugewiesen.

Weitere Meldungen

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) mit den Mitgliedern des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Bürokratieabbau

Normenkontrollrat übergibt Tätigkeitsbericht 2025

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Ansprache zum Jahreswechsel 2025/2026, im Hintergrund die Villa Reitzenstein, rechts im Bild die Baden-Württemberg-Fahne.
Neujahrsansprache

Gemeinsam entsteht Zuversicht

Die „Ulmer Madonna“ in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Laiz
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Landgericht Ulm
Justiz

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg an Bundesgerichte berufen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug „Bundeswehr“ steht auf dem Gelände einer Bundesliegenschaft.
Landesverteidigung

Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnen

Mietpreisbremse wird bis Ende 2026 verlängert