Um den vom Land getroffenen Vergleich mit Anwohnern des Stuttgarter Neckartors zu erfüllen, wird der Luftreinhalteplan für Stuttgart angepasst. Es werden verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählt die Einführung eines Busfahrstreifens auf der B 14 stadtauswärts im Bereich des Stuttgarter Neckartors.
Das Landeskabinett hat der Anpassung der Ergänzung zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart zugestimmt. Damit einhergehend werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den vom Land getroffenen Vergleich mit Anwohnern des Stuttgarter Neckartors zu erfüllen. Dazu zählt die Einführung eines Busfahrstreifens auf der B 14 stadtauswärts im Bereich des Stuttgarter Neckartors. „Wir sorgen bereits durch zahlreiche Maßnahmen für bessere Luft und setzen die gerichtlichen Vorgaben um. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun signalisiert, dass die in Rede stehende Busspur als eine geeignete Maßnahme betrachtet wird, mit der der getroffene Vergleich zwischen dem Land und den Stuttgarter Anwohnern des Neckartors erfüllt werden könnte“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Minister Hermann ergänzte: „Wir wissen, dass die Busspur am Neckartor zu Hauptverkehrszeiten den Pkw-Verkehr einschränkt. Wenn aber nur jeder zehnte Autofahrer auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigt, gehen wir davon, dass es nicht zu einem Stauchaos kommt. Mit den zusätzlichen Angeboten in Bus und Straßenbahn sowie den sinkenden Ticketpreisen stehen die Chancen dafür gut.“ Sollte die Busspur nicht erfolgreich sein, müssten bereits ab Oktober 2019 an Feinstaubalarm-Tagen einzelstreckenbezogene Verkehrsverbote für Euro-5/V-Dieselfahrzeuge am Neckartor vorgesehen werden, so Hermann.
Grenzwerte für Feinstaub am Neckartor voraussichtlich erstmals eingehalten
Voraussichtlich könnte es in diesem Jahr erstmals gelingen, dass an der Messstation Stuttgart „Am Neckartor“ alle Grenzwerte für Feinstaub PM 10 eingehalten werden. „Damit würden die Feinstaubwerte erstmalig an allen Messstellen in Baden-Württemberg eingehalten“, so Hermann. Zulässig seien 35 Tage mit Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes in Höhe von 50 µg/m³. Bis einschließlich 13. Dezember 2018 wurden an der Station Stuttgart „Am Neckartor“ 21 Überschreitungen von den Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erfasst. „Luftreinhaltung wirkt! Es war ein langer Weg, um die seit 2005 verbindlich gültigen Grenzwerte für Feinstaub PM 10 nun wahrscheinlich einzuhalten. Stadt und Land haben hier eng zusammengearbeitet und das Problem öffentlich zur Herausforderung aller gemacht, so dass viele zum Erfolg beigetragen haben“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen und müssen auch den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einhalten – nur so lassen sich weitere Verkehrsverbote noch vermeiden. Eine blaue Plakette für saubere Diesel ist nach wie vor sinnvoll, auch wenn sich die Bundesregierung bisher irrationaler Weise verweigert.“
Die Belastung mit Feinstaub PM10 konnte in den vergangenen Jahren deutlich verringert werden. Im Jahr 2010 lagen noch 187, im Jahr 2010 noch 104 Überschreitungen des Tagesmittelwertes vor.