Baden-Württemberg zeigt, wie ein moderner Staat funktioniert: weniger Vorschriften, mehr digitale Angebote und ein klarer Fokus auf Praxistauglichkeit.
Eine Auswahl von Maßnahmen aus der Entlastungsallianz, aber auch Vorhaben, die als Modernisierungsprojekte von den Ministerien umgesetzt wurden, finden Sie hier. Sie alle sorgen dafür, dass wir auf Landesebene die Wirtschaft, die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger konkret entlasten:
Vereinfachungs- und Entlastungsmaßnahmen 2021 bis 2026
- Grundsätzlicher Verzicht der Landesregierung auf Übererfüllung von EU- und Bundesregelungen (sog. „Gold-plating“)
- Entwurf zur Novelle des E-Government-Gesetzes BW für eine flächendeckende und durchgängige Digitalisierung im Land
- Novelle der Landesbauordnung für schnelles Bauen bringt Entlastungen für die Baurechtsbehörden u.a. durch eine automatisch eintretende Genehmigungsfiktion und eine Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
- Erleichterung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Mobilfunkmasten entlastet die Baurechtsbehörden
- Reduzierter Prüfaufwand der unteren Baurechtsbehörden bei der Photovoltaik-Pflicht durch die Umstellung auf Stichprobenkontrolle.
- Novellierung des Landesplanungsgesetzes ermöglicht Vereinfachungen und Beschleunigungen im Planungsrecht, zum Beispiel durch Anzeige- statt Genehmigungsverfahren für Regionalpläne, Reduzierung von Mitteilungspflichten und Verkürzungen der Fristen für Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
- Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ermöglicht, auf kommunaler Ebene innovative Lösungen für die Bewältigung von Verwaltungsaufgaben zu testen
- Erleichterungen im Kommunalen Haushaltsrecht: ein erweiterter Beteiligungsbericht reicht nun aus, um einen Überblick über die finanzielle Gesamtlage einer Kommune zu geben. Die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist zur Entlastung der Kommunen nicht mehr erforderlich.
- Haushaltspläne und Jahresabschlüsse können künftig ausschließlich digital zugänglich gemacht und müssen nicht mehr körperlich ausgelegt werden.
- Entlastung von Kommunen und Waldbesitzern von Haftungsrisiken auf Basis eines haftungsrechtlichen Gutachtens betrifft einfache Einrichtungen in freier Landschaft wie Sitzbänke oder Spielplätze. Weitergehende Entlastungsvorschläge durch Änderung von Bundesgesetzen wurden im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda angestoßen.
- Verzicht auf die Einführung weiterer Beauftragter bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode
- Vereinfachung der Lärmschutzplanung durch landesweiten Lärmschutzplan und Unterstützung der Gemeinden durch Hilfestellungen für die kommunale Lärmaktionsplanung (Vorlagen für vereinfachte Lärmaktionspläne, Bereitstellung von Lärmberechnungen für die Planung von Lärmschutzmaßnahmen).
- Schnellere Verfahren in den Straßenverkehrsbehörden durch Vereinfachung der Zuständigkeitsregelungen: Genehmigungen jetzt aus einer Hand, weniger Prüfpflichten, zum Beispiel beim Aufstellen von Verkehrszeichen, und mehr Handlungsfähigkeit vor Ort.
- Vereinfachte Vergabeverfahren und höhere Vergabe-Wertgrenze bei öffentlichen Beschaffungen (zum Beispiel 100.000 Euro statt bisher 5.000 Euro bei Direktaufträgen) führen zu deutlichen Entlastungen.
- Entlastung der Gaststättenbehörden durch Wechsel von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren bei Eröffnung von Gaststätten.
- Einfachere Bürgerbeteiligungen: Land stellt Dienstleister-Pool zur Unterstützung der Kommunen zur Verfügung.
- Ehrungen von Arbeitsjubilaren in der Wirtschaft können direkt beim Land beantragt werden. Kommunen werden von Erfassung, Weitergabe und Verteilung von rund 3.500 Urkunden jährlich entlastet.
- Digitalisierung Verfassungsgerichtshof: Elektronische Aktenführung und elektronischer Rechtsverkehr
- JANO: Einführung eines KI-gestützten Tools zur Anonymisierung von gerichtlichen Entscheidungen
- Einführung einer Beihilfe-App für Beamtinnen und Beamte und Erweiterung der Beihilfe-Prüfsoftware
- Einführung von Künstlicher Intelligenz F13 in der Landesverwaltung zur Stärkung der KI-Kompetenz und beschleunigter Text- und Recherchearbeit.
- Elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden
- Vereinfachungen im Förderwesen durch zahlreiche entlastende Anpassungen im Zuwendungsrecht (VwV zur LHO) wie zum Beispiel:
- Prüfung von Verwendungsnachweisen vereinfacht (stichprobenhafte Verwendungsnachweisprüfung)
- Verzicht auf grundsätzlich schriftlichen Förderantrag, Ermöglichung der elektronischen Antragstellung und Bewilligung
- Erarbeitung einer Konzeption zur einheitlichen Digitalisierung des baden-württembergischen Förderwesens
- Förderprogramm für Regiobuslinien: vereinfachte Abwicklung und Umstellung auf Festbetragsfinanzierung
- Monitoring für die Wasserentnahmen zum Zweck der Beregnung und Berieselung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen entlastet die unteren Wasserbehörden.
- Die Weiterentwicklung der Umweltmeldestelle sorgt für eine schlankere, effizientere und digitale Bearbeitung von Umweltmeldungen
- Errichtung der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) als zentrale Behörde zur Unterstützung der Fachkräftezuwanderung, um ausländischen Fachkräften oder Auszubildenden aus einem Drittstaat eine unkomplizierte und schnelle Einreise ins Land zu ermöglichen.
- Einrichtung einer Lebenslage „Neuankunft ausländischer Fachkraft“ auf service-bw, um internationalen Fachkräften das Ankommen und erste Schritte in Baden-Württemberg zu erleichtern.
- Standardisierung der Prüfverfahren für Sprachzertifikate im Rahmen der Aufenthaltstitelerteilung in unteren Ausländerbehörden durch neuen Prüfungsleitfaden.
- Schnellere Erteilung von Aufenthaltstiteln in den Ausländerbehörden durch Abschaffung von Zustimmungsvorbehalten (Abstimmung mit Regierungspräsidium entfällt).
- Beschleunigte Verfahren zur Abschiebungshaft durch zentralisierte Bearbeitung von Abschiebehaftanträgen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
- Vereinfachte Flüchtlingskostenabrechnung durch Umstieg auf Pauschale Erstattung (statt Spitzabrechnung) der Aufwendungen für Flüchtlingsunterbringung
- Erleichterungen bei der Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen, bspw. durch die Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen auf Ebene der Jugendämter und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.
- Erprobungsparagraf: Möglichkeit für die Träger von Kindertageseinrichtungen, vom Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen, um passgenaue und bedarfsgerechte Lösungen vor Ort zu entwickeln und zu erproben
- Mehr Betreuungsplätze in der Kindertagespflege durch Erhöhung der erlaubten Anzahl zeitgleich anwesender Kinder, sowie Erhöhung der Anzahl der Betreuungsverhältnisse
- Ausbildungskonzept für Kitapersonal überarbeitet: Gewinnung von Fachkräften durch reduzierte Dauer der Ausbildung im „Direkteinstieg Kita“: Berufs- und lebenserfahrene Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger absolvieren eine zweijährige (regulär: dreijährige), praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistenten.
- Erleichterung der baulichen Anforderungen bei Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen: Durch den zukünftigen Gleichklang der Anforderungen der Landesbauordnung mit den Regeln zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen können zukünftig bis zu zehn Kindern in einer solchen Kindertagespflegestelle betreut werden, ohne dass die Räumlichkeiten als Sonderbau gelten
- Einfachere Auftragsdatenverarbeitung für Schulen (Datenschutz, Digitalisierung) durch die Reform des Schulgesetzes
- Digitale Schulanmeldung durch Änderung Schulgesetz möglich
- Durch optimierte Meldeprozesse und zentrale Datenpflege für die Statistik nach dem Ganztagsförderungsgesetz werden die Belastungen für die meldepflichtigen Stellen möglichst gering gehalten.
- Die Auswärtigenzuschläge bei der Schulbauförderung wurden angehoben
- Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt, unter anderem durch die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Hochschulen
- Ein zweites Normenscreening zum Abbau nicht erforderlicher Schriftformerfordernisse wurde durchgeführt. Über 200 Schriftformerfordernisse sind nicht mehr notwendig
- Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien: durch zahlreiche Maßnahmen wurden die Verfahrens– und Genehmigungszeiten halbiert
- Vollelektronische Gerichtsakte und elektronischen Rechtsverkehr eingeführt für eine effiziente, digitale und bürgerfreundliche Justiz (eJustice)
- Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW): baurechtliche Verfahren werden im Sinne einer End-to-End-Lösung vollständig digitalisiert. Planerinnen und Planer reichen die Bauunterlagen nur noch digital ein, der aufwändige Druck von großformatigen Plänen entfällt.
- Die Reform der Landesbauordnung bringt zusätzliche Beschleunigung von Bauvorhaben durch Einführung einer Genehmigungsfiktion, Abschaffung des Widerspruchverfahrens und Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, zum Beispiel bei Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung, Wand- und Dachöffnungen, Kinderspielplätzen sowie Garagen und Terrassen.
- Brandschutzrechtliche Auflagen werden gestrafft und vereinfacht, zum Beispiel durch Ausnahmen für den zweiten Rettungsweg und einer Reduzierung der Anforderungen an Brandwände.
- Erleichterung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Mobilfunkmasten vereinfacht die Beseitigung von Funklöchern und schafft Flexibilität für die Mobilfunknetzbetreiber
- Baden-Württemberg bietet als erstes Bundesland eine digitale Antragsstellung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren an. In das neue Webformular eingebettete Hinweise und Informationen leiten durch den Antrag und unterstützen die Antragstellenden.
- Wegfall der Erlaubnisbedürftigkeit dezentraler Niederschlagswasserbeseitigung von Dachflächen in Gewerbegebieten entlastet Unternehmen und Verwaltung
- Umfassende Prüfung der Notwendigkeit von Berichts- und Dokumentationspflichten und Streichung von Pflichten in mehreren Fachgesetzen des Landes, unter anderem im Wassergesetz, im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz und im Naturschutzgesetz.
- Vereinfachungen für die Gastronomie: zum Beispiel Anzeigeverfahren ersetzt Genehmigungsprozess bei Eröffnung von Gaststätten (Erlaubnisverfahren und Vorlage umfangreicher Unterlagen wird abgeschafft); Aushang- und Dokumentationspflichten nach dem Ladenöffnungsgesetz werden abgeschafft.
- Die Kriterien für die Freigabe von Strecken für Lang-LKW überarbeitet und praxisfreundlich umgesetzt
- Groß- und Schwerlasttransporte erleichtert durch Wegfall von Streckeneinweisungen der Begleitfahrzeugfahrer (BF4-Fahrer).
- Vereinfachung bei Förderungen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR): Der Aufwand bei der Abwicklung von LPR-Förderungen wird reduziert. Die Bearbeitung wird auf neue EDV-Struktur umgestellt und sämtliche Antrags- und Kontrollunterlagen vereinfacht.
- Weiterentwicklung der zentralen Informations- und Kommunikationsplattform Wildtierportal BW nach Abschluss der Projektphase; u.a. Aufbau eines digitalen Jagdflächenkatasters und Umsetzung weiterer Bestandteile des Wildtiermonitorings und des Forstlichen Verbissgutachtens.
- WaldPortal BW bietet zentrale, digitale Wissens-, Informationsplattform für Fragen rund um Wald und Forstwirtschaft
- Vereinfachung der Abwicklung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum
- Industrie- und Handelskammergesetz BW entschlackt und für Anwender besser lesbar gemacht.
- Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz wird verschlankt, Einrichtungen durch zielgerichteten Einsatz entlastet sowie mehr beraten und weniger kontrolliert werden.
- Vorschläge an den Bund für einfachere und digitalisierte Verfahren im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und für ein einfacheres Prüfverfahren beim Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
- Digitalisierung von Dokumentationen im sozialpsychiatrischen Dienst durch einfache Datenübertragung in landesweit standardisierte Software.
- Schaffung eines digitalen Wissensportals für die Gesundheitsverwaltung in Baden-Württemberg mit dem Themenbereich „Recht und Verwaltung“
- Unterstützungsangebote-Verordnung: Ehrenamtliche Helfer(-innen) können ohne Anträge und Schulungen Menschen mit Pflegebedarf unterstützen.
- Flächendeckende Online-Gerichtsverfahren ermöglicht: sowohl reine Online- als auch Hybrid-Verhandlungen können komfortabel und flexibel durchgeführt werden.
- Digitales Gesetzblatt: Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen erfolgt jetzt vollständig digital. Dadurch erhalten alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos über das Internet Zugang zum Gesetzblatt. Das kostenpflichtige gedruckte Gesetzblatt wird eingestellt.
- Die digitale Wohnsitzanmeldung wurde in Pilot-Kommunen erprobt und wird nun flächendeckend im Land ausgerollt – das bedeutet einen komplett digitalisierten Ummeldeprozess von der Adressänderung bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises.
- i-KfZ: Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen
- Mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Polizei BW (eSolut) entlasten wir Polizei, Verwaltung und Bürger
- Modernisierung Online-Mahnverfahren durch Optimierung der Nutzeroberfläche und Verbesserung der Unterstützungsfunktionen für einen barrierefreien Zugang
- Baden-Württemberg ist bei der digitalen Führerscheinantragstellung bundesweit führend. Der gesamte Rollout für die Leistung digitale Führerscheinantragstellung ist nahezu finalisiert.
Jährliche Entlastungswirkung ausgewählter Maßnahmen
: Wertgrenzen im Vergaberecht erhöht
Die vergaberechtlichen Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen für Land und Kommunen wurden erhöht. So können Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen bis zu dem von der Europäischen Union vorgegebenen Schwellenwert in Höhe von derzeit 221.000 Euro sowie kommunale Bauleistungen leichter vergeben werden. Dadurch werden die Wirtschaft und die Verwaltung entlastet.
Projektbericht: Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen (PDF)
: Online Zulassung von Kraftfahrzeugen für Bürger und Unternehmen
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, Fahrzeuge einfach online zuzulassen und sofort loszufahren. Großkunden mit hohen Zulassungszahlen können ihre Fahrzeuge vollständig automatisiert zulassen.
Projektbericht: i-Kfz – internetbasierte Fahrzeugzulassung für Bürger und Unternehmen (PDF)
: Elektronischen Akte und elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz
Im Sinne einer effizienten und digitalen Justiz sollen durch das Programm „eJustice“ Verfahrensakten an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land vollelektronisch geführt werden. Der vollelektronische Rechtsverkehr und die Möglichkeit zur ortsunabhängigen elektronischen Akteneinsichtnahme führen vor allem zu Entlastungen der Wirtschaft.
: Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung im Land. Antragsteller und Behörden können das komplette baurechtliche Verfahren medienbruchfrei durchlaufen.
Projektbericht: Digitalisierung baurechtlicher Verfahren – Virtuelles Bauamt (PDF)
: Elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden
Die elektronische Bekanntgabe aller Einkommensteuerbescheide ist seit 2023 in Baden-Württemberg möglich. Künftig sollen Einkommensteuerbescheide grundsätzlich elektronisch bekanntgegeben und nicht mehr per Post versandt werden (Widerspruchslösung).
Projektbericht: Elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden (PDF)
: Online-Gerichtverhandlungen werden flächendeckend ermöglicht
Videokonferenztechnik soll künftig verstärkt für Gerichtsverhandlungen eingesetzt werden. Online- und Hybrid-Verhandlungen werden einfach, komfortabel sowie flexibel möglich gemacht und sorgen für Entlastung.
Projektbericht: Online-Gerichtsverhandlungen flächendeckend möglich machen (PDF)
: Landesgaststättenrecht wurde modernisiert
Das Land hat das Gaststättenrecht modernisiert und möglichst unbürokratisch gestaltet. Insbesondere die bisher bestehende Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank entfällt. Künftig unterliegen gastronomische Betriebe aller Art lediglich einer Anzeigepflicht.
: Beihilfe-App eingeführt
Mit der Beihilfe-App haben die beihilfeberechtigten Personen die Möglichkeit, Rechnungen, Rezepte und andere Belege im Krankheitsfall und Pflegekosten einfacher und schneller beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einzureichen.
: Erweiterung der Prüfsoftware im Beihilfebereich
Über das digitale Beihilfeabrechnungssystem können neben Arztrechnungen, Zahnarztrechnungen und Rezepten für Arzneimittel nun auch Heilpraktikerbelege maschinell geprüft werden.
: Bargeldlos bei der Polizei bezahlen
Der landesweit eingeführte bargeldlose Zahlungsverkehr bei der Polizei Baden-Württemberg ist einfach, schnell und sicher. Das bargeldlose Bezahlverfahren entlastet die Bürgerinnen und Bürger und bringt gleichzeitig Arbeitserleichterungen sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für die Bußgeldstellen.
: Online-Bewerberverfahren für Schülerinnen und Schüler wird ausgeweitet
Mit dem Online-Bewerberverfahren werden Bewerbungen bis zur Annahme eines Schulplatzes durchgängig digital abgewickelt und Prozesse optimiert. Durch die Erweiterung des Einsatzbereichs des Online-Bewerberverfahrens werden vor allem Bürgerinnen und Bürger entlastet.
: Land stärkt Eigenverantwortung der Hochschulen und verbessert Prozesse
Das Land überträgt Entscheidungsprozesse auf die Hochschulen und stärkt deren Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Prozesse werden qualitativ verbessert und dadurch Einsparungen in Höhe von 154.000 Euro jährlich erreicht.
Projektbericht: Eigenverantwortung der Hochschulen stärken (PDF)
: Stichprobenhafte Überprüfung statt Vollbelegprüfung
Bereits 2021 startete ein Projekt, mit dem das Verfahren zur Prüfung von Verwendungsnachweisen bei Projektförderungen von institutionell geförderten Forschungsinstituten, Einrichtungen, Landesagenturen oder Hochschulen vereinfacht und damit beschleunigt wurde. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich die stichprobenhafte Prüfung bei Projektförderungen eingeführt.
Projektbericht: Verwendungsnachweisprüfverfahren vereinfachen und beschleunigen (PDF)
: Modernisierung des Online-Mahnverfahrens
Im zivilprozessualen Mahnverfahren können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter Online-Mahnantrag.de digitale Mahnanträge erstellen. Die Nutzeroberfläche des Portals wurde optimiert und Unterstützungsfunktionen für einen barrierefreien Zugang wurden verbessert. Das modernisierte Portal wird in Kürze verfügbar sein.
Projektbericht: Modernisierung Online-Mahnverfahren (PDF)
