Bürokratieabbau

Entlastung auf Landesebene

Maßnahmen für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung auf Landesebene sorgen dafür, dass Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger konkret entlastet werden.

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Person mit kurzem Haar und Brille sitzt an einem Schreibtisch mit zwei Monitoren, umgeben von mehreren Pflanzen und Aktenstapeln.

Baden-Württemberg zeigt, wie ein moderner Staat funktioniert: weniger Vorschriften, mehr digitale Angebote und ein klarer Fokus auf Praxistauglichkeit.

Eine Auswahl von Maßnahmen aus der Entlastungsallianz, aber auch Vorhaben, die als Modernisierungsprojekte von den Ministerien umgesetzt wurden, finden Sie hier. Sie alle sorgen dafür, dass wir auf Landesebene die Wirtschaft, die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger konkret entlasten:

Vereinfachungs- und Entlastungsmaßnahmen 2021 bis 2026

Errechnete monetäre Entlastung

Die Stabstelle für Bürokratieentlastung des Statistischen Landesamts hat die Entlastungswirkung ausgewählter Maßnahmen zum Bürokratieabbau ermittelt. Die aktuell berechnete Entlastung von jährlich rund 250 Millionen Euro entfällt allein auf 14 Entlastungsprojekte, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen prioritär berechnet wurden.

Darunter finden sich zum Beispiel die internetbasierte Fahrzeugzulassung für Bürger und Unternehmen (i-Kfz), die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (Virtuelles Bauamt) oder die Ermöglichung von Online-Gerichtsverhandlungen. Mit der Novellierung des Vergabewesens und des Landesgaststättengesetzes tragen auch Maßnahmen der Entlastungsallianz Baden-Württemberg maßgeblich zur spürbaren Entlastung bei.

Weitere nicht berechnete Entlastungen

Insbesondere im Rahmen der Entlastungsallianz wurde eine Vielzahl von Lösungen für konkrete Probleme aus der Praxis erarbeitet. Bis zum Sommer 2025 wurden in den neun eingesetzten Facharbeitsgruppen über 300 Maßnahmen vereinbart. Eine Ermittlung der monetären Entlastung fand aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen in der Regel nicht statt.

Neben der unmittelbar monetären Entlastung gibt es weitere wichtige, mit der angewandten Berechnungsmethode nicht messbare, aber entlastende Aspekte:

Verfahrensbeschleunigungen

Die Verringerung der durchschnittlichen Bearbeitungs- beziehungsweise Verfahrensdauer führt insbesondere zu mehr Planungssicherheit. So hat zum Beispiel die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch zahlreiche Maßnahmen die Verfahrens- und Genehmigungszeiten halbiert. Die im Rahmen der Novelle der Landesbauordnung eingeführte Genehmigungsfiktion sorgt ebenfalls für mehr Planbarkeit sowie mittelbar für eine Senkung der Baurealisierungskosten und schafft somit finanzielle Freiräume.

Qualitative Verbesserungen

Durch zahlreiche Projekte und Maßnahmen haben wir Bestandsrecht praxistauglicher gemacht und den Verwaltungsvollzug vereinfacht. Regelungen wurden zusammengelegt, auf komplizierte Rechtsverweise verzichtet und Verfahren vereinheitlicht und standardisiert. Damit sorgen wir für eine effiziente Verfahrensabwicklung.

Ein verbesserter Service sowie zeitgemäße Eingangskanäle für das Stellen von Anträgen (zum Beispiel Beihilfe-App) sorgen für eine höhere Nutzerfreundlichkeit. Auch eine verbesserte Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Anträgen, Verwaltungsprozessen und Sachständen sowie Zugänglichkeit führt zu qualitativen Verbesserungen und entlastet von Bürokratie.

Entlastung bedeutet auch ein attraktives und bürgerfreundliches Angebot sowie ein erleichterter Zugang zu Verwaltungsleistungen, zum Beispiel auch für Ältere und Menschen mit Behinderung durch digitalisierte Antragsverfahren.

Jährliche Entlastungswirkung ausgewählter Maßnahmen

: Wertgrenzen im Vergaberecht erhöht

Die vergaberechtlichen Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen für Land und Kommunen wurden erhöht. So können Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen bis zu dem von der Europäischen Union vorgegebenen Schwellenwert in Höhe von derzeit 221.000 Euro sowie kommunale Bauleistungen leichter vergeben werden. Dadurch werden die Wirtschaft und die Verwaltung entlastet.

Projektbericht: Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen (PDF)