Pflege und Teilhabe

Entlastungen und Verbesserungen in der Pflege

Mit dem Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität will das Land die Regeln für Langzeitpflege und Eingliederungshilfe vereinfachen und das Vertrauen stärken. Die Reform ist ein wichtiges Ergebnis der Entlastungsallianz.

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An einem Tisch im Pflegeheim ist ein junger Pfleger im Gespräch mit einem älteren Mann.
Symbolbild

Der Ministerrat hat am Dienstag, 14. Oktober 2025, die Einbringung eines Entwurfs für das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Damit setzt die Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Reform des bisherigen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) um. Ziel ist es, in der Langzeitpflege und Eingliederungshilfe Regelungsbereiche zu verschlanken, Handlungsspielräume von Einrichtungen zu erweitern und das Vertrauen zwischen Heimträgern, Aufsichtsbehörden und den Bewohnerinnen und Bewohnern zu stärken.

Wir gehen mit Augenmaß vor, schaffen Vertrauen statt Kontrolle, Handlungsspielräume statt Formularberge – und damit bessere Bedingungen für Pflege, Teilhabe und gute Lebensqualität im Alter und bei Behinderungen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Ergebnis der Entlastungsallianz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann würdigte die Bedeutung der Reform als wichtiges Ergebnis der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg: „Das Vorhaben zeigt, dass wir es mit dem Ziel der Vereinfachung ernst meinen. Das Sozialministerium hat seinen Auftrag aus der Entlastungsallianz erfüllt und das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz umfassend auf den Prüfstand gestellt – mit dem klaren Ziel, Vorschriften zu vereinfachen, zu flexibilisieren und, wo möglich, ganz zu streichen.“ Kretschmann unterstrich, dass die Reform Teil der konsequenten Entlastungspolitik der Landesregierung sei: „Wir gehen mit Augenmaß vor, schaffen Vertrauen statt Kontrolle, Handlungsspielräume statt Formularberge – und damit bessere Bedingungen für Pflege, Teilhabe und gute Lebensqualität im Alter und bei Behinderungen.“

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha sprach von einem „mutigen Schritt hin zu einem modernen Heimrecht“: „Mit dem neuen Gesetz entschlacken wir das Heimrecht in unserem Land, stärken das Vertrauen in die Träger von Einrichtungen und entlasten die Einrichtungen und die bei den Stadt- und Landkreisen eingerichteten Heimaufsichtsbehörden gleichermaßen.“

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entbürokratisierung der Heimaufsicht. Künftig sollen gut geführte Einrichtungen weniger häufig geprüft werden, während Behörden sich stärker auf Einrichtungen mit Qualitätsmängeln konzentrieren. „Das bedeutet mehr Zeit für Beratung und Prävention“, sagte Lucha. „Wir wollen, dass gute Einrichtungen ihre Energie in Pflegequalität stecken können – nicht in Bürokratie.“

Mehr Freiraum für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind dem häuslichen Umfeld zuzuordnen und sollen daher künftig nicht mehr unter das Gesetz fallen. Lucha sagte: „Das schafft mehr Gestaltungsspielraum für praxistaugliche Lösungen und individuelle Konzepte. Gleichzeitig wollen wir Anbietern dieser Wohngemeinschaften mit einem freiwilligen Zertifizierungsverfahren außerhalb des Ordnungsrechts die Möglichkeit anbieten, Qualität sichtbar zu machen. Auch für die Betroffenen, also die Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen, und für deren An- und Zugehörige bringt das Transparenz.“

Mitwirkung modernisieren, Beteiligung erleichtern

Die bisherigen Regeln zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner werden vereinfacht. In den vergangenen Jahren war es in vielen Einrichtungen immer schwieriger geworden, Personen zu finden, die sich im Heimbeirat engagieren wollen. Die bisherige Landesheimmitwirkungsverordnung soll deshalb aufgehoben und durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden, wonach die Einrichtungen die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin gewährleisten, explizit fördern und die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen sollen. „Mitwirkung lebt vom Engagement der Menschen vor Ort und soll auch künftig in den Einrichtungen einen wichtigen Bestandteil des Alltags bilden. Wir schaffen moderne Strukturen, damit sich Menschen einfacher beteiligen können“, sagte der Sozialminister. Eine praxisnahe Handreichung hilft Einrichtungen künftig bei der Umsetzung der Mitwirkungsrechte vor Ort.

Weg von der Misstrauenskultur

Weiteres wesentliches Ziel der Reform ist, neben den Einrichtungen auch die Heimaufsichtsbehörden zu entlasten. Als Beratungs- und Prüfbehörden von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen sollen sie ihren Fokus im Rahmen der Regelprüfungen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes künftig vor allem auf Einrichtungen legen, die Qualitätsmängel aufweisen können. Diese Einrichtungen können weiterhin jährlich geprüft und sollen engmaschig begleitet werden. Gut geführte Einrichtungen sollen dagegen seltener, aber innerhalb von fünf Kalenderjahren mindestens einmal, geprüft und so entlastet werden. Anlassbezogene Prüfungen bleiben daneben selbstverständlich möglich.

„Wir möchten weg von einer Misstrauenskultur hin zu einem engen, vertrauensvollen Miteinander zwischen Heimaufsichtsbehörde und Einrichtung“, sagte Minister Lucha. Intensive Beratung und Aufklärung sollen das Entstehen von Mängeln, die später ein ordnungsrechtliches Eingreifen erforderlich machen könnten, bereits im Vorfeld verhindern.

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