Die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterzeichnen am 11. April 2025 den novellierten SWR-Staatsvertrag am Rande des Bundesrats. Der zweite Staatsvertrag zur Novellierung des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (zweiter SWR-Änderungsstaatsvertrag) soll am 1. September 2025 in Kraft treten. Ziel der Reform ist es, die hohe Bedeutung des SWR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken und diesen gleichzeitig modern und zeitgemäß fortzuentwickeln.
„Mit der aktuellen Novelle des SWR-Staatsvertrags stellen wir den Sender angesichts einer immer dynamischer werdenden Medienlandschaft zukunftsfest als modernes Medienhaus im Südwesten neu auf. Unter dem Motto „Klasse statt Masse“ passen wir die Beauftragung der Hörfunkwellen an das neue Mediennutzungsverhalten an. Die regionale Verwurzelung und Prägung des SWR ist seine DNA. Sie zu stärken, ist im Hinblick auf die Reformbestrebungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein wesentliches Ziel der Novelle“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Mit dem gemeinsamen Ziel, einen starken und leistungsfähigen SWR in der digitalen Medienwelt zu gewährleisten, bei dem gleichzeitig auch Einspareffekte bei den finanziellen Bedarfen erzielt werden sollen, habe Rheinland-Pfalz den nun unterzeichneten SWR-Änderungsstaatsvertrag in enger Abstimmung mit Baden‑Württemberg erarbeitet.
Bevölkerung im Südwesten mit regionalen Qualitätsangeboten versorgen
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mit der Novelle vollenden wir die Fusion von SDR und SWF aus dem Jahr 1997. Damit überwinden wir alte Doppelstrukturen mit dem klaren Fokus auf mehr Effizienz und Sparsamkeit. Gleichzeitig wird durch die Professionalisierung der Aufsichtsgremien die hohe Qualität und Akzeptanz der Angebote des SWR gestärkt. Das ist unabdingbar, denn wir sind heute – in Zeiten von Fake News und Desinformation – mehr denn je auf qualitativ hochwertige öffentlich-rechtliche Angebote angewiesen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Reform dem SWR eine zukunftsfeste Aufstellung ermöglichen und die Versorgung der Bevölkerung im Südwesten mit Qualitätsangeboten aus ihrer Region gewährleisten.“
Die Novelle sieht eine grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags vor. Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt, sollen die Leitungsstrukturen effizienter gestaltet und die Gremien modernisiert werden.
Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen konnten bis zum 26. November 2024 zu dem Staatsvertragsentwurf Stellung nehmen. Die Vielzahl der Beteiligungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung spiegelte das Interesse an der zukunftsfesten Ausgestaltung eines starken und leistungsfähigen SWR in der digitalisierten Medienwelt wider. In zahlreichen Beiträgen wurde das Bestreben der Novelle, Regionalität zu stärken, Flexibilisierung im Hörfunkbereich zu ermöglichen, Leitungsstrukturen zu modernisieren und die Qualität und Effizienz der Aufsicht zu stärken, begrüßt. Anschließend billigten die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 25. Februar 2025 den SWR-Änderungsstaatsvertrag und leiteten das Vorunterrichtungsverfahren der Landtage ein.