Corona-Verordnung

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.

„Das soll Familien und Kindern etwas Entlastung bringen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai, um den Kommunen Zeit zu geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparke und botanische Gärten. „Wir müssen auch mit diesen Lockerungen verantwortungsvoll umgehen, weil wir sonst wieder steigende Infektionszahlen riskieren“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet, etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt nach einem Stufenkonzept. „Wir werden auch nach der Krise Fachkräfte dringender denn je benötigen, gerade im Pflegebereich. Deshalb wollen wir auch in der Krise die Fachkräfteausbildung sichern“, so Ministerpräsident Kretschmann. 

Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder erlaubt. Demonstrationen werden erlaubt, wenn Hygienevorgaben erfüllt werden können.

Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag, den 4. Mai, wieder vollumfänglich öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten. Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios wieder öffnen. Alle Öffnungen unterliegen jeweils spezifischen und strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Allerdings werden in der Corona-Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.

Alle anderen Einrichtungen wie etwa Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Infos rund um Corona

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov2) in Einzelhandelsbetrieben (Corona-Verordnung Einzelhandel – CoronaVO Einzelhandel)

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen

Die wesentlichen Änderungen vom 4. Mai

Weitere Meldungen

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (rechts), Bürgermeister von Bremen.
Bundesrat

Kretschmann im Bundesrat verabschiedet

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Widerspruchsregelung bei der Organspende

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Land entwickelt kostenloses Tool zum Digitalen Flächenmanagement

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt. (Foto: © dpa)
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land stärkt digitale Innovationszentren

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt

Der Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr, Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, und Gesundheitsminister Manne Lucha sitzen nebeneinander und unterzeichnen jeweils ein Dokument.
Gesundheit

Gesundheitssystem im Land auf Krisenfälle vorbereiten

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Sicherheitstag am 6. Mai

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm