Coronavirus

Ab 4. Mai wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kirche in Mönchweiler (Bild: © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Unter Maßgaben des Infektionsschutzes dürfen ab 4. Mai 2020 wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen stattfinden. Dies haben Landesregierung, Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits am Dienstag sprach Kretschmann hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. „Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Grundrecht auf Religionsfreiheit unter Maßgabe der Hygienevorschriften garantieren

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder gefeiert werden können. Sie werden anders sein, als wir sie kennen – aber ganz klar: Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen“, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Insgesamt ist es schön, wieder sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen.“

Ab Montag, 4. Mai, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können.

Hierfür hatte man sich in den Gesprächen auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:

  • Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
  • An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
  • Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Blick in den Konferenzsaal anlässlich der 100. Sitzung der Europaministerkonferenz (EMK) in Berlin
Europaministerkonferenz

Bekenntnis zu einer starken und zukunftsfesten EU

Kunststaatssekretär Arne Braun (rechts) und Erich Schmeckenbecher (links) mit der Staufermedaille und der Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Staufermedaille für Erich Schmeckenbecher

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Internationale Beziehungen

Start des EU-Mercosur-Abkommens

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung im Kindergarten „Elisabeth Ding“

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Stehender Applaus für Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Ministerpräsident

Verabschiedung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersentwicklung

Land fördert 16 Quartiersprojekte

Arbeiter in einem Lager.
Tag der Arbeit

Arbeit ist Basis für Wohlstand und Zusammenhalt

Pressegespräch mit Staatsrätin Barbara Bosch (Mitte)
Bürgerbeteiligung

Zugehört – 15 Jahre Politik des Gehörtwerdens

Sozialminister Manne Lucha steht vor Publikum und spricht in Mikrofon.
Soziales

Land prämiert Ideen gegen Einsamkeit

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Young Heroes
Katastrophenschutz

Austauschprogramm im Katastrophenschutz geplant

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
familyNET 4.0

Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in achte Runde

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel