Coronavirus

Ab 4. Mai wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kirche in Mönchweiler (Bild: © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Unter Maßgaben des Infektionsschutzes dürfen ab 4. Mai 2020 wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen stattfinden. Dies haben Landesregierung, Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits am Dienstag sprach Kretschmann hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. „Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Grundrecht auf Religionsfreiheit unter Maßgabe der Hygienevorschriften garantieren

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder gefeiert werden können. Sie werden anders sein, als wir sie kennen – aber ganz klar: Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen“, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Insgesamt ist es schön, wieder sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen.“

Ab Montag, 4. Mai, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können.

Hierfür hatte man sich in den Gesprächen auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:

  • Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
  • An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
  • Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Pressestatements
Sicherheit

Sicherheitspolitischer Dialog zu Sicherheit und Verteidigung

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Heimatforschung

Land verleiht Landespreise für Heimatforschung

Musik

Erneut erfolgreichstes Land beim Bundeswettbewerb Jugend musiziert

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Kommunalpolitische Kundgebung des Gemeindetags

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Bei Kälte Hilfe anbieten und Leben retten

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Mehr Förderung für Kleinprojekte im Ländlichen Raum

Storzhof in Zimmern ob Rottweil-Flözlingen
Denkmalschutz

Wohnen im Kulturdenkmal

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. November 2025

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt verabschiedet

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
Geburtshilfe

Land fördert weitere Hebammenkreißsäle

Eine Frau schaut aus einem Fenster.
Gewalthilfegesetz

Erstes Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Emmendingen

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Wirtschaft

Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt

Gruppenbild mit Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut vor dem Kapitol in Washington D.C.
Delegationsreise

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in den USA

Preis für gute Verwaltung 2025
Verwaltungsmodernisierung

Land erhält Preis für gute Verwaltung

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Preisträger im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geehrt