Gesundheit

Kabinett bringt Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes auf den Weg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Das Kabinett hat die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Längere Fixierungen von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie dürfen dann nur noch mit der Genehmigung eines Richters erfolgen.

Am Dienstag hat das Kabinett die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Wesentlichstes Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 24. Juli 2018 umzusetzen, wonach längere Fixierungen von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie nur noch mit der Genehmigung eines Richters erfolgen dürfen. Damit sollen die Rechte psychisch kranker Menschen erheblich gestärkt werden.

„Wir bewegen uns hier in einem besonders grundrechtssensiblen Bereich, den wir bislang nicht ausreichend gesetzgeberisch gestaltet haben. Wir haben uns deshalb intensiv mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts befasst und beabsichtigen bis spätestens 30. Juni 2019 eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für freiheitsentziehende Fixierungen zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrats.

Konkret wird sich bei der Unterbringung von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie Folgendes ändern: Bisher reichten ein grundsätzlicher richterlicher Unterbringungsbeschluss und die konkrete ärztliche Anordnung aus, um Patienten zu fixieren. Dem widersprach im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil und legte fest, dass freiheitsentziehende Fixierungsmaßnahmen künftig direkt von einem Richter genehmigt werden müssen, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. „Außerdem ist das medizinische Personal künftig verpflichtet, Betroffene auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, ihre Fixierung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.

Schutzgedanke im Vordergrund

„Die neuen Regelungen stärken den Patientenschutz und das Recht psychisch Kranker. Sie sind außerdem auch im Interesse der in der Psychiatrie tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Minister Lucha. „Ich sehe unser baden-württembergisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz durch das Karlsruher Urteil im Kern als gestärkt an. Die Richter haben uns ausdrücklich darin bestätigt, dass es ein Hauptziel unseres Gesetzes war und ist, die Rechte psychisch kranker und behinderter Personen zu stärken, also das Wohl und die Rechte der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Schon bislang wägen wir in jedem Einzelfall sorgfältig die Verhältnismäßigkeit ab, halten strenge Dokumentationspflichten ein und stellen den Schutzgedanken in den Vordergrund.“

„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf und dessen Einbringung in den Landtag liegen wir im vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan für ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetztes, was mir sehr wichtig ist“, so Ministerpräsident Kretschmann.

In seinem grundsätzlichen und sehr ausführlichen Urteil hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle dargelegt, dass die bisherige gesetzliche Grundlage zur Anordnung von Fixierungen nicht ausreiche, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich Rechnung zu tragen. Aus dem Freiheitsgrundrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folge, dass eine ärztliche Entscheidung allein zur Anordnung einer länger andauernden Fixierung nicht ausreichend sei. Unter anderem müsse es künftig einen richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 und 21 Uhr geben, um diese Fixierungsmaßnahmen zu genehmigen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land bis spätestens 30. Juni 2019 Gelegenheit gegeben, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.

Weitere Meldungen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

30 Jahre Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Land schnürt Milliardenpaket für die Kommunen

Gruppenbild anlässlich der ASA-Jubiläumsfeier am 9. Oktober 2025 in Berlin
Entwicklungspolitik

Bund und Länder stärken Kooperation im ASA-Programm

Podiumsgespräch der Vier Motoren beim Wirtschaftsgipfel in Brüssel
Automobilindustrie

„Vier Motoren für Europa“ beim Wirtschaftsgipfel in Brüssel

Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Gespräch mit Bundeskanzler Friedrich Merz
Automobilwirtschaft

Kretschmann zum Autogipfel im Bundeskanzleramt

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Strategiedialog

Gesellschaftsvertrag zur Landwirtschaft nimmt Fahrt auf

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Gewalt gegen Frauen

Land macht sich für Schutz von Frauen vor Gewalt stark

Grafik eines Kopfes, gefüllt mit einem Baum vor blauem Himmel und Sonne. Daneben Text: 10.-20. Oktober 2025, www.seelischegesundheit.net, das Motto „Lass Zuversicht wachsen - Psychisch stark in die Zukunft“ und die Logos des Aktionsbündnisses und der Woche Seelische Gesundheit.
Gesundheit

Aktionen und Angebote zur Woche der seelischen Gesundheit

Holzbau
Forst

Sieben Jahre Holzbau-Offensive Baden-Württemberg

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Jugendliche

Infoveranstaltung zum Freiwilligen Sozialen Jahr in Stuttgart

BaWü zu Tisch - Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

„BaWü zu Tisch“ feiert Jahrestag und Erfolge

Auftaktveranstaltung der Frauenwirtschaftstage 2025 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Wirtschaft

21. Frauenwirtschaftstage starten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Sigmaringen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 7. Oktober 2025

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Krisenmanagement

Neues Krisenmanagement-Handbuch für professionelle Krisenbewältigung