Haushalt

Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt verabschiedet

Mit dem Nachtragshaushalt stärkt die Landesregierung insbesondere die Kommunen. Zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen des Bundes sollen pauschal an die Kommunen gehen. Weitere Mittel kommen noch obendrauf.

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Der Ministerrat hat am Dienstag, 18. November 2025, den Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt für dieses und nächstes Jahr verabschiedet. Der Nachtragshaushalt dient der Stärkung der Kommunen. Dafür sind insgesamt rund 700 Millionen Euro zusätzliche Mittel vorgesehen. Allein über eine halbe Milliarde Euro sollen in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Das Land will diese Ausgaben mit den Steuermehreinnahmen aus diesem und nächstem Jahr finanzieren. Außerdem wird mit dem Nachtragshaushalt die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für die Investitionsausgaben zügig abrufen können.

Mit dem Haushaltsnachtrag stärken wir insbesondere unsere Kommunen mit einem gigantischen Finanzpaket und geben zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen pauschal an die Kommunen weiter.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte im Anschluss an die Ministerratssitzung: „Mit dem Haushaltsnachtrag stärken wir insbesondere unsere Kommunen mit einem gigantischen Finanzpaket und geben zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen pauschal an die Kommunen weiter. Und nicht nur das, wir haben noch weitere Mittel obendrauf gelegt. Damit unterstreichen wir, dass das Land stets ein verlässlicher Partner für die Kommunen ist. Mit dem Haushaltsnachtrag haben wir bewiesen, dass die Regierungskoalition an einem Strang zieht, lösungsorientiert arbeitet und bis zur letzten Stunde in dieser Legislatur voll handlungsfähig ist. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die Maßnahmen rasch angegangen werden.“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Mit dem Nachtrag kommen unseren Kommunen 700 Millionen Euro zusätzlich zugute. Zusammen mit dem Sondervermögen sind das insgesamt über neun Milliarden Euro. Das löst nicht alle Probleme. Aber es ist eine enorme Unterstützung unserer Kommunen, die sich in einer schwierigen Situation befinden.“

Der Bund hatte ein Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 100 Milliarden Euro für die nächsten zwölf Jahre auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg erhält daraus einen Anteil von rund 13,1 Milliarden Euro. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich Mitte Oktober darauf geeinigt, dass rund zwei Drittel des Sondervermögens an die Kommunen fließen. Das sind rund 8,7 Milliarden Euro. Daneben wird das Land den eigenen Anteil aus dem Sondervermögen in Höhe von über vier Milliarden Euro für investive Maßnahmen verwenden.

Modernisierungsagenda für Baden-Württemberg

Finanzminister Bayaz: „Mit dem Landesanteil des Sondervermögens setzen wir eine Modernisierungsagenda für Baden-Württemberg auf: Wir investieren über vier Milliarden Euro zusätzlich. Wir werden unsere Gebäude, Uniklinika und soziale Einrichtungen und unsere Verkehrsadern modernisieren. Wir fördern den Wohnungsbau und treiben eine Umstellung auf umweltfreundliche Wärmeversorgung voran. Wir können damit einen Sprung nach vorne machen.“

Die größten Posten sind dabei Mittel für die Landesgebäude (850 Millionen Euro), Mittel für Straßen, Schienen und Brücken (1 Milliarde Euro), für die Uniklinika im Land (800 Millionen Euro) und die Wohnraumförderung (300 Millionen Euro).

Die zuständigen Ressorts können die Mittel durch Entnahmeanträge auf Basis konkreter Maßnahmen abrufen. Die Bewilligung erfolgt durch das Finanzministerium. Summen oberhalb von zehn Millionen Euro soll der Finanzausschuss des Landtags genehmigen. Die Mittel sind für einen Zeitraum von zwölf Jahren vorgesehen, können aber auch schneller aufgebraucht werden.

Durch den Nachtragshaushalt steigt das Volumen des Doppelhaushalts auf rund 66,973 Milliarden Euro in diesem Jahr – und auf rund 70,227 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Der Urhaushalt sah ein Volumen von rund 66,502 Milliarden Euro beziehungsweise 68,915 Milliarden Euro vor.

Übersicht über den Regierungsentwurf

Deckungsmittel (in Millionen Euro) 2025 2026 Summe
Regionalisiertes Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2025 1.008 550 1.558

Auflösung Steuermehreinnahmen 1

-142,2 0 -142,2

Veränderte Kreditaufnahmemöglichkeit auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 8. Oktober 2025 (Konjunkturkomponente)

4,1 -292,9 -288,8
Summe     1.127
Deckungsbedarf (in Millionen Euro) 2025 2026 Summe
Erhöhung allgemeiner Steuerverbund an Kommunen (zusätzliche FAG-Mittel) 0 550 550
Für Zahlungen an Kommunen für Schulbegleitung an SBBZ 0 47 47
Für Zahlungen an Kommunen für Inklusionsausgleich / schulische Inklusion 0 85,8 85,8
Privatschulen (Die Verwaltungsvorschrift wird angepasst, daraus ergibt sich zusätzlicher Förderbedarf) 0 20 20
Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken (unter anderem für die Co-Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds) 0 303,8 303,8
Zuführung an Rücklage für die Ansiedlungsstrategie 50 50 100
Umsetzungskosten des Sondervermögens 0 20,4 20,4
Summe     1.127

1 Die für das Jahr 2025 in der Steuerschätzung enthaltenen Steuermehreinnahmen enthalten auch die Beträge für die einmalige Zensus-Nachzahlung (50 Millionen Euro) sowie für Leistungen des Bundes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (92,2 Millionen Euro). Diese Leistungen in Höhe von insgesamt 142,2 Millionen Euro wurden allerdings bei der Haushaltsaufstellung 2025/26 bereits berücksichtigt und müssen deshalb abgezogen werden.

Übersicht Verteilung Sondervermögen

Maßnahmen Budget (in Millionen Euro)
Förderung der kommunalen Infrastruktur 8.766
Straßen und Brücken 700
Schienen, Schwerpunkt Öffentlicher Personennahverkehr 300
Uniklinika inklusive Krisenresilienz sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie 800
Krankenhaus-Infrastruktur, insbesondere für Krisenresilienz 200
Schulbau und Schulsanierung von Privatschulen, inklusive Pflegeschulen 300
Rettungsdienst/Rettungswachen, Katastrophenschutz und Investitionen in die Infrastruktur der inneren Sicherheit 200
Sportstätten und Vereinssportstätten inklusive kommunaler Sportstätten bis maximal 80.000.000 Euro 160
Wärmewende inklusive Unterstützung von Kommunen bei Investitionen in die Wärmewende bis maximal 100.000.000 Euro 250
Hochbau, Landesgebäude, inklusive Klimaschutzmaßnahmen 850
Wohnraumförderung 300
Digitalisierung der Landesverwaltung 80
Klimaanpassung Wasserwirtschaft inklusive Hochwasserschutz 100
Investitionen für Einrichtungen der Sozialwirtschaft 50
Überbetriebliche berufliche Bildungsstätten 30

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