Baden-Württemberg ist verpflichtet, die Grenzwerte bei der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickoxide einzuhalten. Die jetzt beschlossene Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Stuttgart” folgt zwei Grundsätzen: Die Fahrzeuge mit den niedrigsten Belastungen werden am wenigsten beschränkt und alle Betroffenen sollen eine Mobilitätsalternative haben.