Unwetterhilfen

Einfachere und schnellere Soforthilfen bei Unwettern

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin des Landratsamts Ostalbkreis zahlt einem Unwetteropfer Geld aus (Bild: © dpa).

Die Landesregierung hat neue Eckpunkte für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen beschlossen. Danach sollen Privathaushalte und kleine Gewerbetreibende in Zukunft nach schweren Unwettern noch einfacher und unbürokratischer Soforthilfen erhalten. Zudem will das Land zusammen mit den Kommunen einen Katastrophenfonds einrichten.

„Die Unwetter vom vergangenen Sommer haben in Baden-Württemberg erhebliche Schäden angerichtet. Sie haben gezeigt, mit welchen Naturgewalten wir auch hier im Land rechnen müssen. Als Landesregierung haben wir entschlossen und schnell reagiert“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Nach den schweren Unwettern haben wir die Menschen nicht im Stich gelassen und als Land solidarisch gehandelt. Wir haben aber auch gesehen, dass wir noch besser werden können. Deshalb machen wir die Soforthilfe für Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe in Zukunft noch einfacher, unbürokratischer und flexibler. Außerdem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einen Katastrophenfonds aufsetzen“, so der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. Der Stellvertretende Ministerpräsident hatte zuvor im Ministerrat die geplanten Eckpunkte vorgestellt, auf deren Basis jetzt detaillierte Regelungen mit den Ressorts erarbeitet und mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt werden. 

Soforthilfe für Bürger und kleine Gewerbebetriebe

Das Land hatte den Betroffenen der Unwetterereignisse vom 28. Mai bis 8. Juni 2016 Soforthilfen in Höhe von 5,4 Millionen Euro ausgezahlt. Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen hat das Innenministerium die Eckpunkte für die Soforthilfe nun überarbeitet und neue Vorschläge vorgelegt. 

Danach soll das Land wie bisher den von Katastrophen betroffenen Menschen eine Soforthilfe von bis zu 2.500 Euro je Haushalt bzw. 500 Euro pro Person zahlen, um dringend notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs ersetzen zu können. Kleine Gewerbetriebe können weiterhin bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Betrieb Soforthilfe erhalten. „Wir machen das Verfahren einfacher, schneller – kurz pragmatischer“, sagte Strobl. So solle für die Auszahlung der Soforthilfen künftig zum Beispiel keine Entscheidung des Ministerrates mehr notwendig sein, sondern der Innenminister im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten entscheiden. Außerdem sei vorgesehen, dass die Betroffenen keine Nachweise für den erlittenen Schaden mehr vorlegen; zukünftig soll es genügen, den Schaden bei der Antragstellung glaubhaft zu machen. „Am Ende entscheiden diejenigen, die den besten Blick für die Lage vor Ort haben: die Landratsämter und Rathäuser“, so Strobl.

Darüber hinaus sollen die Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Bewilligung der Soforthilfen bekommen, um in Härtefällen sowohl von einzelnen Voraussetzungen als auch von den Höchstgrenzen bei den Auszahlungsbeträgen abweichen zu können. 

Weiterhin soll die Unwetterhilfe des Landes bei außergewöhnlichen Schadenslagen greifen. „Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass bei schweren Unwetterlagen die Gesamtschadenshöhe von 100 Millionen Euro eine sachgerechte Grundlage für die Bewilligung der Landeshilfen ist“, sagte der Innenminister.

Katastrophenfonds für die Kommunen

„Dramatische Unwetter werden in der Tendenz immer häufiger. Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass einzelne Kommunen bei der Bewältigung schwerer Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder mit der Schadensbewältigung finanziell überfordert sind. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einen Katastrophenfonds ins Leben rufen – und zeigen: Das Land und die kommunale Familie stehen im Katastrophenfall solidarisch zusammen“, sagte Innenminister Thomas Strobl. Für den Katastrophenfonds sei ein Volumen von insgesamt bis zu 30 Millionen Euro veranschlagt. Von diesen Mitteln stehen bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden und bis zu fünf Millionen Euro für Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung. Finanziert werden soll er je zur Hälfte durch einen Vorwegabzug im Kommunalen Finanzausgleich und durch Landesmittel. Der Fonds ist – über bereits bestehende Förderprogramme hinaus – eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit für Kommunen. Sie können damit Hilfe erhalten, wenn die Schäden außergewöhnlich und un-verschuldet sind. Der Fonds dient der Finanzierung der unmittelbaren Schadensbeseitigung, wenn kein Fachförderprogramm greift oder eine Kommune den Eigenanteil bestehender Fachförderprogramme nicht leisten kann. 

„Wir hoffen alle, dass wir diese Instrumente so wenig wie möglich brauchen. Wir haben aber gerade im Frühsommer gesehen, wie es in wenigen Stunden durch Naturgewalten zu massiven Zerstörungen kommen kann und müssen daher gewährleisten, dass den Betroffenen zügig und effektiv geholfen wird“, betonte der Ministerpräsident. 

Weitere Meldungen

Minister Strobl Einweihung Schnellladesäule
Polizei

Polizei Baden-Württemberg testet Schnellladesäule

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Gästen
Neujahrsempfang der Landesregierung

Kretschmann dankt den „Leisen Schaffern“

Förderbescheide Rettungsdienst
Rettungsdienst

Land investiert kräftig in Rettungswachen

Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung für das Graduierten- und Forschungszentrum connAIx in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Künstliche Intelligenz

Gründungsvereinbarung für Graduiertenzentrum connAIx unterzeichnet

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Bürger wählt (Foto: © dpa)
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) mit den Mitgliedern des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Bürokratieabbau

Normenkontrollrat übergibt Tätigkeitsbericht 2025

Eine Polizistin löst zur Demonstration einen sogenannten Taser aus.
Polizei

Breiter Praxischeck für den Taser bei der Polizei

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Sachbearbeiter Einsatz PP Freiburg Laptop Polizei
Polizei

eAkte bei Polizei landesweit eingeführt