Mit Unterstützung des Landes machen Unternehmen in den Grenzregionen ein zusätzliches Testangebot. Die Landesregierung stellt dafür zusätzlich 300.000 Schnelltests für Grenzpendler zur Verfügung. Damit soll auch weiterhin ein reibungsloser Grenzverkehr gewährleistet werden.
Grenzpendler und Grenzgänger in Baden-Württemberg können sich bereits seit Anfang Februar in Hausarztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen, Apotheken oder kommunalen Testzentren kostenlos testen lassen. Allerdings dürfte die Nachfrage nach Testmöglichkeiten weiter steigen.
Denn angesichts des hohen Infektionsgeschehens in weiten Teilen Frankreich ist es wahrscheinlich, dass auch die an Baden-Württemberg angrenzenden französischen Nachbarregion Grand Est als Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet eingestuft wird. Das könnte ebenso für die Schweiz gelten. Sobald die angrenzenden Regionen als Virusvariantengebiet eingestuft werden, würde eine Testpflicht bei der Einreise gelten. Das würde die sozial und wirtschaftlich eng verwobenen Grenzräume am Oberrhein, Hochrhein und Bodensee mit ihren rund 100.000 Grenzpendlern und Grenzgängern vor weitere große Herausforderungen stellen.
Erweitertes Testangebot in den Unternehmen der Grenzregion
Deshalb wird das bestehende Testangebot durch Testmöglichkeiten in den Unternehmen der Grenzregion erweitert. Dafür schließt die Landesregierung ein Memorandum of Understanding mit den zuständigen Wirtschaftskammern: dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) Karlsruhe und Südlicher Oberrhein als direkte Grenzkammern zu Frankreich, die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Schwarzwald-Baar-Heuberg als Grenzkammern zur Schweiz und die IHK Hochrhein-Bodensee als Grenzkammer zu Frankreich und der Schweiz.
Es sieht vor, dass das Land 300.000 Schnelltests aus dem Landesbestand kostenlos zur Verfügung stellt für das Testangebot in Unternehmen. 100.000 dieser PoC-Antigen-Schnelltest werden sofort bereitgestellt, weitere 200.000 ab Mitte März. Dieses zusätzliche Testangebot soll einen weiterhin reibungslosen Grenzverkehr in an der Grenze zu Frankreich und er Schweiz gewährleisten und einen freien Warenfluss ermöglichen.
Am 3. März 2021 hatten Bund und Länder beschlossen, dass Mitarbeiter in Unternehmen regelmäßig getestet werden sollen, einschließlich der Berufspendler. Allerdings wird der Bund den Unternehmen wohl erst im April die dafür notwendigen Tests zur Verfügung stellen. Es wäre jedoch aus Sicht des Infektionsschutzes unverantwortlich, diese Maßnahmen abzuwarten. Deshalb wird das Land mit den Wirtschaftskammern diese Zeit mit ihrer Initiative überbrücken.
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