Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr
Der Ministerrat hat am Dienstag, 16. Dezember 2025, beschlossen, das von der Lenkungsgruppe Verteidigung und Resilienz erarbeitete „Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr“ in den Landtag einzubringen. Bauvorhaben im Sinne des Gesetzes sind alle Anlagen, die unmittelbar der Landesverteidigung dienen, wie zum Beispiel Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen oder Versorgungslager. Es können darunter aber beispielsweise auch Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen fallen, wenn eine räumlich-funktionale Zuordnung dieser Siedlungen zu bestimmten dienstlichen Einsatzorten des Militärpersonals besteht.
Die Lenkungsgruppe wurde im Mai 2025 durch den Ministerrat eingerichtet und steht unter der Leitung von Staatsminister Jörg Krauss. Sie besteht aus den Amtschefs aller Ressorts beziehungsweise anlassbezogen weiteren Teilnehmenden. Neben dem Gesetzentwurf zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr hat sich die Lenkungsgruppe unter anderem auch mit den Planungen für einen Hyperschallkanal und einen Innovationscampus Verteidigung befasst.
Land beschließt Mietpreisbremse und weitere Verordnungen zum Mieterschutz
Der Ministerrat hat die Verlängerung von drei Verordnungen zum Mieterschutz beschlossen. Zuvor hatte die Bundesregierung im Sommer 2025 die Voraussetzungen für die Verlängerung der entsprechenden mieterschützenden Instrumente bis maximal ins Jahr 2029 geschaffen.
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung („Mietpreisbremse“) regelt, dass die Miete bei Neuvermietungen von Wohnungen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Durch die Kappungsgrenzenverordnung wird festgelegt, dass Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen über Wohnungen innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent zulässig sind, statt wie den bisher erlaubten 20 Prozent. Zudem regelt die Kündigungssperrfristverordnung, dass eine Kündigung von Mietern bei Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, erst nach fünf Jahren möglich ist.
Voraussetzung aller drei Verordnungen ist, dass sich die Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt („Gebietskulisse“) befinden. Diese Gebietskulisse müssen die Länder festlegen. Baden-Württemberg hat hierfür das bereits 2019 genutzte Gutachten aktualisieren lassen. Somit sind statt 89 nun 130 Städte und Gemeinden in einer Gebietskulisse. Dabei sind 43 Städte und Gemeinden herausgefallen und 82 neu hinzugekommen. Insgesamt sind durch den Wegfall großer Städte jedoch weniger Einwohner betroffen. Die Landesregierung hat die Gültigkeit der Verordnungen zunächst auf die Dauer von einem Jahr begrenzt.
Weiterbildungsoffensive erfolgreich abgeschlossen
Auf Initiative des Staatsministeriums hat die Landesregierung mit der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive von 2021 bis 2025 Maßnahmen der allgemeinen, beruflichen und akademischen Weiterbildung gestärkt, um die Beschäftigten fit für die Zukunft zu machen. Wirtschafts-, Kultus- und Wissenschaftsministerium haben ihre Weiterbildungsangebote und Plattformen ausgebaut. Mit dem KI-Kursfinder wurde ein Angebot etabliert, das Beschäftigte dabei unterstützt, mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) die richtige Weiterbildung zu finden. Die gemeinsame Koordinierungsstelle wird noch bis Ende 2026 fortgesetzt, um die begonnen Projekte fortzuführen und die Wirkung der Weiterbildungsoffensive zu verstetigen.
Publikation: „Gemeinsam für die Zukunft: Die ressortübergreifende Weiterbildungsoffensive 2021-2025“
Ministerrat befasst sich mit der Klimaschutz-Berichterstattung und beschließt die Maßnahmen des Klima-Maßnahmen-Registers zur Emissionsminderung
Das Klimagesetz Baden-Württemberg sieht bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 vor. Bis zum Jahr 2040 soll im Land Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Erreichen dieser Ziele wird mithilfe einer mehrteiligen Klima-Berichterstattung überprüft. Dazu zählen der Emissionsbericht des Statistischen Landesamtes, Berichte der Ministerien und eine Stellungnahme des Klima-Sachverständigenrats. Aus dem Emissionsbericht 2025 (PDF) ergibt sich, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2024 den niedrigsten Stand im Betrachtungszeitraum seit 1990 erreicht haben. Gleichwohl müssen laut dem Bericht die Treibhausgasemissionen bis 2030 weiter stark reduziert werden – in etwa um die Summe der Einsparungen der vergangenen 34 Jahre. Der Klima-Sachverständigenrat sieht in seiner Stellungnahme insgesamt eine positive Entwicklung. Er stellt aber auch fest, dass der Klimawandel nicht nur die Gesellschaft bedroht, sondern auch Wirtschaft, Infrastruktur und ganz konkret menschliches Leben. Er fordert deshalb dazu auf, die Maßnahmen des Klima-Maßnahmen-Registers, die der Ministerrat heute zur Emissionsminderung beschlossen hat, intensiver zu nutzen.
Verkehrsverbünde im Land werden weiterentwickelt
Das Kabinett befasste sich mit den aktuellen Heraus- und Anforderungen der ÖPNV-Branche und deren Organisationsstrukturen, den Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg. Vor allem kleinere Verbünde haben zunehmend Probleme, den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden und ein breiteres Leistungsangebot für die Fahrgäste anzubieten. Große Verbünde ermöglichen hingegen eine Aufgabenbündelung und -spezialisierung mit einer dadurch möglichen höheren Qualität. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Ministerium für Verkehr entsprechend des Koalitionsvertrages an einer größeren und leistungsstarken Verbundlandschaft. Begleitende Gespräche und konkrete Fachexpertise sowie die Schaffung finanzieller Anreize sollen zu dazu beitragen. Zudem strebt das Ministerium schrittweise die Rolle als Anteilseigner in allen Verkehrsverbünden an, um Veränderungen aktiv mitgestalten zu können. Der Ministerrat hat heute die Finanzierung dazu beschlossen.

