Corona-Maßnahmen

Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung

Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (§ 2 CoronaVO)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (§ 3 CoronaVO)

Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Testpflichten
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Schulen und Kitas,
    • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
    • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ferkel stehen in einer Box einer Schweinezuchtanlage (Quelle: dpa).
Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeichnung und Verbraucherschutz im Bundesrat

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Hoffmeister-Kraut setzt sich für Mittelstand und Wissenschaft ein

In luftiger Höhe werden Arbeiten an einem Mobilfunkmast vorgenommen.
Infrastruktur

Bundesrat stimmt Änderung des Telekommunikations­gesetzes zu

v.l.n.r.: Nicole Matthöfer, Präsidentin der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, Thomas Strobl, Stv. Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg, und Claudia Plattner, BSI-Präsidentin, unterzeichneten am 10. Juli eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BSI und dem Land Baden-Württemberg zur gemeinsamen Stärkung der Cybersicherheit.
Cybersicherheit

BSI und Baden-Württemberg vereinbaren Kooperation

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
Wirtschaft

Millionenförderung für Startup Factory in Baden-Württemberg

von links nach rechts: Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Bundesminister Alois Rainer und der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Minister Peter Hauk, bei der Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin
Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz 2025 in Berlin

Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Boom in Baden-Württemberg hält an

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Stuttgart, arbeitet an einer Tropfenkammer.
Forschung

Baden-Württemberg bleibt forschungsstärkstes Bundesland

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wiedervermietung

Prämie bringt rund 600 Woh­nungen zurück auf den Mietmarkt

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
Sicherheit

70. Jahrestag des Beitritts zur NATO

Kultusministerin Theresa Schopper (Mitte) mit der Leiterin der Fasanenhofschule, Corinna Konzelmann (rechts)
Schule

Bewegung im Schulalltag als Erfolgsmodell

Blick auf Basel und den Rhein von der Mittleren Brücke.
Europa

Baden-Württemberg stärkt Zusammenarbeit mit der Schweiz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Juli 2025

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
Verwaltung

Wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheit

Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes