Corona-Maßnahmen

Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung

Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (§ 2 CoronaVO)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (§ 3 CoronaVO)

Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Testpflichten
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Schulen und Kitas,
    • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
    • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten

Bio-Musterregion Freiburg
Tierschutz

Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
Europa

„Vier Motoren für Europa“ sprechen sich für Freihandel aus

Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.
Medien

SWR-Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Vertreter aus Wirtschaft und Politik sitzen beim Spitzengespräch zu den US-Zöllen in einem barocken Saal an einer langen Tafel. sie sind im Gespräch und haben Mikrofone vor sich stehen.
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
Pflege

Gemeinsame Lösung für Mitwirkung in Pflegeheimen

Eine Frau schreibt das Wort „Dialekt“ auf eine Tafel (Bild: © Daniel Karmann/dpa)
Ländlicher Raum

Auf Zeitreise mit neuem Podcast „DialektLand BW“

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan