Das Landesprogramm „Neue Chancen am Arbeitsmarkt“ bietet Menschen Hilfestellungen an, die trotz der guten Konjunktur bisher Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Von 2018 bis 2020 stellt die Landesregierung insgesamt 19,2 Millionen Euro für das Landesprogramm zur Verfügung.
Der Ministerrat hat den Weg frei gemacht für das neue Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“. „Mit dem Landesprogramm ‚Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt’ führen wir das frühere Landesarbeitsmarktprogramm fort und setzen neue Akzente für die Arbeitsmarktpolitik in Baden-Württemberg“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha anlässlich der Vorstellung des neuen Landesprogramms im Anschluss an die Kabinettssitzung in Stuttgart. Mit dem Landesarbeitsmarktprogramm konnte bislang über 15.000 Menschen eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt gegeben werden.
Im Mittelpunkt des Landesprogramms stünden Menschen, die trotz der guten Konjunktur Schwierigkeiten hätten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ministerpräsident Kretschmann sagte: „Diesen Menschen bieten wir Hilfestellungen an. Wir unterstützen vor allem Langzeitarbeitslose, junge Menschen ohne Berufsausbildung, Alleinerziehende, ältere Menschen und Migrantinnen und Migranten aktiv beim Arbeitsmarktzugang. Unser Ziel ist es, auch diesen Personen eine gute Chance für einen dauerhaften Arbeitsplatz zu geben.“
Knapp 20 Millionen Euro vom Land
Die Landesregierung stelle allein von 2018 bis 2020 insgesamt rund 19,2 Millionen Euro für das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ zur Verfügung, betonte Kretschmann. „Rechnet man die Kofinanzierungsmittel der Kommunen und weitere Kofinanzierungen, unter anderem der Jobcenter, mit ein, die das Engagement des Landes auslöst, werden insgesamt 27,3 Millionen Euro für diese Arbeitsmarktmaßnahmen eingesetzt“, so der Ministerpräsident.
Wirtschafts- und Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut betonte, „gerade die hervorragende Lage auf dem Arbeitsmarkt mit einer Rekordbeschäftigung und der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit 25 Jahren in Baden-Württemberg eröffnet uns die Chance, auch den Zielgruppen die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, die bislang Schwierigkeiten beim Arbeitsmarktzugang haben.“ Das Landesprogramm trage daher auch dazu bei, die Ziele der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg umzusetzen, weil es verstärkt das Fachkräftepotenzial langezeitarbeitsloser Menschen erschließen wolle.
Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sieht in dem neuen Programm auch ein wichtiges Signal der Landesregierung zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: „Längere Zeit ohne Arbeit zu sein, tut Menschen nicht gut und führt zu einem Gefühl des Ausgeschlossenseins. Oftmals benötigen Menschen Begleitung und Coaching, um eine Arbeit zu finden oder eben langfristig in Beschäftigung zu bleiben. Genau da knüpfen wir mit unseren Programmbausteinen an und bieten individuelle Begleitung und Unterstützung.“
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass diese Konzepte langfristig erfolgreich sein können. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit, gesellschaftlichen Teilhabe und zur Vermeidung von Altersarmut. Menschen wieder in Arbeit zu bringen, stärkt deshalb unsere Gesellschaft als Ganzes“, so Lucha.
Auf bisherigen Erfolgen aufbauen
Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Konzepte vor Ort funktionieren. Trotzdem sei es beiden Ministerien wichtig gewesen, im Rahmen von Evaluationen genau zu prüfen, wo Nachsteuerungs- und Verbesserungsbedarf bestand, betonten Hoffmeister-Kraut und Lucha: „Hier knüpft das neue Programm an und schneidet Aktivitäten und Angebote noch besser auf den Bedarf zu.“
Mit der Neuauflage des Arbeitsmarktprogramms setzen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration ihre erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmarktpolitik fort. Das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ wird von beiden Ressorts finanziert. Mehrere Bausteine werden durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt.
Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut kündigte zugleich den Start von arbeitsmarktpolitischen Reisen durchs Land an, in denen sie sich gezielt mit den Betroffenen über ihre konkrete Bedürfnisse und Belange austauschen wolle: „Ich werde mir noch im Sommer persönlich ein Bild von der Umsetzung der Programme machen. Mein Ziel ist es, mich vor Ort mit den Teilnehmenden und Projektträgern davon zu überzeugen, dass unsere Maßnahmen auch greifen. Dabei werde ich mir auch genau anschauen, wie unsere Neuerungen wirken. Staatssekretärin Katrin Schütz wird im Rahmen ihrer Vorort-Termine ebenfalls einzelne Projekte besichtigen und mir über ihre Eindrücke berichten.“
Der Passiv-Aktiv-Tausch
Der in der Vergangenheit bereits bewährte sogenannte „Passiv-Aktiv-Tausch“ (PAT) wird weiterentwickelt und um eine Qualifizierungskomponente für Langzeitarbeitslose erweitert („Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“). Die Grundidee des „PAT“ ist es, die ursprünglich „passiven“ Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnen in „aktive“ Zuschüsse für Arbeitgeber zu wandeln, die damit einen finanziellen Anreiz erhalten, zuvor Langzeitarbeitslose zu beschäftigen.
Als Erfolg kann Baden-Württemberg verbuchen, dass das Coaching im Rahmen des „PAT“ mittlerweile vom Bund übernommen wird. Der „PAT“ stellt den größten Baustein des Landesprogramms dar. Für die im Juli 2017 beginnende Neuauflage des Programms mit 500 Teilnehmerplätzen stehen 2,1 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Durch eine zusätzliche Komponente wird künftig auch die Qualifizierung der ehemals Langzeitarbeitslosen gefördert. Vorgesehen ist der Betrag von 1.000 Euro für maximal zwei arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen für den Arbeitgeber sowie eine Erfolgsprämie von maximal zwei Mal 100 Euro für den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Qualifizierung. So kann beispielsweise der Erwerb eines Stapler-Führerscheins gefördert werden.
Berufsintegration und Jungendhilfe verbinden
Neuer Baustein des Landesprogramms ist die modellhafte Verknüpfung von Berufsintegration und Jugendhilfe. An bis zu sechs Standorten soll die Beschäftigungsförderung der Jobcenter besser mit der Jugendhilfe verknüpft werden. Mit dem Projekt werden die positiven Erfahrungen aus dem Pilot-Projekt „Tandem I“ aufgegriffen, bei dem es darum ging, junge Leistungsbezieher zu unterstützen und in Familien mit verfestigter Arbeitslosigkeit die unterschiedlichen Unterstützungsleistungen besser miteinander zu verzahnen und aufeinander abzustimmen. Bis 2019 stehen hierfür jährlich 300.000 Euro zur Verfügung.
Junge Flüchtlinge in Ausbildung bringen
Das Förderprogramm „Junge Flüchtlinge in Ausbildung (JuFA)“ wird Anfang kommenden Jahres auslaufen, da mittlerweile auf Bundesebene Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge geschaffen wurden, die eine Fortsetzung des Landesengagements überflüssig machen.
Das bewährte Konzept der Assistierten Ausbildung wird für Berufe der Pflege und Alltagsbetreuung erstmals für einen schulischen Ausbildungsgang genutzt. Für die Begleitung junger Menschen während ihrer Ausbildung in diesem Bereich stehen rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Assistierte Beschäftigung
Um ähnlich wie bei der Assistierten Ausbildung auch im Bereich der Beschäftigung eine nachhaltige, dauerhafte Integration in die Erwerbsarbeit zu erreichen, wurde die „Assistierte Beschäftigung“ ins Leben gerufen. Bislang haben 3.550 Teilnehmende an dem Programm teilgenommen - mehr als die Hälfte war auch noch sechs Monate nach Beginn der Maßnahme im Job.
Um Alleinerziehenden über das Modell der sogenannten Teilzeitausbildung einen Grundstein für den Berufseinstieg zu ermöglichen, wurde das ESF-Förderprogramm „Teilzeitausbildung für Alleinerziehende und Pflegende“ aufgelegt, für das im Zeitraum 2015 bis 2017 ein rund 4,3 Millionen Euro an ESF- und Landesmitteln zur Verfügung stehen. Ab dem kommenden Jahr werden aus ESF- und Landesmitteln jährlich rund 1,2 Millionen Euro für dieses Förderprogramm bereitgestellt.
Die Förderung von zwölf Arbeitslosenberatungszentren wird ebenfalls fortgesetzt und neu ausgeschrieben, um auch neuen Projektstandorten eine Chance auf eine Landesförderung zu bieten. Hier sind künftig 600.000 Euro jährlich für die Förderung veranschlagt. Bei der Neuausschreibung wird außerdem ein besonderes Augenmerk auf die Kooperation der Arbeitslosenzentren mit den Jobcentern gelegt werden.
Hilfe bei Suchterkrankungen
Den besonderen Schwierigkeiten von suchtkranken Langzeitarbeitslosen wird mit dem Baustein „Nachhaltige Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Abhängigkeitskranker in den Arbeitsmarkt (NaWiSu)“ begegnet. Hier wird die ambulante Suchtrehabilitation mit Arbeitsfördermaßnahmen zur beruflichen Reintegration vernetzt.
Mit dem neuen Landesprogramm wird zudem die Finanzierung des Netzwerks Teilzeitausbildung Baden-Württemberg verstetigt. Um dieses wichtige Angebot der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Mädchenpolitik nicht nur sicherzustellen, sondern auch ausbauen zu können, werden auch in diesem Jahr 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.