Automobilwirtschaft

Mehr Beratung zur Transformation der Automobilwirtschaft

Das Logo des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg

Das Wirtschaftsministerium erweitert im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft die Förderung mittelständischer Betriebe mit Beratungsgutscheinen zur Transformation der Automobilwirtschaft.

„Die Lage bleibt herausfordernd“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 19. Januar 2023 in Stuttgart. „Kleine und mittlere Unternehmen der Automobilwirtschaft stehen derzeit vor sehr großen Aufgaben: Neben Transformationsfragen und dem Fachkräftemangel kommen akute Krisen bei Lieferketten und Energieversorgung hinzu. Oftmals haben diese Unternehmen keinen ausreichenden finanziellen und personellen Spielraum, um diese Themen aus eigener Kraft strategisch anzugehen. Gerade für diese vielen mittelständischen Unternehmen aus Industrie und Kraftfahrzeuggewerbe im Land ist der Bedarf an einer strategischen Unternehmensausrichtung groß“, so Hoffmeister-Kraut. Seit Januar 2021 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus daher im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg gezielt mit einem Förderprogramm: dem Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft BW“.

Jetzt legte das Ministerium nach: „Wir erhöhen unsere Unterstützung. Nun gibt es drei Mal die Möglichkeit für Beratungsgutscheine und damit drei Chancen, die Zukunft selbst in die Hand zu nehmen“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Die vergangenen zwei Jahre haben nämlich gezeigt: Unternehmen, die über den Gutschein eine erstmalige externe Unterstützung erhalten haben, sind einen wichtigen Schritt vorangekommen. „Wir müssen daher weiter am Ball bleiben. In der aktuellen Krisenlage ist die weiterführende Unterstützung – speziell für kleine und mittlere Unternehmen der Automobilwirtschaft – zentral“, betonte Hoffmeister-Kraut.

Das Beratungsangebot

Das erweiterte Angebot des Ministeriums sieht ab sofort eine dreifache Förderung von mittelständischen Betrieben mittels Beratungsgutscheinen vor: erstens bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung, zweitens zur strategischen Umsetzungsbegleitung und drittens zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung. Entlang dieser drei Themenfelder sind somit pro Unternehmen ab sofort bis zu drei Gutscheine, also ein Gutschein pro Themenfeld, möglich. Pro Gutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt weiterhin maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe ab sofort also bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen.

Niederschwelliger Zugang zu strategischer Beratung

Gemeinsam mit der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW und dem Projektträger VDIVDE-IT bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg dem Mittelstand einen niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Vielfältige Themen von Krisenmanagement über Digitalisierung und Produktdiversifizierung sind damit förderfähig.

Zahlreiche Unternehmen im Land haben dieses Angebot bereits angenommen. Bis Ende vergangenen Jahres förderte das Wirtschaftsministerium rund 200 Unternehmen mit in Summe rund 1,8 Millionen Euro. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren vom Beratungsgutschein. So beschäftigen rund 110 der Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 26 Unternehmen haben zwischen 50 und 100 Beschäftigte, rund 40 Unternehmen beschäftigen 100 bis 500 Menschen, rund 20 liegen bei 500 bis 1.000 Beschäftigten und lediglich drei Unternehmen fallen in die Spanne von 1.000 bis 3.000 Beschäftigten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 3.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Die Förderung ist unternehmensbezogen. Die Gewährung der Förderung erfolgt beihilferechtlich entsprechend den Regelungen der Kommission der Europäischen Union im Rahmen der „De-minimis“-Beihilfen.

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