Umwelt

Luftreinhaltung in Stuttgart

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Luftmessstation Stuttgart Am Neckartor (Foto: © dpa)

Die Luft in Stuttgart wird seit Jahren besser. Deshalb will die Landesregierung Fahrverbote für Euro-5-Diesel vermeiden, Benziner werden völlig ausgenommen. Für alte Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter soll ab Anfang 2019 ein Verkehrsverbot kommen, Ausnahmen werden vorgesehen. Dies ist der Zwischenstand zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

In Bezug auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Luftreinhaltung Stadt Stuttgart erklären Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl, der Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz und der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart:

„Die Landesregierung kommt ihren rechtlichen Verpflichtungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach. Als Zwischenstand können wir heute folgende Punkte nennen:

Fahrverbote für alte Diesel ab 2019, Benziner weiterhin ausgenommen

Die Luft wird beständig seit Jahren besser. Die NOX-Belastung in Stuttgart geht kontinuierlich zurück – von 88 Mikrogramm (μg) im Jahr 2014 auf aktuell 70 μg.

Deshalb will die Landesregierung Fahrverbote für Euro-5-Diesel vermeiden, Benziner fahren weiter und werden völlig ausgenommen.

Ein Verkehrsverbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter soll ab Anfang 2019 kommen. Das beträfe nur Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt oder älter sind.

Weitreichende Ausnahmen vorgesehen 

Weitere Ausnahmen und Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen werden vorgesehen.

Die Landesregierung ist bereit, eine Busspur auf der B14 stadtauswärts in Höhe des Neckartors zu erproben.
Kurzfristige Maßnahmen zur Erprobung der technischen Luftreinigung sollen getestet werden, zum Beispiel Absaug- und Luftreinigungsanlagen oder Farbkatalysatoren zur NOX-Reduktion.

Weitere Maßnahmen wie die Einführung intelligenter Parkraumbewirtschaftungssysteme, intelligente Verkehrssteuerung und -verstetigung oder im Bereich des behördlichen und betrieblichen Mobilitätsmanagement werden angestrebt, so auch Maßnahmen zur Verstärkung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Auch Tarifabsenkungen beim ÖPNV sollen den Umstieg erleichtern.

Softwarenachrüstungen und Hardwarenachrüstungen werden nachdrücklich unterstützt beziehungsweise gefordert.

Im Sinne der Luftreinhaltung müssen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen geplant und gegebenenfalls schnellstmöglich realisiert werden, die zu einer Entlastung des Talkessels führen.

Die Entwicklung der Emissionswerte werden wir streng im Blick behalten. Sofern im Jahr 2019 die Einhaltung der Grenzwerte trotz der ergriffenen Maßnahmen nicht absehbar ist, werden wir prüfen, ob, wann und in welcher Form weitere Maßnahmen erforderlich sind.

In den nächsten zwei Wochen sollen weitere offene Fragen geklärt und die Eckpunkte Luftreinhaltung konsentiert werden.“

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