Sicherheit

Landesregierung geht Änderungen des Polizeigesetzes an

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Innenminister Thomas Strobl (l.) bei der Regierungspressekonferenz

„Europa steht im Fokus des islamistischen Terrors. Auch Deutschland ist davon betroffen, zuletzt mit dem schrecklichen Anschlag in Berlin. Als Staat ist es unsere erste Aufgabe und Pflicht, für die Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen. Darauf ist unser Regierungshandeln uneingeschränkt ausgerichtet. Wir werden dabei besonnen handeln und den Rechtsstaat stärken“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

„Nur eine sichere Gesellschaft ist auch eine freie Gesellschaft. Wir müssen Recht konsequent anwenden, sonst höhlen wir das Vertrauen in den Rechtsstaat aus. Hier handeln wir in Baden-Württemberg zielgerichtet. Der Anschlag in Berlin hat für alle erkennbar gezeigt, dass wir in der Sicherheitspolitik freilich an einigen Punkten nachsteuern müssen. Gerade bei den Gefährdern, also Personen, die Straftaten von erheblichem Ausmaß begehen könnten, brauchen wir rasch ein besseres und effektiveres Instrumentarium“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zuvor hatte der Innenminister im Ministerrat über die jetzt anstehenden Schritte zur Stärkung der Sicherheit informiert.

Gefährder ins Visier nehmen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas hatten vergangene Woche Maßnahmen des Bundes in diesem Zusammenhang vorgestellt. „Parallel dazu handelt Baden-Württemberg konsequent und stellt sich seiner Verantwortung“, so Strobl. „Die Möglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden müssen mit den technischen Entwicklungen Schritt halten. Sonst kommen wir in eine Schieflage. Deshalb werden wir jetzt das Polizeigesetz weiterentwickeln, damit wir gerade Gefährder intensiver, effektiver und entschlossener überwachen. Die Verbesserung der Möglichkeiten für unsere Sicherheitsbehörden ist schon im Koalitionsvertrag angelegt.“

Parallel zu den Maßnahmen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung werden im Polizeigesetz derzeit auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz intelligenter Videoüberwachung geprüft. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll, nach Abstimmung in der Koalition, bis Mai vorgelegt werden. Minister Strobl: „Die intelligente Videoüberwachung bringt – mit relativ geringem Aufwand – ein deutliches Plus an Sicherheit. Sie hilft dabei, nicht nur Straftaten aufzuklären, sondern schreckt Kriminelle ab und verhindert damit Straftaten. Deshalb schaffen wir jetzt gerade die Voraussetzungen, um an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Objekten den Einsatz intelligenter, auf Algorithmen basierender, Videoüberwachung durchführen zu können.“

Darüber hinaus ist vorgesehen, zusätzlich eine Million Euro für die Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen – 800.000 Euro für die Polizei und 200.000 Euro für den Verfassungsschutz. Gerade mit Blick auf die aktuelle Lage sei man den Regierungsfraktionen dankbar, dass sie die Vorschläge des Innenministers aufgenommen haben und im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Anträge aktuell einbringen, so Strobl. Die zusätzliche, moderne Technik sei notwendig, um gerade auch unter schwierigen Bedingen, wie etwa nachts, hochauflösendes Bild- und Videomaterial zu bekommen.

Der Bundesinnenminister hat in diesem Zusammenhang auch erleichterte Voraussetzungen bei der Abschiebungshaft angekündigt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg begrüßt dies ausdrücklich. „Wir brauchen gerade beim Thema der Rückführungen eine neue Konsequenz. In Baden-Württemberg sind wir hier auf einem guten Weg. Wer ausreisepflichtig ist, muss auch in sein Heimatland zurückgeführt werden. Gerade bei Gefährdern ist es wichtig, dass der Bund jetzt einen neuen Haftgrund zur besseren Durchsetzung der Ausreise prüft und damit den Ländern die notwendige Rechtgrundlage gibt“, so Innenminister Strobl.

„Wir werden insbesondere beim Umgang mit Gefährdern bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gehen. Für den Staat bleibt dabei die Balance zwischen der Sicherheit der Bürger und den Freiheitsrechten der Gesellschaft oberstes Ziel. All unsere Maßnahmen richten sich immer auf konkrete Personen auf Grundlage hinreichender Erkenntnisse“, unterstrich der Ministerpräsident.

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