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Konsequenzen aus den Ausschreitungen in Stuttgart

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Einheiten der Polizei stehen vor einem zerstörten Geschäft in der Königstraße. (Bild: © picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 sind durch nichts zu rechtfertigen. Polizei und Justiz werden alles daran setzen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Des Weiteren will die Landesregierung politische Konsequenzen ziehen und handeln.

„Die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 sind durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrats. „Das war Gewalt um der Gewalt willen. Ein Angriff auf unser friedliches Zusammenleben, unseren Rechtsstaat und unsere freie Gesellschaft. Solches Handeln dulden wir nicht! Wir werden mit aller Macht dagegen vorgehen“, unterstrich Kretschmann.

Stehen hinter Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr

In der Geschichte des Landes seien ihm keine vergleichbaren Geschehnisse bekannt. Leider handle es sich bei dieser Art von Verrohung um eine Entwicklung, die schon länger in der Gesellschaft schwele. Er betonte: „Die Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehr und die Rettungskräfte leisten Tag und Nacht eine unglaublich wertvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie sorgen dafür, dass wir hier in Baden-Württemberg sicher leben können und müssen im Zweifel für uns den Kopf hinhalten – im wahrsten Sinne des Wortes. Das verdient unseren höchsten Respekt. Und dafür möchte ich ihnen im Namen der Landesregierung ganz herzlich danken. Wir stehen hinter ihnen“, bekräftigte der Ministerpräsident.

Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

„Nun gilt es, die Krawalle umfassend aufzuklären. Polizei und Justiz werden alles daran setzen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Aber ich bin nicht für politische Schnellschüsse bekannt. Denn die bringen allenfalls Überschriften, tragen aber selten zu einer guten politischen Lösung eines Problems bei. Deswegen werden wir im zweiten Schritt politische Konsequenzen ziehen und handeln“, so Kretschmann weiter.

„Was wir in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Stuttgart gesehen haben, hat viele Menschen zutiefst erschreckt und bestürzt. Das waren schreckliche und verabscheuungswürdige Bilder. Das war nicht Baden-Württemberg, das war nicht Stuttgart, wie wir es kennen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Da haben wilde Chaoten die Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr angegriffen, da wurden Fahrzeuge beschädigt, da wurde geplündert und zerstört. Mein Dank gilt vor allem den beinahe 300 Polizistinnen und Polizisten, den Rettungsdiensten und der Feuerwehr, die hier wieder für Ordnung sorgen mussten. Von ihnen wurden 23 – zum Glück überwiegend nur leicht – verletzt.“

Dulden keine Gewalt gegen Einsatzkräfte

Der Innenminister stellte klar: „Wir werden solche gewalttätigen Ausbrüche nicht akzeptieren, das wird mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt. Das Polizeipräsidium Stuttgart arbeitet mit einer 40-köpfigen Ermittlungsgruppe mit Hochdruck daran, die Straftäter zu überführen. Das Ziel ist, dass diejenigen, die in der Nacht zu Sonntag Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angegriffen, Schaufensterscheiben zerstört und geplündert haben, schnell gefasst werden.“ Bürgerinnen und Bürger können über das Hinweisportal der Polizei-Baden-Württemberg Fotos und Videos der Tatnacht hochladen: Das ist ein wichtiger Beitrag zur Identifizierung der Täterinnen und Täter. „Das Landeskriminalamt unterstützt das Polizeipräsidium Stuttgart bei den Ermittlungen“, erläuterte der Innenminister: „Beispielsweise werden Lichtbilder von festgenommenen Personen aktuell mit Videos aus der Tatnacht abgeglichen.“

„Eines ist ganz klar: So etwas darf sich nicht wiederholen. Es gibt keine rechtsfreien Räume, und es darf niemals Gewalt gegen unsere Polizistinnen und Polizisten ungestraft bleiben! Wenn der Rechtsstaat hier zurückweicht, haben wir ein echtes Problem. Das tolerieren wir nicht“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Rechtsstaat wurde attackiert

Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftaten wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ebenfalls eine Sonderermittlungsgruppe eingesetzt. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Die Ermittlungsgruppe mit einer Leiterin und drei Staatsanwältinnen wird die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Stuttgart führen und koordinieren. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ausschreitungen am Sonntag wurden über den üblichen Bereitschaftsdienst hinaus bereits mehrere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Dienst gerufen, die sofort mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsaufgaben begannen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Stuttgart am Sonntag sowie am gestrigen Montag insgesamt neun Haftbefehle gegen Beschuldigte erlassen, gegen die der dringende Tatverdacht besteht, in dieser Nacht erhebliche Straftaten begangen zu haben.“

Wolf weiter: „Klar ist: Wer Polizistinnen und Polizisten, egal in welcher Form attackiert, der greift uns alle an. In der Gewaltnacht von Stuttgart wurde der Rechtsstaat attackiert.“

Einsatz gegen Jugendkriminalität verstärken

„Wir wollen kriminelle Karrieren im Keim ersticken – gerade auch im Bereich straffällig gewordener Jugendlicher. Der Ministerrat hat heute die Kabinettsvorlage ,Stärkung des Rechtsstaats‘ beschlossen, die hier ansetzt und nochmal die Instrumente dafür herausstellt und kräftigt“, so Kretschmann. In diesem Zusammenhang verwies der Justizminister darauf, dass mehr als die Hälfte der am Wochenende vorläufig Festgenommenen jünger als 21 Jahre ist: „Wir werden unsere Bemühungen gegen Jugendkriminalität noch weiter verstärken und streben ein möglichst flächendeckendes Angebot von Häusern des Jugendrechts im ganzen Land an. Für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität ist die schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf das kriminelle Verhalten junger Menschen von hoher Bedeutung. Da sind die Häuser des Jugendrechts eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben.“

Bereits angelaufen sind zudem Pilotprojekte in Freiburg, Mannheim und ab 1. Juli 2020 in Stuttgart, die eine vermehrte Anwendung des beschleunigten Verfahrens zum Ziel haben. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens können einfach gelagerte Sachverhalte mit klarer Beweislage besonders rasch abgeurteilt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Verfahren bestehen in der Strafprozessordnung bereits seit den 1990er-Jahren, allerdings finden diese gesetzlichen Regelungen in der strafgerichtlichen Praxis derzeit kaum Anwendung. Bei einem Modellversuch in Freiburg erfolgte in Strafverfahren die rechtskräftige Verurteilung noch am Tattag.

Kurzer Jugendarrest als Ergänzung zur Bewährungsstrafe

Im Jugendstrafrecht soll auch von der Möglichkeit des Warnschussarrestes verstärkt Gebrauch gemacht werden. Gerichte können als Ergänzung zu einer Bewährungsstrafe einen kurzen Jugendarrest verhängen, wenn der Richter zu der Auffassung gelangt, dass die Verurteilung allein dem Jugendlichen das Unrecht seines Verhaltens nicht deutlich genug vor Augen führen würde. Das Ministerium der Justiz und für Europa wird bei den Gerichten, die in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, das Bewusstsein für dieses Institut stärken.

Zudem soll Führungsaufsicht bei den Landgerichten gestärkt werden. Aufgabe der Führungsaufsichtsstellen beim Landgericht ist es, zu überwachen, dass die Verurteilten nach ihrer Entlassung die ihnen erteilten Auflagen und Weisungen einhalten.

Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde im Jahr 1999 in Stuttgart-Bad Cannstatt das bundesweit erste Haus des Jugendrechts eröffnet. In den Häusern des Jugendrechts kooperieren behördenübergreifend und interdisziplinär diejenigen staatlichen Institutionen, die maßgeblich an einem Jugendstrafverfahren mitwirken. Dies sind insbesondere die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Jugendgerichtshilfe. In der Folge wurden in Baden-Württemberg weitere Häuser des Jugendrechts errichtet: im Jahr 2012 Pforzheim-Enzkreis, 2015 in Mannheim, 2017 in Heilbronn und in diesem Jahr in Ulm und Offenburg. Derzeit laufen Planungen für weitere Häuser des Jugendrechts in Karlsruhe, Villingen-Schwenningen und Ludwigsburg.

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