Die Ziviljustiz in Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiterin für hochprofessionelle Wirtschaftsstreitverfahren – nun hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass das so bleibt: Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat sie das Ministerium der Justiz und für Migration ermächtigt, das Justizstandort-Stärkungsgesetz des Bundes in Baden-Württemberg umzusetzen. Damit ist der Weg frei für den neuen Commercial Court Baden-Württemberg am Oberlandesgericht Stuttgart und die Commercial Chambers am Landgericht Stuttgart. Bereits in Kürze – am 4. April 2025 – werden sämtliche neu geschaffenen Spruchkörper ihre Arbeit aufnehmen.
Die Stärkung des Justizstandorts ist ein wichtiger Schritt für unser wirtschaftsstarkes Land. Baden-Württemberg war bereits Vorreiter bei der Einrichtung von Commercial Courts.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte im Anschluss an die Ministerratssitzung: „Die Stärkung des Justizstandorts ist ein wichtiger Schritt für unser wirtschaftsstarkes Land. Baden-Württemberg war bereits Vorreiter bei der Einrichtung von Commercial Courts. Nun kann die baden-württembergische Justiz das bereits bestehende, bis dato einzigartige Angebot für professionell geführte, großvolumige Wirtschaftsstreitverfahren, auch mit internationaler Prägung, noch weiter ausbauen.“
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Mit der heutigen Entscheidung im Kabinett geben wir den Startschuss für die nächste Entwicklungsstufe unseres Modells des Commercial Courts. Es hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und war maßgebliche Grundlage für das Justizstandort-Stärkungsgesetz des Bundes. Der Commercial Court Baden-Württemberg bietet Unternehmen eine effiziente, spezialisierte und moderne Möglichkeit der Streitbeilegung. Damit bleibt Baden-Württemberg führender Justiz- und Wirtschaftsstandort und schafft attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Unternehmen profitieren von zügigen Verfahren, hoher Fachkompetenz und internationaler Ausrichtung. Mit dem neuen Commercial Court Baden-Württemberg setzen wir diese Erfolgsgeschichte fort und unterstreichen die Innovationskraft unseres Justizstandorts.“
Spezialisierung und Mehrsprachigkeit
Die bezeichneten Spruchkörper sind auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Unternehmenskäufe (M&A) spezialisiert. Sie bieten überdies den für global agierende Wirtschaftsunternehmen und international aufgestellte Wirtschaftskanzleien ganz wesentlichen Vorteil, Wirtschaftsstreitigkeiten lückenlos sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zu führen. Zu diesem Zweck werden sie mit fachlich wie sprachlich hochqualifizierten Richterinnen und Richtern besetzt. Der Commercial Court Baden-Württemberg kann angerufen werden bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens 500.000 Euro, darunter dienen die Commercial Chambers als erstklassige Adresse.
Eine Erfolgsgeschichte „made in Baden-Württemberg“
Bereits im Jahr 2020 hat Baden-Württemberg mit dem Stuttgart Commercial Court und dem Mannheim Commercial Court als erstes Bundesland hochspezialisierte Kammern für große und komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten an zwei Landgerichten geschaffen – flankiert von ebenso spezialisierten Rechtsmittelsenaten an den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe.
Der Erfolg des baden-württembergischen Modells blieb nicht unbemerkt im Bund, wo die Professionalisierung der Ziviljustiz im Bereich von Wirtschaftsstreitverfahren ebenfalls erkannt wurde und in Gesetzgebung mündete. Am 1. April 2025 ist das Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten – mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten zu steigern, auch und gerade mit Blick auf private Schiedsgerichte.