Haushalt

Haushaltsentwurf 2025/2026 beschlossen

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Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.

Der Ministerrat hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Der Haushaltsentwurf gibt eine Antwort auf die drängenden Aufgaben des Landes. Klare Schwerpunkte liegen auf Bildung, innere Sicherheit und Innovation.

Der Ministerrat hat am Dienstag, 17. September 2024, den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Der Entwurf umfasst ein Volumen von 136 Milliarden Euro und sieht Mehrausgaben in Höhe von 3,3 Milliarden Euro vor. „Auf die drängenden Aufgaben des Landes gibt dieser Haushaltsentwurf eine Antwort. Ich sehe es als großen Erfolg, einen geeinten Regierungsentwurf unter diesen anspruchsvollen haushalterischen Bedingungen zu beschließen. Wir haben klare Schwerpunkte auf Bildung, innere Sicherheit und Innovation gesetzt. Auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Land werden wir noch einmal aufstocken. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in finanziell so schwierigen Zeiten noch nennenswerte Mittel für die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Wir haben klare Schwerpunkte auf Bildung, innere Sicherheit und Innovation gesetzt. Auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Land werden wir noch einmal aufstocken. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir in finanziell so schwierigen Zeiten noch nennenswerte Mittel für die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren können.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Wir wollen unsere Kinder besser fördern, und zwar so früh es geht. Dafür schnüren wir ein Bildungspaket. Wir wollen, dass die Menschen im Land sicher leben können. Dafür schnüren wir ein Paket für innere Sicherheit. Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch künftig wirtschaftlich erfolgreich ist, damit wir unseren Wohlstand erhalten können. Dafür investieren wir in Innovationen und Forschung. Das ist alles andere als selbstverständlich. Wir sind an die Schmerzgrenze dessen gegangen, was finanzpolitisch verantwortbar ist. Und wir profitieren auch von einmaligen Effekten wie den zusätzlichen Einnahmen durch den Zensus. Allerdings ist auch weiterhin Vorsicht geboten. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten könnte die Steuerschätzung im Herbst ungünstig ausfallen. Darauf müssen wir vorbereitet sein.“

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesem Entwurf nicht überall Jubel ernten werden. Bei aller Kritik, die in manchen Fällen auch gerechtfertigt sein mag, muss immer bedacht werden: Es ist einfach, Geld zu verteilen. Aber angesichts knapper Kassen zu priorisieren und trotzdem allen berechtigten Anliegen einigermaßen gerecht zu werden, das ist schon eine richtig schwere Aufgabe.“

Zwei Milliarden Euro für politische Schwerpunkte und die Kommunen

Insgesamt will das Land knapp zwei Milliarden Euro für politische Schwerpunkte und die Kommunen investieren. Für die frühkindliche Sprachförderung werden beispielsweise rund 200 Millionen Euro bereitgestellt. Zusätzlich fließen weitere 60 Millionen Euro des Bundes in die Sprachförderung. Für das Paket zur inneren Sicherheit stellt das Land ebenfalls rund 200 Millionen Euro bereit. Hier geht es vor allem um die Digitalisierung und Ausstattung der Polizei. Beispiel für den weiteren Schwerpunkt Innovation sind zusätzliche Mittel für die Health and Life Science Alliance der Rhein-Neckar-Region. Dabei geht es um wichtige medizinische Grundlagenforschung, etwa zu Krebserkrankungen. Auch die Innovationsförderung des Landes oder der Neubau eines Hochleistungsrechners an der Universität Stuttgart erhalten mehr Investitionen. Für die Kommunen will das Land zusätzliche Mittel für den Ausbau des Ganztags an Grundschulen und die Krankenhäuser im Land verwenden.

Von den Mehrausgaben in Höhe von 3,3 Milliarden Euro sind nahezu 1,4 Milliarden Euro sogenannte zwangsläufige Mehrausgaben. Das heißt, dass sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Landes oder früherer Beschlüsse der Landesregierung notwendig sind. Beispiele dafür sind die Umsetzung von Bundesgesetzen wie dem Inklusionsgesetz oder dem Bundesteilhabegesetz. Ebenso IT-Kosten der Verwaltung und Kosten für den Maßregelvollzug. Zwangsläufig sind auch Mittel für die Kleinkindbetreuung im kommunalen Finanzausgleich oder Ausgaben für die Erstaufnahmen von Geflüchteten im Land. Rechtlich verpflichtend sind zudem Leistungen des Landes an die Privatschulen.

Die Vorgaben im Rahmen der Schuldenbremse basieren auf der Frühjahrsprognose des Bundes. Dadurch stehen dem Land im Vergleich zum Vorjahr rund 1,2 Milliarden Euro mehr Deckungsmittel zur Verfügung – zum einen durch reduzierte Tilgungsverpflichtungen, zum anderen durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 890 Millionen Euro. Die Höhe der Kreditermächtigungen berechnet sich auf Basis der jeweils aktuellen Wirtschaftsdaten. Darüber hinaus sieht der Entwurf keine neuen Kredite vor.

Eckpunkte des Regierungsentwurfs

Gesamtvolumen 136 Milliarden Euro
   
Gesamter Deckungsbedarf 11,9 Milliarden Euro
- Deckungslücke aus der mittelfristigen Finanzplanung 7,28 Milliarden Euro
- Zwangsläufige Mehrausgaben 1,36 Milliarden Euro
- Mehrausgaben für politische Schwerpunkte und die Kommunen 1,94 Milliarden Euro
- Rücklage für Haushaltsrisiken 846 Millionen Euro
- Vorsorge für Steuermindereinnahmen 520 Millionen Euro
   
Gesamt Deckungsmittel 11,9 Milliarden Euro
- Deckungsmittel aus der Konjunkturkomponenten der Schuldenbremse 1,2 Milliarden Euro
- Steuermehreinnahmen 928 Millionen Euro
- Überschuss 2022 4,69 Milliarden Euro
- Überschuss 2023 (Prognose) 1,86 Milliarden Euro
- Auflösung der Inflationsrücklage 600 Millionen Euro
- Reduzierung der Zuführung zum Versorgungsfonds 1 Milliarde Euro
- Dynamisierung der Tilgungsraten der Corona-Notkredite 210 Millionen Euro
- Konsolidierungen und Einsparungen der Ministerien 1,18 Milliarden Euro
- Weitere Deckungsmittel 201 Millionen Euro

Ministerium für Finanzen: Haushalt

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