Energiekosten

Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen

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Ein Gaszähler an einer Gastherme.

Der Ministerrat hat die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen auf den Weg gebracht. Damit werden Unternehmen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Energieträger.

Der Ministerrat hat am Dienstag, 14. Februar 2023, die Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschlossen. Durch diese Härtefallhilfen werden KMU, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, unterstützt. Das vom Land konzipierte Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Wichtiges Signal für die Unternehmen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das ist ein wichtiges Signal: Wir lassen unsere Unternehmen nicht allein. Wir unterstützen jene, die durch die gestiegenen Energiekosten besonders betroffen sind.“ Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Eine Unterstützung über alle Energieträger hinweg war uns ein wichtiges Anliegen, denn beispielsweise auch bei Pellets und Öl gab es im Jahr 2022 erhebliche Preissteigerungen. Gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sind diese Energieträger weit verbreitet.“

Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisebremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.

Für eine mögliche Förderlinie für 2023 sollen zunächst die Erfahrungswerte zur Wirksamkeit der Preisbremsen des Bundes sowie der Anwendung der ersten Förderlinie für 2022 abgewartet werden.

Die Härtefallhilfen Energie ergänzen die bereits Ende 2022 beschlossenen landesseitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiekrise. Die Winterhilfen umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie eine Liquiditätshilfe in Form des „Liquiditätskredit (Plus)“. Auch diese Hilfen stehen den Unternehmen im Land weiterhin zur Verfügung.

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