Nationalpark

Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald kommt

Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich grundsätzlich auf die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald geeinigt. Mit dem Lückenschluss entsteht ein zusammenhängendes Nationalpark-Gebiet.

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Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Die Weiterentwicklung und Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald auf Basis fachlicher Kriterien in dieser Legislaturperiode ist Bestandteil der politisch verbindlichen Koalitionsvereinbarung der regierungstragenden Parteien. Die politischen Spitzen der Regierungskoalition haben sich grundsätzlich auf die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald geeinigt.

Grundsätze der Erweiterung geklärt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilte dazu am Dienstag, 22. Oktober 2024, mit: „Ich bin froh, dass der Durchbruch jetzt gelungen ist und die Grundsätze der Erweiterung geklärt sind. Mit dem Lückenschluss wird Baden-Württemberg endlich auch ein zusammenhängendes Nationalpark-Gebiet haben, in dem der Urwald von morgen entstehen kann. Der Nationalpark ist bereits heute ein Gewinn: Die Wirtschaft und der Tourismus florieren und wir stärken diese Schatzkammer der Natur für unsere Enkel.“

Umweltministerin Thekla Walker betonte: „Mit der Einigung erfüllen wir einen Wunsch aus der Region. Die im Nationalparkrat vertretenen Kommunen haben sich einstimmig für eine inhaltliche und räumliche Erweiterung des Parks ausgesprochen. Die Erweiterung stärkt die Artenvielfalt im Land und sie stärkt das touristische und wirtschaftliche Potential des Schwarzwaldes. Der Nationalpark ist ein Projekt für Natur und Mensch – seine Erweiterung ist ein Gewinn für ganz Baden-Württemberg.“

Forstminister Peter Hauk ergänzte: „Der Prozess zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald läuft. Die handelnden Akteure stehen in einem konstruktiven Austausch. Detailfragen gilt es noch zu klären. Mir als Forstminister ist es wichtig, dass wir am Ende mit Blick auf den Klimawandel und die Biodiversität die richtigen Entscheidungen für unsere Wälder treffen. Denn ohne den wertvollen Kohlenstoffspeicher des Waldes und der genutzten Bäume können wir die Herausforderungen des Klimawandels nicht lösen. Auf diesem nachhaltigen Weg müssen wir die Menschen vor Ort mitnehmen. Die Erweiterung des Nationalparks wird so groß wie notwendig, aber so klein wie möglich ausfallen, um möglichst viel bewirtschafteten Wald als Kohlenstoffspeicher in Zeiten des Klimawandels zu sichern.“

Inhalte der Vereinbarung

Das Land verkauft seine Anteile an der Murgschifferschaft an die verbleibenden Eigner. Die Waldgenossenschaft tauscht dafür wertgleich Flächen mit dem Staatsforst. Mit Flächen, die ins Eigentum des Landes übergehen, werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks vereinigt. Der Nationalpark wächst damit voraussichtlich von derzeit 10.062 Hektar auf ungefähr 11.500 Hektar.

Die Einigung sieht darüber hinaus vor, dass bestimmte Flächen im Randbereich des Nationalparks in die Zuständigkeit des Landesbetriebs ForstBW übergehen. Diese Pufferflächen zum Schutz vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Borkenkäfers werden weiterhin dauerhaft als Pufferflächen bewirtschaftet. Die bestehende Entwicklungs- und Kernzone des Nationalparks wird dadurch nicht verkleinert. Die Kernzonen können künftig bis direkt an die Außengrenze des Nationalparks ausgeweitet werden, sodass die Ausgrenzung der Pufferflächen aus dem Nationalpark keine naturschutzfachlichen Nachteile bewirkt.

Nächste Schritte

Die Erweiterung des Nationalparks wird in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erfolgen. Hierfür sollen zeitnah weitere Gespräche mit der Gemeinde Forbach und insbesondere mit deren Ortsteil Hundsbach als hauptbetroffener Kommune stattfinden. Detailabgrenzungen vor allem um die Ortschaft Hundsbach werden derzeit noch final verhandelt. Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit der Region zu möglichen Auswirkungen der Nationalpark-Erweiterung geplant. Auch eine enge Einbindung des Nationalparkrats und des Beirats ist vorgesehen.

Die für den Flächentausch mit der Murgschifferschaft notwendige Bewertung der Tauschflächen soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Zum Stichtag 1. Januar 2026 soll sowohl die Übertragung der Landesanteile an die Murgschifferschaft als auch der Flächentausch abgeschlossen sein. Hier sind die konkreten Flächen noch Gegenstand der noch laufenden Verhandlungen.

Der wertgleiche Flächentausch zwischen Murgschifferschaft und dem Staatsforst wird mit belastbaren Bewertungsmaßstäben und entlang guter fachlicher Praxis vollzogen. Die Vertragspartner haben dazu einen gemeinsamen Gutachter beauftragt. Für die Gemeinden, die bisher an Staatsforst angrenzen, der künftig im Eigentum der Murgschifferschaft stehen wird, soll sich nichts ändern. Die Art und Weise, wie in Baden-Württemberg Wald bewirtschaftet wird und welche Betretensrechte die Bevölkerung in Waldflächen hat, ist durch das Landeswaldgesetz und weitere Fachgesetze vorgegeben.

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