Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • Geltungsdauer
    • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
       
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
    • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
       
  • Datenverarbeitung
    • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
    • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
    • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Gesundheit

Bürgerforum zum Nichtraucherschutz startet

Zwei Mädchen bauen einen von einem Tablet aus steuerbaren Roboter in der Grundschule.
Schule

Präsidentin der Bildungsminis­terkonferenz zu Gast im Land

Auf durchsichtigem Grund steht Rrealschulpreis NANU?!", dahinter ist verschwommen ein Gebäude zu sehen.
Schule

Gewinner des NANU?!-Wettbewerbs ausgezeichnet

Treffen der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen
Europa

Strobl schlägt Katastrophenschutz-Erasmus vor

Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).
Sprachförderung

Bewerbungsphase für neue Sprachförderkräfte startet

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Kinder/Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing“ zum 16. Mal verliehen

Ein Auszubildender im Handwerk arbeitet am an einer Berufsschule an einer Werkbank mit Holz.
Schule

Landespreis der Werkrealschule 2025 vergeben

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Abschluss des Wettbewerbs für rauchfreie Schulklassen

Logo Frau und Beruf
Gleichstellung

Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb

Karl-Wöhr-Platz in Ellwangen
Städtebauförderung

Städtebaumaßnahme in Ellwangen erfolgreich abgeschlossen

Eine Ärztin und eine Therapeutin sitzen mit einem medizinischen Stethoskop am Tisch und machen mit einem Laptop und einem Mobiltelefon medizinische Notizen.
Gesundheit

62 Millionen Euro für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Eine Besucherin des Karlsruher Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) geht an einer Video-Installation von Marcel Duchamp vorbei. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Kunst und Kultur

Land schreibt Innovationsfonds Kunst 2025 aus

Bad Urach
Forst

20 Jahre Infoportal waldwissen.net

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheit

Land startet Public-Health-Offensive

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links), Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr. Richard Lutz (rechts) beim Bahngipfel in Stuttgart.
Bahngipfel

Signal für eine starke Schiene in Baden-Württemberg