Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • Geltungsdauer
    • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
       
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
    • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
       
  • Datenverarbeitung
    • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
    • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
    • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Industrial Accelerator Act

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheit

Landesregierung beschließt neuen Krankenhausplan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Gesundheit

Gesundheitscloud MEDI:CUS wird verstetigt

Collage aus sechs Personen vor blauem Hintergrund
Schule

3 Fragen 3 Antworten: mit Gewinnerinnen und Gewinner des Lehrkräfte

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizintechnik

Land setzt sich für Reformen in der Medizintechnikbranche ein

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeit

Karriere-Tipps für junge Frauen

Fähnchen der Europäischen Union und der Schweiz stehen im Nationalratssaal in Bern
Europa

Vertragspaket zwischen der EU und der Schweiz unterzeichnet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Schüler einer Grundschule melden sich im Unterricht (Bild: © dpa).
Schule

2.800 Lehrkräfte gesucht

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt