Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • Geltungsdauer
    • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
       
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
    • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
       
  • Datenverarbeitung
    • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
    • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
    • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Eine Jugendliche schaut aus dem Fenster.
Gesellschaft

Ideenwettbewerb zum Thema Einsamkeit startet

Eine Schülerin schreibt beim Deutschunterricht für Asylbewerber auf die Tafel. (Foto: © dpa)
Integration

Land fördert Modellprojekte der Sprachförderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der dritten Jahresveranstaltung des Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“
Wohnen und Bauen

Baden-Württemberg gestaltet die Bauwende aktiv

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Eine bronzene Figur der Justitia.
Justizministerkonferenz

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen

Staatsrätin Barbara Bosch (links) und Walter Adler (rechts) stehen vor Fahnen und zeigen die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Walter Adler mit Bundesverdienstkreuz geehrt

Eine Frau liegt auf einem Kissen mit Kopfhörern gegen Geräusche.
Gesundheit

Modellprojekt für schwer erkrank­te Erwachsene nach Infektionen

Podcast

Folge 2 des Wirtschaftspodcasts „Löwenherz“

Schülerinnen und Schüler verfolgen den Unterricht bei ihrer Lehrerin. (Bild: dpa)
Schule

Mehr als 1.000 Lehrerstellen zusätzlich besetzt

Ein Rollstuhlfahrer steht mit seinem Elektro-Rollstuhl am Bahnhof an einem Gleis. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Erneuter Spitzenplatz bei europäischen Forschungsgeldern

Gesprengter Geldautomat
Polizei

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
Kunst und Kultur

Land fördert 28 innovative Kulturprojekte

Polizeibeamter sichert Spuren nach einem Einbruch
Polizei

Schwerpunktaktion zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen

Eine Gruppe von Menschen sitzt am Tisch und schaut in die Kamera. Vor ihnen liegen Dokumente zum unterschreiben.
Schienenverkehr

Meilenstein in der Geschichte der Brenzbahn