Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • Geltungsdauer
    • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
       
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
    • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
       
  • Datenverarbeitung
    • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
    • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
    • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ferkel stehen in einer Box einer Schweinezuchtanlage (Quelle: dpa).
Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeichnung und Verbraucherschutz im Bundesrat

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Hoffmeister-Kraut setzt sich für Mittelstand und Wissenschaft ein

In luftiger Höhe werden Arbeiten an einem Mobilfunkmast vorgenommen.
Infrastruktur

Bundesrat stimmt Änderung des Telekommunikations­gesetzes zu

v.l.n.r.: Nicole Matthöfer, Präsidentin der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, Thomas Strobl, Stv. Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg, und Claudia Plattner, BSI-Präsidentin, unterzeichneten am 10. Juli eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BSI und dem Land Baden-Württemberg zur gemeinsamen Stärkung der Cybersicherheit.
Cybersicherheit

BSI und Baden-Württemberg vereinbaren Kooperation

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
Wirtschaft

Millionenförderung für Startup Factory in Baden-Württemberg

von links nach rechts: Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Bundesminister Alois Rainer und der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Minister Peter Hauk, bei der Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin
Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz 2025 in Berlin

Megafon
Verbraucherschutz

Vier Schulen erhalten Verbraucherbildungspreis „Schlau gemacht!“

Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Boom in Baden-Württemberg hält an

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Stuttgart, arbeitet an einer Tropfenkammer.
Forschung

Baden-Württemberg bleibt forschungsstärkstes Bundesland

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wiedervermietung

Prämie bringt rund 600 Woh­nungen zurück auf den Mietmarkt

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
Sicherheit

70. Jahrestag des Beitritts zur NATO

Kultusministerin Theresa Schopper (Mitte) mit der Leiterin der Fasanenhofschule, Corinna Konzelmann (rechts)
Schule

Bewegung im Schulalltag als Erfolgsmodell

Blick auf Basel und den Rhein von der Mittleren Brücke.
Europa

Baden-Württemberg stärkt Zusammenarbeit mit der Schweiz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Juli 2025

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
Verwaltung

Wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau