Coronavirus

Ab 4. Mai wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kirche in Mönchweiler (Bild: © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Unter Maßgaben des Infektionsschutzes dürfen ab 4. Mai 2020 wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen stattfinden. Dies haben Landesregierung, Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits am Dienstag sprach Kretschmann hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. „Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Grundrecht auf Religionsfreiheit unter Maßgabe der Hygienevorschriften garantieren

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder gefeiert werden können. Sie werden anders sein, als wir sie kennen – aber ganz klar: Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen“, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Insgesamt ist es schön, wieder sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen.“

Ab Montag, 4. Mai, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können.

Hierfür hatte man sich in den Gesprächen auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:

  • Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
  • An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
  • Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Unterzeichnung Glasfaserpakt Baden-Württemberg
Digitalisierung

Glasfaserpakt Baden-Württemberg unterzeichnet

EU-Fahnen wehen vor der EU-Kommission in Brüssel.
Europa

Vorschlag der EU-Kommission für Mehrjährigen Finanzrahmen

Die Staatssekretäre Dr. Patrick Rapp (links) aus Baden-Württemberg und Tobias Gotthardt (rechts) aus Bayern
Europa

Mehr Pragmatismus und weniger Zentralismus von der EU gefordert

Female Leadership Summit Impressionen
Wirtschaft

Treffen von Spitzenfrauen aus der Wirtschaft

von links nach rechts: Ombudsperson Klaus Danner, Ministerin Marion Gentges und die ehemalige Ombudsperson Karl-Heinz Wolfsturm
Flüchtlinge

Zehn Jahre Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
Schuldnerberatung

Immer mehr junge Menschen sind überschuldet

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
Fachkräfte

Landesregierung treibt Fachkräftegewinnung voran

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
Schule

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Marc-Oliver Hendriks
Kunst und Kultur

Hendriks verlängert Vertrag als Geschäftsführender Intendant

Auf einer roten Rennbahn steht ein Mädchen an den Startlöchern, im Hintergrund ist eine Tribüne zu sehen.
Sport

Landesfinale „Jugend trainiert 2025“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 15. Juli 2025

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Wasserversorgung

Masterplan gegen zunehmende Wasserknappheit

Eine Gruppe von Jugendlichen und Erwachsenen steht in einem großen Raum und von ihnen wird ein Foto gemacht. ,
Jugendpolitik

Jugend trifft Politik

Verleihung Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen 2025
Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Medienbildung

Schülermedienpreis 2025 verliehen