Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Das Kabinett hat sich mit der Text-Assistenz F13, dem Schutz jüdischer Einrichtungen und der Rückgabe von NS-Raubgut befasst. Weitere Themen waren Familienförderung, Ernährung, frühkindliche Bildung und Hochwasserschutz.

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI

Mit der Pilotierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung und der aktuellen Version der Verwaltungs-KI F13 ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Der Stellenwert digitaler Souveränität in der Verwaltung nimmt angesichts globaler Unsicherheiten weiter zu. Das Land stärkt seine Souveränität durch den seit Ende Oktober abgeschlossenen Rollout von F13 in den Landesministerien, beim Rechnungshof und der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) und plant die nächsten Schritte für ein KI-Ökosystem. Die Nutzungszahlen sowie das Feedback zu F13 zeigen, dass das Angebot wahrgenommen wird. Um ein noch tiefergehendes Verständnis der KI-Technologie zu vermitteln und so das volle Potenzial der neuen Version von F13 auszuschöpfen, werden nun verstärkt Schulungsangebote unterbreitet, damit die Arbeitsweise der Verwaltung genauso fortschrittlich ist wie die Technologien, die eingesetzt werden.

Pressemitteilung

Änderungsstaatsvertrag: Schutz jüdischer Einrichtungen verstetigen

Die Landesregierung hat eine Änderung des Staatsvertrags von 2010 mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften auf den Weg gebracht. Es ging dabei vor allem darum, die Leistungen des Landes für Sicherheit, die in einem befristeten Vertrag von 2021 geregelt waren, in den Staatsvertrag dauerhaft einzubeziehen. Denn die Gefährdungssituation für jüdisches Leben im Land, die Sicherheitsleistungen nötig gemacht hat, besteht unverändert fort. Darüber hinaus werden auch erhöhte Finanzmittel in Bildung gesteckt, die dazu beitragen sollen, antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entstehen zu lassen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am 8. November 2024 gemeinsam mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften den geänderten Staatsvertrag unterzeichnet. Am Dienstag, 12. November 2024, hat das Kabinett den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Änderungsstaatsvertrag beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. Ende Januar 2025 soll das Gesetz in Kraft treten und der Änderungsstaatsvertrag wirksam werden.

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Schiedsgericht entscheidet künftig über Rückgabe von NS-Raubgut

Bisher konnte die sogenannte „Limbach-Kommission“ bei Streitigkeiten über die Rückgabe von NS-Raubgut angerufen werden. Allerdings mussten sich dafür beide Streitparteien an sie wenden und die Entscheidung war rechtlich nicht bindend. Künftig wird die Kommission durch ein Schiedsgericht ersetzt, dessen Entscheidungen für alle Parteien rechtlich bindend sind. Zudem kann es auch aktiv werden, wenn sich nur eine Partei an das Schiedsgericht wendet. Damit wird das Verfahren vereinfacht und rechtssicherer gemacht. Diese Neuerungen hat der Ministerrat mit dem „Verwaltungsabkommen zur Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ beschlossen. Die Länder hatten sich zuvor mit dem Bund in der Kultusministerkonferenz darauf verständigt.

Landesregierung beschließt Familienförderstrategie

Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft und befinden sich in einem stetigen Wandel. Die Landesregierung hat daher beschlossen, eine umfassende Strategie zu entwickeln, die die Teilhabe und Chancengleichheit für Familien stärkt. Diese Strategie zielt darauf ab, Familien bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen zu unterstützen, indem sie vernetzt arbeitet und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse vielfältiger Familienformen eingeht. So sollen alle Kinder in unserem Land die Möglichkeit haben, gut aufzuwachsen und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben.

Neue Dachmarke für Ernährung startet

Mit der neuen Dachmarke BaWü zu Tisch macht das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Angebote und Initiativen des Landes für ein gutes, regionales und nachhaltiges Essen noch sichtbarer. Dabei sollen auch Menschen zu Wort kommen, die sich bereits aktiv für eine gute Ernährung einsetzen. Gemeinsam machen sie etwa den Genuss regionaler Lebensmittel erlebbar. Dafür stehen stellvertretend auch neun Ernährungsbotschafterinnen sowie -botschafter als Gesichter für die neun Leitsätze der Ernährungsstrategie Baden-Württemberg und für das vielfältige Engagement vor Ort. Eine Schlüsselrolle in der Ernährungsstrategie nimmt die Gemeinschaftsverpflegung ein − zum Beispiel in Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken und den Kantinen der Landesverwaltung.

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Verbesserung und Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung

Wie auch in den Vorjahren, werden für die Jahre 2025 und 2026 Bundesgelder aus dem sogenannten KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) des Bundes zur Verfügung stehen. Baden-Württemberg plant, damit die bereits begonnenen Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung fortzusetzen, nämlich die Förderung der Leitungszeit und auch das Programm Sprach-Kitas. Die bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen müssen noch in Kraft treten. Daher hat das zuständige Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ende Oktober eine Vereinbarung mit dem Bund getroffen, um die Gelder ohne Unterbrechung zu sichern. Das bietet den Kitas in unserem Land Planungssicherheit und die Gewissheit, dass die begonnenen erfolgreichen Programme auch ab dem Jahreswechsel weiterhin finanziell gesichert sind. Damit unterstützt das Land weiterhin gezielt in die Qualität unserer KiTas – für eine gezielte Förderung in die Zukunft der Kleinsten!

Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Hochwasserschutzvorhaben des Landes, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Zum aktuell im Bau befindlichen Hochwasserrückhalteraum Weil-Breisach hat das Land 2010 eine Vereinbarung mit dem Bund abgeschlossen, in welchem die Verwertung des bei der Maßnahme anfallenden Kieses für ein anderes Gewässerbauprojekt geregelt wird: Konkret soll damit der Tiefenerosion des Rheins unterhalb von Iffezheim entgegengewirkt werden. Da sich im Rahmen der Planungen Änderungen ergeben haben, wird weniger Kies abgebaut als ursprünglich vorgesehen. Die bisherige Vereinbarung mit dem Bund muss somit angepasst werden. Dem hat das Kabinett heute zugestimmt.

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