In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die deutschen Dänen, die friesische Volksgruppe, die Sorben und Wenden sowie die deutschen Sinti und Roma. Allen gemeinsam ist, dass sie eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte besitzen und schon seit Jahrhunderten in Deutschland heimisch sind.
Es ist Aufgabe der Länder, für die auf ihrem Gebiet lebenden Minderheiten geeignete Bedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihre Kultur und Sprache zu erhalten sowie ihre Identität zu wahren. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass es eine besondere Verantwortung für die im Land lebenden deutschen Sinti und Roma besitzt.
Deshalb hat das Land 2013 einen Staatsvertrag mit den deutschen Sinti und Roma abgeschlossen. Mit dem Vertrag hat Baden-Württemberg die deutschen Sinti und Roma in einem offiziellen, durch den Landtag einstimmig mit Gesetzeskraft versehenen Akt als nationale Minderheit in Baden-Württemberg anerkannt und gewürdigt.
Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma
Mit dem Staatsvertrag wurde ein „Rat für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg“ geschaffen. Die Koordinierungsstelle des Rates ist im Staatsministerium angesiedelt. Aktuell ist Staatssekretär Rudi Hoogvliet als Koordinator des Rates bestellt.
In dem mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg, der Landesregierung, des Landtags und der kommunalen Landesverbände besetzten Gremium geht es um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft. Hierzu gehören neben dem würdigen Gedenken und der Erinnerung an die gemeinsame Geschichte die Anerkennung von Sinti und Roma in ihrer Vielfalt und die Förderung ihrer Kultur. Dass Staat und nationale Minderheit diese Aufgaben auf Augenhöhe angehen, ist ein Novum in der Landesgeschichte von Baden-Württemberg.
Der Rat dient als gemeinsame Plattform, in dem alle die Sinti und Roma im Land betreffenden Angelegenheiten besprochen, Informationen gebündelt und vernetzt sowie gemeinsame Empfehlungen erarbeitet werden können.