Die Landesregierung schlägt Prof. Dr. Tobias Keber für die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vor. Die offizielle Wahl steht am 24. Mai 2023 auf der Tagesordnung des Landtags.
„Ich freue mich, dass wir dem Landtag mit Prof. Dr. Keber einen ausgewiesenen Fachmann in den Bereichen Medien- und Datenschutzrecht für die wichtige Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten vorschlagen können“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 16. Mai 2023, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Die offizielle Wahl steht am 24. Mai 2023 auf der Tagesordnung des Landtags. Kretschmann dankte außerdem Dr. Jan Wacke, der das Amt derzeit kommissarisch wahrnimmt.
Zur Person: Prof. Dr. Tobias Keber
Nach Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens war Prof. Dr. Keber von 2003 bis 2009 als Rechtsanwalt tätig. Gleichzeitig übernahm er insbesondere in den Jahren 2007 bis 2009 Lehraufträge im Bereich Medienrecht an der Technischen Universität Braunschweig und der Fachhochschule Köln. Im Jahr 2009 kehrte er als wissenschaftlicher Assistent an die Universität Mainz zurück und wurde dort im Jahr 2012 mit einer Dissertation zu einem völkerrechtlichen Thema promoviert. Seit 2012 ist Prof. Dr. Keber Inhaber einer Professur für Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule der Medien in Stuttgart sowie Dozent im Masterstudiengang Medienrecht des Mainzer Medieninstituts für internationales Medienrecht und Datenschutzrecht.