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Staatsdomäne Waldhof als Ersatzgelände für die Bundeswehr im Fokus

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Bundeswehrsoldaten springen mit dem Fallschirm aus einer C-160 Transall.

Bei der Suche nach einem Ersatzgelände für die Bundeswehr nehmen Land und Bund die Staatsdomäne Waldhof im Zollernalbkreis in den Fokus. Fragen zum Vorhaben werden mit den betroffenen Kommunen und Einwohnern gemeinsam erörtert.

Das Land Baden-Württemberg und der Bund nehmen bei der Suche nach einem Ersatzgelände für die Bundeswehr die Staatsdomäne Waldhof im Zollernalbkreis in den Fokus. Bislang nutzt die Bundeswehr den Flugplatz in Renningen-Malmsheim. Land und Bund hatten sich mit der Robert Bosch GmbH darauf geeinigt, dass deren dortiges Forschungs- und Entwicklungszentrum auf die bislang von der Bundeswehr genutzte Fläche erweitert werden kann. Das macht ein Ersatzgelände notwendig.

Bestehende Arbeitsplätze sichern und neue schaffen

„Die Landesregierung hat das Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, sagte Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Dr. Florian Stegmann, am 17. Februar 2022 in Stuttgart. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und der Transformation in der Automobilindustrie will das Land beste Bedingungen für Unternehmen bieten und sie in Baden-Württemberg halten. „Aber wir sind auch dafür verantwortlich, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu unterstützen“, unterstrich Dr. Stegmann. Die Einsatzfähigkeit erfordere ein hohes Maß an Aus- und Weiterbildung. Übung und Ausbildung seien die beste Lebensversicherung für die Soldatinnen und Soldaten.

Die weitere Zusammenarbeit von Land und Bund zielt darauf ab, dass die Robert Bosch GmbH die Fläche in Renningen-Malmsheim zeitnah in Besitz nehmen kann. Das setzt voraus, dass schnellstmöglich der Übungsbetrieb der Bundeswehr auf einem Ersatzgelände beginnen kann. Bei den Übungen werden Fallschirmspringer und Lasten abgesetzt.

Zeitnah kein Ersatzgelände in Haiterbach möglich

An dem bislang ins Auge gefassten Standort in Haiterbach, der insbesondere aufgrund seiner Nähe zum Bundeswehr-Standort in Calw Vorteile hatte, wurde während des Verfahrens deutlich, dass keine zeitnahe Realisierung eines Ersatzgeländes möglich wäre. Viele Eigentümer dort wollten ihre Grundstücke nicht verkaufen. Die erforderlichen Flächen hätten deshalb nur mittels Enteignungen beschafft werden können. Aus diesem Grund vereinbarten das Land und der Bund, dass sich die Bemühungen bei der Suche nach dem benötigten Ersatzgelände nunmehr auf den Standort Waldhof richten. „Das Areal des Waldhofs ist geeignet und befindet sich vollständig im Landeseigentum. Ankäufe von Flächen sind hier nicht erforderlich“, betonte Dr. Stegmann. Das Verfahren zum bisher vorgesehenen Ersatzgelände in Haiterbach/Nagold, wo private Grundstücke betroffen sind, wird derzeit nicht weiterverfolgt.

Dialog mit betroffenen Kommunen und Einwohnern

Das Land Baden-Württemberg und der Bund prüfen nun die weiteren Schritte, um den Übungsbetrieb am Standort Waldhof zu ermöglichen. In enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen wird das Land die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Sachstand informieren und mit ihnen in den Dialog treten, um das Vorhaben zu erörtern und Fragen zu klären. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben lassen sich dabei auch positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Region diskutieren. Eine erste virtuelle Informationsveranstaltung soll zeitnah im März 2022 stattfinden.

Beteiligungsportal: KSK Absprunggelände

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