Sicherheit

Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt

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Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
Symbolbild

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zunehmend Hass und Hetze ausgesetzt. Mit einer neuen Landeskonzeption will die Landesregierung dieser Entwicklung entschieden entgegentreten und für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag sorgen.

Der Ministerrat hat sich am Dienstag, 18. Juni 2024, mit der neuen Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag (PDF) befasst. „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Leider beobachten wir seit einiger Zeit, dass sie zunehmend Hass und Hetze ausgesetzt sind. Ein Angriff gegen unsere Beschäftigten ist nicht nur ein Angriff gegen die jeweilige Person, sondern auch ein Angriff gegen unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Daher müssen wir Hass und Hetze und jeder Art von Extremismus entschieden entgegentreten. Wir dulden nicht, dass unsere Beschäftigten zur Zielscheibe von Gewalt werden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Ein Angriff gegen unsere Beschäftigten ist nicht nur ein Angriff gegen die jeweilige Person, sondern auch ein Angriff gegen unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Daher müssen wir Hass und Hetze und jeder Art von Extremismus entschieden entgegentreten. Wir dulden nicht, dass unsere Beschäftigten zur Zielscheibe von Gewalt werden.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Hierfür verdienen sie unser aller Respekt und Anerkennung – und nicht Beschimpfungen oder gar Gewalt. Wer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bedroht, beleidigt oder körperlich verletzt, beschädigt das gesellschaftliche Klima und unser Gemeinwesen. Das nehmen wir nicht einfach hin, dagegen gehen wir mit aller Kraft vor. Mit der ressortübergreifenden Landeskonzeption ziehen wir gemeinsam an einem Strang, um künftig für einen noch besseren Schutz für die Menschen im öffentlichen Dienst zu sorgen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
 
Die Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag gibt konkrete Handlungsempfehlungen für alle Phasen von Gewaltvorfällen – das heißt für die Prävention, die Intervention und die Nachsorge.

Ziele und Inhalte der Konzeption

Die Konzeption enthält die folgenden sieben Handlungsfelder:

Weiterhin ist in der Konzeption eine einheitliche Definition von Gewalt gegen Beschäftigte festgeschrieben, die für den gesamten öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gilt.

Eine Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Monaten eine umfassende Gesamtstrategie für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag erarbeitet und daraus eine einheitliche und umfassende Landeskonzeption erstellt. Beteiligt waren insgesamt 18 Akteure – darunter zehn Ministerien, die kommunalen Landesverbände, die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB und BBW-Beamtenbund Tarifunion, die Unfallkasse Baden-Württemberg und Personalvertretungen.

Zahlen zu Betroffenen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist in den vergangenen fünf Jahren einen deutlichen Anstieg bei der Anzahl der Opfer von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus. Im vergangenen Jahr wurden 13.581 (2022: 12.614) Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 328 (2022: 289) Angehörige aus dem Bereich Feuerwehr und des Rettungsdienstes Opfer von Gewalt – jeweils ein neuer Höchstwert. Gleiches gilt für die Anzahl der Opfer von Gewalt unter den sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, welche im Jahr 2023 auf einen Höchstwert von 1.525 (2022: 1.352) Opfern angestiegen ist. Hierunter fallen beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Jobcentern, Bürgerämtern oder Führerscheinstellen sowie kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.

Innenministerium: Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag

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