Erneuerbare Energie

Neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn

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Ein Auerhuhn steht im Wald.

Die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien hat eine neue Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn erarbeitet. Damit entfallen auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche die Auerhuhnrestriktion. Dabei wird weiter ein langfristiges Überleben des Auerhuhns im Schwarzwald berücksichtigt.

Der beschleunigte Ausbau der Windenergie und der Schutz des seltenen Auer­huhns in Baden-Württemberg lassen sich gemeinsam verwirklichen. Zu diesem Zweck haben das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucher­schutz sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine neue Planungsgrundlage veröffentlicht, die im Rahmen der „Task Force zur Beschleu­nigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“ erarbeitet wurde.

„Nach der neuen Planungsgrundlage spielt der Auerhuhnschutz auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr“, sagten Umweltministerin Thekla Walker und Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 17. August 2022 in Stuttgart. „Zugleich schaffen die neuen Hinweise Rechtssicherheit und schützen die Räume, die zum Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Auerhuhnpopulation im Schwarzwald benötigt werden.“

Langfristiger Erhalt des Auerhuhns weiterhin möglich

In den vergangenen Jahren sei es häufig so gewesen, dass der dringend erforderliche Ausbau der Windkraft und der ebenfalls enorm wichtige Schutz der Auerhühner im Schwarzwald gegeneinander ausgespielt worden seien, fügten Walker und Hauk hinzu: „Es ist deshalb eine gute Nachricht sowohl für die Energiewende als auch für den Naturschutz in Baden-Württemberg, dass wir nun windhöffige Flächen in der Größenordnung von rund 21.000 Fußballfeldern als zusätzliches Potenzial haben, bei denen bisherige Restriktionen zum Schutz des Auerhuhns wegfallen. Trotzdem können wir unser gemeinsames Ziel errei­chen, dem Auerhuhn ein langfristiges Überleben im Schwarzwald zu ermöglichen.“

Ministerin Walker betonte, dass auf diesen windhöffigen Flächen „intensive und langwierige Diskussionen zum Auerhuhnschutz künftig nicht mehr notwendig sind.“ Daher könnten Projektierer und Planer insofern nun mit deutlichen schnelleren Verfahren und mehr Planungssicherheit rechnen, wenn sie sich an den neuen Planungsgrundlagen orientierten.

Minister Hauk hob hervor, dass nun wichtig sei, „dass auch die zum langfristigen Schutz des Auerhuhns erforderlichen Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können. Hierzu arbeiten wir mit Hochdruck an der Fortschreibung des Aktions­plans Auerhuhn.“ Für dessen Umsetzung werde das Land künftig mehr finanzi­elle Mittel in die Hand nehmen müssen als in den vergangenen Jahren.

Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn

Die überarbeitete Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn besteht aus:

  • Einer Kartengrundlage mit Darstellung der Flächen:
    • auf denen dem Auerhuhn bei Planungen zur Windenergienutzung keine Relevanz zukommt,
    • auf denen für die Errichtung von Windenergieanlagen naturschutzrecht­lich eine hohe Hürde mit ungewissem Ausgang besteht (Ausschluss­empfehlung),
    • die für den Populationsverbund (genetischer Austausch) zwischen den Vorkommen innerhalb der Vogelschutzgebiete und damit für deren Er­haltungsziele erforderlich sind und
    • mit Ausgleichsbedarfen (Restriktionen).
  • einem Hinweispapier mit Darstellung aller zu berücksichtigenden Belange im Themenfeld Windenergie und Auerhuhn (NATURA 2000, artenschutzrechtliche Regelungen, Eingriffsregelung, Erfassung, Bewertung und Herleitung von Aus­gleichsbedarf).

Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn

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