Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Passanten gehen über den weihnachtlich beleuchteten Schlossplatz in Stuttgart.

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Soziales

380 Millionen Euro für Teilhabe und Krankenhäuser

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei einem Runden Tisch zum Thema Sicherheit und Verteidigung im Neuen Schloss in Stuttgart.
Austausch

Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

Ein Bündel mit Umhüllungen für Glasfaserkabel hängt vor einem Haus in Oberflockenbach. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)
Digitalisierung

Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg gebracht

Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann, Ministerin Dr. Dorit Stenke, Ministerin Theresa Schopper und Staatssekretär Tobias von der Heide
Schule

Bildungsaustausch mit Schleswig-Holstein

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Mai 2025

Bauarbeiten auf einer Bahnstrecke
Schienenverkehr

Land unterstützt Bahn bei Baustellen-Management

Zwei ältere Frauen, beide halten eine Mappe mit einer Urkunde, die andere trägt eine Auszeichnung am Revers.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Edeltraut Stiedl

Junge Männer auf einer Schwimmplattform in einem Badesee in Plüderhausen
Gesundheit

Badeseen mit hervorragender Wasserqualität

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister­konferenz 2025 in Berlin

JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg - Platz 1 "ReLoopt"
Startup BW

Gewinner des JUNIOR Landeswettbewerbs 2025 gekürt

Collage aus verschiedenen Farben
Vielfalt/Akzeptanz

Land setzt Zeichen für vielfältige Gesellschaft

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Mehr Standortresilienz bei Medizinprodukten

Mobilfunk

„Deutschland checkt sein Netz“

Auslandseinsatz in Gambia, Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Erfolgreicher Abschluss des Polizeiprojektes in Gambia

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländli­cher Raum 2026 ausgeschrieben