Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Passanten gehen über den weihnachtlich beleuchteten Schlossplatz in Stuttgart.

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Bei Kälte Hilfe anbieten und Leben retten

Storzhof in Zimmern ob Rottweil-Flözlingen
Denkmalschutz

Wohnen im Kulturdenkmal

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. November 2025

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt verabschiedet

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
Geburtshilfe

Land fördert weitere Hebammenkreißsäle

Eine Frau schaut aus einem Fenster.
Gewalthilfegesetz

Erstes Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Emmendingen

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Wirtschaft

Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt

Gruppenbild mit Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut vor dem Kapitol in Washington D.C.
Delegationsreise

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in den USA

Preis für gute Verwaltung 2025
Verwaltungsmodernisierung

Land erhält Preis für gute Verwaltung

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Preisträger im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geehrt

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflege

Rund drei Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege

Neubau Cyber Valley Tübingen
Forschung

Neubau Cyber Valley I an der Universität Tübingen eröffnet

von links nach rechts: Präsidentin des Prüfungsamtes des Ministeriums der Justiz und für Migration Sintje Leßner, Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Frank Haarer, Absolventin Greta Maria Pauls, Absolventin Lena Dreher, Prorektor Rainer Hock, Absolventin Annike Greta Schildhauer.
Justiz

143 neue Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Organspendeausweis
Organspende

Anzahl der Organspender leicht gestiegen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung