Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Passanten gehen über den weihnachtlich beleuchteten Schlossplatz in Stuttgart.

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Naturschutzministerin Thekla Walker und Mauro Oliveira Pires, Präsident des staatlichen Chico-Mendes-Institut für Biodiversitätserhalt, haben auf der COP30 in Belém ein Kooperationsabkommen unterzeichnet.
Weltklimakonferenz

Nationalparks vereinbaren Zusammenarbeit in Forschungsfragen

COP 30: Baden-Württemberg und Kalifornien unterzeichnen Klimaabkommen
Weltklimakonferenz

Baden-Württemberg und Kalifornien unterzeichnen Klimaabkommen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) mit den stellvertretenden Institutsleitern des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik Prof. Dr. Steffen Rupp (links) und Prof. Dr. Petra Kluger (rechts)
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Projekt Biofabrikation

Bescheidübergabe
Luftverkehr

Land fördert Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe

Stuttgart Neckarpark
Flächenmanagement

23 Maßnahmen zur Flächengewinnung gefördert

Bescheidübergabe IPAI
Künstliche Intelligenz

Land investiert 10,3 Millionen Euro am IPAI

Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Vogelgrippe

Vogelgrippe führt zu Aufstallgebot im Raum Heilbronn

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheit

Land sucht rauchfreie Schulklassen 2025/26

Eine Jugendliche schaut aus dem Fenster.
Gesellschaft

Ideenwettbewerb zum Thema Einsamkeit startet

Eine Schülerin schreibt beim Deutschunterricht für Asylbewerber auf die Tafel. (Foto: © dpa)
Integration

Land fördert Modellprojekte der Sprachförderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der dritten Jahresveranstaltung des Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“
Wohnen und Bauen

Baden-Württemberg gestaltet die Bauwende aktiv

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Eine bronzene Figur der Justitia.
Justizministerkonferenz

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen

Staatsrätin Barbara Bosch (links) und Walter Adler (rechts) stehen vor Fahnen und zeigen die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Walter Adler mit Bundesverdienstkreuz geehrt

Eine Frau liegt auf einem Kissen mit Kopfhörern gegen Geräusche.
Gesundheit

Modellprojekt für schwer erkrank­te Erwachsene nach Infektionen