Die Landesregierung hat ein umfassendes Konzept zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen entwickelt. Aus den nun vorgestellten Eckpunkten geht unter anderem hervor, dass Zuschläge für kommissarische Schulleitungen eingeführt und Fortbildungs- und Beratungsangebote aus- und weiterentwickelt werden sollen.
Um die Qualität des Schulsystems weiter zu verbessern, hat das Kultusministerium ein umfassendes Konzept zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen entwickelt. Am Dienstag, 19. November, hat der Ministerrat wichtige Eckpunkte zur Umsetzung dieses Konzepts verabschiedet. „Ich bin froh, dass wir mit den heute beschlossenen Maßnahmen die Schulleitungen in Baden-Württemberg stärken. Schulleitungen sind zentral für die Qualitätsentwicklung an den Schulen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann fügte hinzu: „Der Job von Schulleiterinnen und Schulleitern ist heute herausfordernder denn je. Die Verbesserungen, die jetzt kommen, sollen uns bei der Qualitätsentwicklung der Schulen langfristig einen großen Schritt vorwärts bringen.“
Dabei werden die unterschiedlichen Schulgrößen sowie Bedingungen in den verschiedenen Schularten berücksichtigt. Die Aufgaben der Schulleitungen sind nicht nur ausgesprochen vielschichtig, sondern je nach Schulart durchaus unterschiedlich. In einem ersten Schritt sollen ab September 2020 die Besoldung angehoben, eine Zulage für kommissarische Schulleitungen eingeführt, die pädagogischen Assistenzsysteme ausgebaut sowie Fortbildungs- und Beratungsangebote gestärkt und weiterentwickelt werden. „Schulleiterinnen und Schulleiter sind Führungskräfte und spielen eine zentrale Rolle in unserem Schulsystem. Indem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und attraktiver gestalten, steigern wir auch die Attraktivität des Berufsbilds“, erläuterte Eisenmann und ergänzte: „Mit diesen Maßnahmen erhoffen wir uns auch künftig noch mehr qualifizierte Bewerbungen auf ausgeschriebene Schulleiterstellen.“ Für die aufgezählten Verbesserungen werde das Land jährlich gut 20 Millionen Euro zusätzlich dauerhaft und strukturell investieren – ein finanzieller Kraftakt für das Land, jedoch gut investiertes Geld, so der Ministerpräsident.
Erhöhung der Schulleiterbesoldung
Bislang erhält eine Schulleitung einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern eine Besoldung nach A12 sowie eine Amtszulage von knapp 180 Euro: Erst ab 81 Schülern steigt die Besoldung auf A13. „Schulleitungen von kleineren Grundschulen verdienen bislang kaum mehr als ihr Kollegium. Darunter leidet die Attraktivität dieses Jobs natürlich erheblich. Das ändern wir jetzt. Künftig werden auch Rektoren von kleinen Grundschulen nach A13 bezahlt. Ab dem kommenden Schuljahr soll die Besoldung von Grundschulleitungen unabhängig der Schülerzahl bei A13 beginnen und mit zunehmender Schülerzahl gestaffelt ansteigen.
Details zu den Besoldunggruppen
„Das ist ein starkes Bekenntnis für alle Grundschulen im Land“, betonte Ministerin Eisenmann. Auch Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen werden besser bezahlt. Künftig lehnt sich ihre Besoldungsstruktur an diejenige von Realschulen und Gemeinschaftsschulen an und beginnt damit bei A14. Die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen wird ebenfalls angehoben; sie soll künftig bei A13 beginnen und ebenfalls entsprechend ansteigen (siehe Anlage „Übersicht: Anhebung der Besoldung“).
Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen
Manche Ereignisse, wie zum Beispiel die vorzeitige Versetzung einer Schulleitung in den Ruhestand oder Verzögerungen im Besetzungsverfahren, machen es erforderlich, dass eine Lehrkraft vorübergehend die Leitung einer Schule übernehmen muss. Für diese Leitungstätigkeit ist bislang kein finanzieller Ausgleich vorgesehen. „Lehrerinnen und Lehrer, die längerfristig einspringen, haben mehr Aufwand und mehr Verantwortung. Sie sollen dafür auch eine Zulage erhalten. Das ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern kann letztlich auch ein Anreiz für eine Bewerbung auf eine Schulleitungsstelle sein“, betonte die Ministerin.
Lehrkräfte, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen deshalb bereits ab dem dritten Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem vierten Monat eine Zulage erhalten. Die Höhe der Zulage für die kommissarische Schulleitung wird dabei an der Besoldung der vertretenen Schulleitung bemessen und nicht nach an der eigenen Besoldung.
Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen
Um die Attraktivität von Schulleitungsposten zu erhöhen, spielt nicht nur die Besoldung eine Rolle, sondern auch die Frage, ob die Schulleitung bei ihrer Tätigkeit durch weitere Personen entlastet werden kann. Stellvertretende Schulleitungen und Abteilungsleitungen stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter eine äußerst wichtige pädagogische Unterstützung im Schulalltag dar. Aufgaben können besser verteilt und im Team wahrgenommen werden. An den verschiedenen Schularten gibt es bereits heute abhängig von der Schülerzahl unterschiedliche Funktionsstellen, die nun ausgebaut werden. „Mit Ausnahme der Gymnasien liegen die Hürden für den Anspruch auf einen stellvertretenden Schulleiter bei den anderen Schularten derzeit relativ hoch. Das ändern wir jetzt“, erklärte Ministerin Eisenmann.
Die Einführung eines Konrektors bereits an kleineren Schulen, etwa an Grundschulen schon ab einer Schülerzahl von 101 und nicht erst ab 181 Schülerinnen und Schülern wie bislang, stellt für die Schulleitungen eine deutliche Entlastung dar. Die Pläne sehen daher für Grundschulen eine entsprechende Absenkung der Mindestschülerzahl vor. An Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Verbünden mit Realschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten ist keine Mindestschülerzahl mehr vorgesehen.
Leitungsaufgaben auf mehrere Schultern verteilen
Eine weitere Verbesserung ist die Absenkung der Mindestschülerzahl für einen zweiten Konrektor. An den Gemeinschaftsschulen und Realschulen wird diese von aktuell 850 auf nun mehr als 540 Schülerinnen und Schüler gesenkt. An den SBBZ Lernen wird die Mindestschülerzahl von aktuell 425 auf mehr als 270 Schülerinnen und Schüler und an den sonstigen SBBZ von 210 auf mehr als 135 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Abteilungsleiterstellen gibt es aktuell nur an Gymnasien, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat sowie beruflichen Schulen. Damit auch große Realschulen oder Gemeinschaftsschulen die Vielfalt ihrer pädagogischen Schulleitungsaufgaben auf mehrere Schultern verteilen und stärker im Schulleitungsteam arbeiten können, sollen an diesen Schularten in sehr großen Schulen mit mehr als 850 Schülerinnen und Schülern jeweils zwei Abteilungsleiterstellen geschaffen werden.
„Leider höre ich immer wieder, dass manche Schulleiterinnen und Schulleiter auch Dinge erledigen müssen, die definitiv nicht zu ihren Aufgaben zählen, wie etwa Schneeschippen oder Glühbirnen auswechseln. Hier sind die Schulträger in der Verantwortung, weshalb wir das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden suchen werden, um sicherzustellen, dass alle Schulen im Bereich Sekretariat und Hausmeister sowie auch bei den Pflege- und Betreuungskräften an den SBBZ personell gut ausgestattet sind“, ergänzte Eisenmann.
Ausbau und Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote
„Uns geht es auch darum, bereits frühzeitig Interessenten für einen Schulleitungsposten zu gewinnen und sie noch besser auf diese Führungsrolle vorzubereiten“, betonte Ministerin Eisenmann. Deshalb werden die bestehenden Fortbildungs- und Beratungsangebote wissenschaftlich orientiert weiterentwickelt und ausgebaut. Im Fokus steht dabei sowohl die Vorqualifizierung als auch die Beratung und Fortbildung in der neuen Rolle als Schulleitung.
Dabei soll unter anderem das Angebot an Coaching und Supervision deutlich ausgebaut werden. „Coaching und Supervision sind effektive Formate, um Führungskräfte kontinuierlich weiter zu qualifizieren und, wie im Falle der Supervision, den kollegialen Austausch zu fördern“, erläuterte Eisenmann. Für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Fortbildungs- und Beratungsangebote sind ab dem kommenden Doppelhaushalt jährlich zusätzlich 590.000 Euro eingeplant.