Mobilfunk

Land erleichtert Errichtung von Mobilfunkmasten

In luftiger Höhe werden Arbeiten an einem Mobilfunkmast vorgenommen.

Schnelle Netze, weniger Bürokratie: Mit der Erleichterung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Mobilfunkantennen will die Landesregierung den Mobilfunkausbau, vor allem den 5G-Netzausbau, wirkungsvoll beschleunigen und überflüssige Bürokratie abbauen.

Baden-Württemberg will den Bau von Mobilfunkmasten erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am Dienstag, 28. Februar 2023, gebilligt. Der Entwurf geht nun dem Landtag zur Beratung und Entscheidung zu. Die Erleichterungen könnten bei Zustimmung des Parlaments somit voraussichtlich im zweiten Quartal, also noch vor der Sommerpause, in Kraft treten.

Mobilfunkausbau wirkungsvoll beschleunigen

„Ein Hightech-Land wie Baden-Württemberg braucht hochwertige Mobilfunknetze, um ein attraktiver Innovations- und Wirtschaftsstandort zu bleiben“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Mit der Erleichterung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Mobilfunkantennen werden wir den Mobilfunkausbau, vor allem den 5G-Netzausbau, wirkungsvoll beschleunigen. Wir leisten damit einen Beitrag zur Modernisierung des Landes und zum Abbau überflüssiger Bürokratie.“

Bauministerin Nicole Razavi, deren Ressort die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) erarbeitet hat, sagte: „Mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Antennenanlagen wird Bürokratie abgebaut und die Baurechtsbehörden werden entlastet. Wir gehen dabei über das hinaus, was in der Musterbauordnung der Länder und auch in den meisten anderen Bundesländern vorgesehen ist.“

Beabsichtigte Änderungen

Beabsichtigt sind folgende Änderungen:

  • Die Erweiterung der Verfahrensfreistellung von Antennenanlagen bis 15 Meter Höhe im Innenbereich und bis 20 Meter Höhe im Außenbereich. Bisher sind nur Anlagen bis 10 Meter Höhe im Innenbereich und Außenbereich verfahrensfrei gestellt.
  • Die Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich. Dies wird durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Anlagenhöhe bewirkt. Die Verringerung ermöglicht, dass Mobilfunkantennen im Außenbereich auch bei kleinteiligen Grundstückszuschnitten realisiert werden können.
  • Die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen (also mobilen) Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten. Dies schafft Flexibilität für die Mobilfunknetzbetreiber; Funklöcher können so leichter geschlossen werden.

„Runder Tisch Mobilfunk“

Die Erleichterungen basieren auf Vorschlägen des „Runden Tischs Mobilfunk“, der vom baden-württembergischen Innenministerium ins Leben gerufen wurde. Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl erklärte: „Digitale Infrastruktur ist eine Zukunftsaufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Mit dem ‚Runden Tisch Mobilfunk‘ haben wir jetzt die Möglichkeit, konkrete Lösungen rund um den Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg umzusetzen und schneller auf den Weg zu bringen. In Baden-Württemberg schlägt das Innovationsherz Europas. Deshalb müssen wir alles dafür tun, auch bei der Mobilfunkabdeckung schneller voranzukommen und brauchen für unseren starken Wirtschaftsstandort mit seiner vergleichsweise schwierigen Topographie einen intelligenten Technologiemix aus Glasfaser, 5G und Satellitenkommunikation. Genau dafür haben wir ein Paket aus Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Netzausbau auch in diesem Bereich zu beschleunigen.“

Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Die Erleichterungen beim Mobilfunknetzausbau tragen ganz entscheidend zur Modernisierung des Landes bei. Wir arbeiten eng mit dem Bund und den anderen Ländern zusammen und setzen uns intensiv für den Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben ein. Gleichzeitig betreiben wir aber auch Verfahrensbeschleunigung durch Prozessoptimierungen, wie im Rahmen der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Hier sind bereits beachtliche Erfolge erreicht worden: Die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windkraft- und Solaranlagen konnten bereits halbiert werden – und wir sind noch gar nicht fertig.“

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden rund 50 Verbände und öffentliche Stellen zu den geplanten Erleichterungen angehört. Die Anhörung ergab eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Mobilfunkausbaus

Die erleichterte Errichtung von Mobilfunkmasten ist eine von mehreren Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung des Mobilfunkausbaus. Weitere Maßnahmen sind:

  • die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Breitband und Mobilfunk im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.
  • die Bereitstellung von geeigneten Landesliegenschaften für Mobilfunksendeanlagen.
  • eine landeseigene Informations- und Kommunikationsinitiative zum Thema „Mobilfunk und 5G“, um die gesellschaftliche Akzeptanz für den Mobilfunkausbau in der Bevölkerung zu erhöhen.
  • ein ständiger und enger Austausch mit den Betreibern über den Ausbaustand und die weiteren Schritte. Ein Ergebnis der Bemühungen war die Verständigung zum Ausbau der neuen 5G-Technik in Baden-Württemberg – als eines der ersten Länder.
  • Ein neues Standorterfassungstool, das hilft, Funklöcher zu stopfen.

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mobilfunk und 5G

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